Beiträge von Wayne Schlegel

    Zitat

    Original von Nibelungen
    Die Sache mit der Grundschuld ist aber auch kompliziert. Bei getrenntem Verkauf kann der Eigentümer dem neuen Grundschuldinhaber gegenüber wenigstens entgegenhalten, dass mit seiner Leistung auf die Grundschuld auch die Forderung untergehen muss .


    Kann der Eigentümer zwar einwenden, wird den Hedgefonds-Mitarbeiter aber soviel beeindrucken, wie wenn man einem Ochs ins Horn kneift. Das Recht und insbesondere das Vollstreckungsrecht ist ganz klar auf Seiten des Investors/Aufkäufers/Schuldverwerters/Hedgefonds. Die Grundschuld ist anders als die Hypothek nicht-akzessorisch. Sie existiert rechtlich unabhängig von der eigentlichen Darlehensschuld. Das ist der Schlüssel zum Verständnis des Ganzen. Der Eigentümer (=Grundschuldner) ist deshalb absolut chancenlos. Deshalb wollen die Banken/Investoren unbedingt Grundschulden und keine Hypotheken mehr haben. Es ist ein (skrupellos) handhabbares Mittel zur legalen Ausbeutung. Und: Je schlechter die Zeiten, desto skrupelloser wird davon Gebrauch gemacht.


    Zitat

    Original von Nibelungen
    Trotzdem ist es halt höchst ärgerlich wenn sowas passiert, und man erstmal in "Vorleistung" gehen muss um sich dann hinterher wieder (vermutlich) bei der Bank zu befriedigen.


    Mehr als ärgerlich, nämlich die Existenz raubend.
    "Da der Gesetzgeber bis jetzt noch nicht reagiert hat, könne der Bankkunde nicht den Investor zur Rechenschaft ziehen," gibt Prof. Schwintowski zu bedenken. Allenfalls könne ein Schadenersatzanspruch gegen die Bank geltend gemacht werden, "das kann lange dauern, bis man beim BGH vielleicht mal gewonnen hat, bis dahin ist man sein Grundstück los, wahrscheinlich völlig verarmt, wenn man sich einen Prozess leisten konnte."


    Zitat

    Original von NibelungenWie sich das mit dem Sicherungsvertrag verträgt weiß ich allerdings nicht, grundsätzlich funktionierts aber.


    Es verhält sich so: Der Sicherungsvertrag (oder die Zweckerklärung) so solches überhaupt gemacht worden ist, soll die Grundschuld an das Darlehen binden (also die sogenannte Nicht-Akzessorität der Grundschuld ausgleichen). Das ist aber nur ein schuldrechtlicher Vertrag, der, falls er gebrochen wird, zwar schon Schadenersatzpflichten auslöst. Diesen Schadenersatz kann der durch die Zwangsvollstreckung mittellos gewordene Ex-Eigentümer natürlich einklagen. Von sich aus wird die Bank natürlich keinen Schadenersatz freiwillig leisten - sonst hätte sie ja überhaupt nicht erst die Grundschuld verkaufen brauchen. Der Ex-Eigentümer muss natürlich hoffen, dass über die Jahre der Prozessdauer, so er diese finanziell übersteht, die Bank nicht pleite geht (was sie aber bei diesem Geschäftsgebahren mit ziemlicher Sicherheit wird), denn sonst hat er irgendwann einen schönen vollstreckbaren Titel gegen eine nicht mehr vorhandene Bank.

    "Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern."


    Das sage nicht ich, sondern Sabina Wolf in dem verlinkten ARD-PLUSMINUS-Artikel.


    Ich sage aber: Solange sich bei verbrieften Grundschulden der Grundschuldbrief sich nicht in eigenen Händen befindet, ist dies gefährlich, ob das Darlehen nun abbezahlt ist oder nicht spielt keine große Rolle. Zwangsvollstreckungen bei Schuldnern mit Unterwerfungserklärung in das gesamte Vermögen sind extrem schnell durchgezogen und ohne effektive Rechtsschutzmöglichkeit.


    Und genau das ist der gesetzliche Mißstand zugunsten der Finanzindustrie, gegen den die Grundschuld-Schuldner alles tun sollten. Es kann sehr schnell alles zu spät sein.


    Nibelungen
    Für mein unwirsches "nicht wild darauf losfabulieren, wenn man nicht sachkundig ist" möchte ich mich allerdings bei Dir entschuldigen. Dass die Thematik in einem anderen Sräd auch angerissen war, hatte ich nicht auf dem Sender. Ohne diesen Zusammenhang kam mir Dein Beitrag leider irreführend vor.

    Zitat

    Original von Marcher


    Immer diese bösen Touristen :D


    Aber grundsätzlich gebe ich dir Recht.


