Beiträge von carokann

    Ich könnte mir vorstellen, dass sich da jemand mit fremden Federn schmücken will, und das wird dem Original überhaupt nicht gefallen😉

    Oder das steht für Peter, Wendelin und Clausi, die drei Schulkumpels vom BastiFantasti. Und der ausgebildete Jurist (der Fachteriminus, der hier gesucht ist, heißt Rechtsanwalt) ist der schwer übergewichtige, pickelgesichtige Kevin, Studienabbrecher der Uni Cottbus nach 16 Semestern…


    Kann mal jemand den Vögeln sagen, dass die GbR bzw. OHG auch in der Liquidationsphase noch existiert?


    Eine GbR ist keine juristische Person, sondern den Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit zuzuordnen.


    Ein Blick ins Gesetz dient der Rechtsfindung… Die Antwort findest Du in Abs, 1 Satz 3. Verpflichtung nur, wenn keine natürliche Person haftender Gesellschafter ist. Ist bei der GbR in aller Regel der Fall und hier bei den Vögeln sicher, falls die Impressumangaben stimmen.


    Mal auf die Schnelle einen Link:

    Klick


    Hier ist es klar ausgesprochen und Du musst kein Juristenkauderwelsch interpretieren.


    Viel spannender ist die Frage, ob die GbR nicht schon längst - unter Unwissenheit der Gesellschafter - durch die Handelstätigkeit zur OHG geworden ist… So oder so - die beiden sind massiv am Arsch.

    Mit der Sprache haperts, weil mit tutto bene, birra und sisi, halten die mich für den bleeeden

    Das ist genau der Punkt… molto importante… egal was man hin geht, sonst haust man genauso im Ghetto wie die Arabs bei uns. Hab als einigermaßen Sack vor drei Monaten angefangen mir Italienisch reinzuziehen. Jeden Tag 30 Minuten. Großes Latinum hilft zwar etwas… ABER: Mühsam, mühsam, das. che palle!

    Und auch das ist natürlich - wissentlich oder unwissentlich - von ihm verbreiteter Unsinn. Eine GbR besteht so lange weiter, bis die Liquidation und Auseinandersetzung abgeschlossen ist. Bei der Liquidation sind alle laufenden Geschäftsbeziehungen durch die GbR zu beenden und Schulden zu begleichen. Das hieße im Falle nicht gelieferter Ware die Ware zu liefern.


    Die GbR dürfte maximal ihren Geschäftszweck in ihre eigene Abwicklung geändert haben. Ein Blick ins Handelsregister sollte da helfen.

    Genau


    cu DL...es gibt im Süden so Dörfer...aber das sind andere Geschichten....es wird viel Blödsinn erzählt.


    Mit 150.000 bis 300.000 bekommst bei mir ein traumdingens...so 1 ha grund , Meersicht....nicht blick unverbaubar im Grünen mit allen Genehmigungen

    Wenn Dir mal was übern Weg läuft… würde mich über Nachricht freuen!

    Es wird nicht richtiger, wenn Du es wiederholst. Private Veräußerungsgeschäfte sind nur dann nicht steuerpflichtig, wenn es sich um Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs handelt. (Ist ja auch logisch, ansonsten kaufst Du Dir zu Beginn des Jahres ein Auto und verkaufst es mit Wertverlust am Ende des Jahres und rechnest den Verlust steuerlich gegen)


    Das ist bei Gold nicht so. Die Regel ist, Du versteuerst, die Ausnahme ist, Du verkaufst es außerhalb der Spekulationsfrist.


    Kannst es ja gern drauf ankommen lassen… ist nicht mein Problem.

    .

    Wer einen Anspruch geltend macht, trägt die Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen.


    Wenn das Finanzamt geltend macht, dass innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurde, muss es den Beweis dafür führen!

    Dem ist nicht so. Läuft unter dem Schlagwort Objektive Beweislast:


    Nach ständiger Rechtsprechung liegt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für steuerbegründende Tatsachen beim Steuergläubiger und für steuermindernde Tatsachen beim Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 21. März 2002 III R 42/00, BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417, m.w.N.).


    Das Finanzamt müsste beweisen, dass Du überhaupt verkauft hast. Der Beweis wäre mit der Angabe im Rahmen der ESt-Erklärung erbracht. Dann müsstest Du beweisen, dass aber in dem Fall ein steuermindernder Tatbestand vorliegt, also der Verkauf nach der Spekulationsfrist statt gefunden hat. Wenn Du Den Verkauf nicht angibst, das Finanzamt es jedoch rausbekommt, dass Du verkauft hast und Du dann noch nicht Mal in der Lage bist, den Nachweis zu führen, dass das außerhalb der Spekulationsfrist war, ist der Weg zur Konstruktion eines Steuerbetrugsverfahrens nicht weit…


    Klingt komisch, iss aber so…


    Bitte nächstes Mal wenigstens ein bißchen eigenes Research, bevor Du mir mit Ausrufezeichen widersprichst.


    Wie immer gilt: bitte fragen Sie im konkreten Sachverhalt Ihren Anwalt oder Steuerberater ihres Vertrauens.


    Ich kl8nk mich jetzt hier aus, hab ohnehin schon zu viel zu dem Mist hier geschrieben.

    Bank 1 lässt einen vor zum schliessbereich, dort verschafft man sich Zutritt mittels bankkarte und Pin


    Bank 2 trägt das old School in eine Liste ein, die man gegenzeichnet.


    Falls das nette Fragen nicht hilft, entweder eine Auskunft über alle gespeicherten personenbezogenen Daten anfragen oder im Falle des Prozesses gerichtlich die Herausgabe von diesen entlastenden Beweismitteln anordnen lassen.

    Was man tun kann um die Ein-Jahres-Spekulationsfrist zu beweisen, habe ich gehört:

    - Du eröffnest ein Bankschliesfach

    - Du gehst vorbei und legst Deine Münzen rein und einen Zettel mit einer Inventarliste und machst ein Foto mit einem Datumsstempel

    - Du lässt das Zeug ein Jahr und ein Tag schlafen (und gehst vorher nicht mehr ans Schlissfach)

    - Du nimmst die Münzen wieder raus.


    Banken registrieren Schliesfachzugänge und - voila - da ist der Beweis, dass die Dinger mindestens ein Jahr in Deinem Besitz sind. Die Drogengeschichte ist natürlich nicht aus der Welt… über wieviele Zentner Gold reden wir denn?


    Laienmeinung, keine Rechtsberatung, im Zweifel konsultieren Sie Ihren Anwalt oder Steuerberater…

    So viel zum Schutz des Eigentums. Das Eigentum ist so lange geschützt, so lange kein öffentliches Verlangen danach herrscht. Und was das bedeutet, kann man sich ausmalen...

    … und die passende Norm, die genau das rechtfertigt und beliebig weit ausgelegt werden kann steht in Art 14 (2) GG, der (3) macht’s kaum besser.


    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

    Ja fünf Jahre ab Mitteilung ist die Haftung… glaubst aber doch nicht ernsthaft, dass die Pfeiffe das auf dem Schirm hat. Und Du glaubst doch auch nicht ernsthaft, dass es da bei Frau Stehle (oder so) im Fall der Fälle was zu holen gäbe…