Haldenwang ist weder für Grundgesetz noch Verfassung, der ist im Namen der Partei unterwegs.
Das schlimme ist, daß das Bildungswesen es (absichtlich?) versäumt hat, den Wesenskern des GG zu vermitteln.
Dann wäre es allen Unkenrufen zum trotz und obwohl es ein Provisorium ist, nicht die schlechteste Basis. Es würde eine freiheitlich demokratische Grundordnung erzwingen und über dieses Vehikel die Idee einer Republik verwirkichen. Aber die meisten verstehen weder das eine noch das andere.
Im öffentlich wahrnehmbaren Bereich scheint Schachtschneider mit der letzte zu sein, der das durchdrungen hat. Das BVerfG ist in den 50ern erkennbar gescheitert, zu erklären, was eine freiheitliche Grundordnung ist: Sie lasse sich als eine Ordnung bestimmen, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volks nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstelle.
Den Spagat muß man ersteinmal schaffen, eine freiheitliche Ordnung in eine Herrschaftsordnung umzumünzen. Freiheit und Herrschaft sind das Gegenteil des anderen. Im Grunde hat sich das BVerG damals schon als Feind des GG zu erkennen gegeben. Hat nur keiner gemerkt...
Aber selbst wenn man das BVerfG mangels Alternativen als Referenz nimmt, z.B. das NPD-Urteil:
6. Eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zielsetzung einer Partei reicht für die Anordnung eines Parteiverbots nicht aus. Vielmehr muss die Partei auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung „ausgehen“.
...
d) Die Anwendung von Gewalt ist bereits für sich genommen hinreichend gewichtig, um die Annahme der Möglichkeit erfolgreichen Agierens gegen die Schutzgüter des Art. 21 Abs. 2 GG zu rechtfertigen. Gleiches gilt, wenn eine Partei in regional begrenzten Räumen eine „Atmosphäre der Angst“ herbeiführt, die geeignet ist, die freie und gleichberechtigte Beteiligung aller am Prozess der politischen Willensbildung nachhaltig zu beeinträchtigen.
Auf dem Papier wären die Corona- und Klimakämpferparteien somit zweifelsfrei zu verbieten. Aber es ist natürlich eine Illusion. Weil der Rechtsstaat ein höchst fragiles Kostrukt ist und hierzuschland sowie generell unter Besatzungsbedingungen ohnehin nicht existieren kann.