    Hi Marcher,
    ich will es unserem Schoible bei seiner Datenspeicherung, Filterung und Auswertung ja nicht ganz so einfach machen. Deswegen meide ich die bösen Worte . . .
    Nett finde ich deshalb auch "Toreroristen"

    suppaflatsch: genau so war es, ist es und wird es immer sein:


    - wer etwas Materielles hat, dem kann man dieses wegnehmen
    - und wer gar nix hat, dem kann man immer noch sein Arbeitskraft und letztlich sein Leben nehmen, in dem man ihn für (vermeintlich) seine Interessen in den Kampf schickt, sei es für Gott und Vaterland, die Bekämpfung von Touristen, der Verteidigung der eigenen Lebensart, Ruhm und Ehre oder alles zusammen - was halt der Zeitgeist verlangt.


    Zeitgeist - den Film gleichen Names sollte man sich übrigens anschauen. Z.B. auf infokrieg.tv (die ersten paar Minuten (langes Intro) kann man sich zwar schenken, aber dann wirds interessant). Im 3. Filmteil wird auch das Zentralbank- und Geldsystem einschließlich bewußt provozierter Bank-Runs erklärt, womit wir wieder beim Thema wären.

    Zitat

    Original von coolhand
    hm, ich hab´ von der Bank ne Löschungsbewilligung der Grundschuld und auch en vergedr. Antrag fürn Notar bekommen.
    Die Frage die sich mir jetzt aber stellt ist; soll ich´s jetzt austragen lassen oder später oder ganz stehen lassen für den Fall das ich mal fürn Kredit ein Pfand brauch ?
    In meinem Fall kommt noch was spezielles hinzu; der Grund und Boden ist nur Erbpacht d.h. als die Bank muste ihre Gläubigeransprüche zuerst an den Verpächter abtreten (Bank hat den 2ten Rang) .


    @ coolhand:
    Hängt davon ob, es sich bei Dir um eine Briefgrundschuld (dann ist ein sog. Grundschuldbrief ausgefertigt und lagert "irgendwo") oder eine Buchgrundschuld (dann gibt's keinen Brief - die Schuld ist nur im Grundbuch eingetragen) handelt.
    Eine Briefgrundschuld ist nur dann sicher, wenn man selbst im Besitz des Briefes ist. Hat den Brief jemand anderer und hat man ferner eine Unterwerfungserklärung abgegen, ist es hochgefährlich. Bitte studier die angegebenen Links, dann kannst Du dein Risikopotenzial selbst abschätzen und die für Dich richtige Entscheidung treffen.


    Nibelungen
    Nicht böse seine, aber bitte bei solchen Themen nicht wild darauf losfabulieren, wenn man nicht sachkundig ist.
    Wenn Du die Links genau durchliest, wirst Du sehen, dass das Recht und Gesetz eben nicht Freund des Grundschuld-Schuldners ist. Ganz im Gegenteil, derzeitiges Recht und Gesetz ermöglichen der Finanzindustrie die sofortige Ausplünderung und Vernichtung der allermeisten Grundschuld-Schuldner, selbst wenn Raten immer bedient wurden. Glaubst Du nicht? Guckst Du hier:
    http://www.daserste.de/plusmin…d,1ew1advn43bucfl8~cm.asp
    und für den juristisch Vorgebildeten hier nochmal:
    http://www.rws-verlag.de/ZfIR_Clemente.htm


    Sehe ich genau wie Du Genesis.


    Man soll sich mit derartigem Gesülze, was NULL Problemlösung bringt und NULL Schutz darstellt aber nicht abspeisen lassen.


    Empfehlung:
    1. Nachhaken, dass die konkreten Fragen . . . nicht beantwortet sind.
    2. Rückfragen, ob also durch den Abgeordneten/dessen Fraktion nichts zum Schutz der Grundschuldner unternommen wird
    3. Fragen, weshalb sollen Familien mit Grundschulden und derartigen Existenzrisiken dann diesen Abgeordneten/Partei wählen


    Steter Tropfen und nur viele viele davon höhlen den Stein.

    Ja, es ist allerhöchste Zeit die Dinge forciert in die Hand zu nehmen und die Politik massiv auf das Problem anzusetzen, um die konkrete Existenzgefahr für alle Eigentümer mit Grundschulden in den Griff zu bekommen. (Gefahrenbeschreibung siehe ausführlich im Vorposting).


    Ein Bail-Out wie für die notleidenden US-Hypothekenschuldner angekündigt kann und wird es hier nicht geben. Dafür ist die Zwangsvollstreckung mit einem Unterwerfungstitel in Deutschland viel zu schnell durchgezogen.


    Zu http://www.abgeordnetenwatch.de noch einen Hinweis:
    es macht bestimmt Sinn, alle Abgeordneten seines eigenen Wahlkreises wie oben vorgeschlagen anzuschreiben und um Stellungnahme zu bitten. Die Antwort der Abgeordneten auf abgeordnetenwatch.de ist ja öffentlich, sodass die so in Konkurrenz um eine befriedigende Stellungnahme und Handlungsankündigungen gehalten werden können. Und hinterher sein, dass den Worten auch Taten folgen.


    Nützlich dürfte auch sein, einen Klick auf "Benachrichtigen, wenn eine Antwort zu dieser Frage vorliegt" im Antwortfeld des Abgeordneten zu setzen und möglichst viele antwortinteressierte Mailadressen auf verschiedene Tage verteilt angeben. Das steigert auch in quantitativer Hinsicht die Brisanz der Angelegenheit.


    Und halt soviel wie möglich betroffene Grundschuld-Schuldner informieren und aktivieren.

    Leider ist das Instrument der Grundschuld tatsächlich hochriskant, wenn es gepaart ist mit einer Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte persönliche Vermögen.
    Und diese Unterwerfung ist in 95% aller Darlehensverträgen so vorgesehen. Lest in eueren Vertragsunterlagen genau nach!


    Hier noch einmal ein Link, in dem der Sachverhalt auch für juristische Laien erklärt wird:


    http://www.daserste.de/plusmin…d,1ew1advn43bucfl8~cm.asp


    Für alle, die Juristendeutsch gerne lesen, gibt es in o.g. Link folgenden weiteren Link zu einem Fachaufsatz in der Zeitschrift für Immobilienrecht:http://www.rws-verlag.de/ZfIR_Clemente.htm


    Was kann man nun tun, wenn man Grundschuld-Schuldner ist und eine Unterwerfungserklärung abgegeben hat?


    1. Schreibt eure Bundestagsabgeordnete an; das kostet nichts und ist auch nicht riskant; vielleicht etwa wie folgt (habe ich so schon gelesen; BITTE ABER STARK ABWANDELN ODER IN EIGENEN WORTEN FASSEN - GLEICHLAUTENDE ANFRAGEN WERDEN GESPERRT:(


    Ich habe untenstehende konkrete Fragen zu dem Themenkomplex „Zwangsvollstreckung trotz Kreditbedienung bei eingetragenen Grundschulden“.


    Zunächst bitte ich Sie, falls nicht bekannt, sich die absolut existenzgefährdende Problemlage in folgendem Artikel des Wirtschaftsmagazins Plusminus zu vergegenwärtigen:
    http://www.daserste.de/plusmin…d,1ew1advn43bucfl8~cm.asp


    Zusammengefasst ist es also nach gegenwärtiger Rechtslage offenbar so, dass bei einem Verkauf der Grundschuld durch den Finanzierer z.B. an einen Hedgefonds, dieser trotz ordentlicher Abbezahlung des Kredites in die Zwangsvollstreckung über die komplette Grundschuldsumme (auch wenn die bereits abbezahlt sein sollte) gehen kann. Dies ohne weiteres Rechtsverfahren bei der banküblich verwendeten Kreditklausel „Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen“.


    Hierzu meine Fragen:


    1.Welche konkreten Maßnahmen haben Sie persönlich innerhalb der Fraktion ergriffen bzw. planen Sie kurzfristig , um durch Änderung dieser gefährlichen Rechtssituation die vielen Grundeigentümer mit Grundschulden in Ihrem Wahlkreis zu schützen?
    2.Welche gesetzgeberischen Aktivitäten zum Schutz der Grundeigentümer hat die Fraktion bzw. der Bundestag unternommen bzw. wird diese kurzfristig unternehmen?

    Eure Wahlkreis-Bundestagsabgeordneten findet ihr ganz einfach auf http://www.abgeordnetenwatch.de, indem ihr eure PLZ dort eingebt. Dort könnt ihr sogar direkt eure Frage eingeben - einfacher geht es nicht.


    Denkt dran, unsere Volksvertreter machen nur was, wenn sie großem Wählerdruck ausgesetzt sind. Die Betroffenen sollten also alles mobilisieren, was schreiben kann.


    2. Möglicherweise könnt Ihr eine (Teil-)Grundschuldentlassung (über den getilgten Teil) vornehmen lassen. Da müßt ihr aber konkret einen Notar/ Rechtspfleger fragen. Beratung und auch die Grundbucheintragungen kosten natürlich Geld. Technisch würde voraussichtlich die alte Grundschuld gelöscht und eine neue, niedrigere eingetragen werden. Für die niedrigere Grundschuld bleibt das Problem also bestehen.


    3. Zweckerklärungen (Bindung der Grundschuld an den Darlehensvertrag), Abreden über Nicht-Zulässigkeit einer Grundschuldabtretung sind alles nur schuldrechtliche Verpflichtungen. Wenn diese gebrochen werden, steht einem zwar Schadenersatz zu, aber der Finanzierer hat sich natürlich seinerseits nicht einer sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen (das würde der niemals tun, denn der weiß ganz genau, was das bedeutet), so dass man langwierig klagen muss - und bei Insolvenz des Anspruchgegners natürlich leer ausgeht. Wenn das Top-Bankmanagement vor der Wahl stehen zwischen einer sofortigen Insolvenz (und Job/Boniverlust) und einem Hinausschieben dieses Zustandes um einige Monate durch Verkauf der vielen zwangsvollstreckbaren Grundschulden an Dritte, darf man einmal raten, was die wohl tun werden.


    4. Haftung wegen unzureichender Beratung durch Notar usw? Forget it. Selbst bei absolut klarer Beweislage (Wie soll das gehen? Unbefangene Zeugen?) ist das wie bei ärtzlichen Kunstfehlern. Also 10 Jahre gegen die Versicherung klagen (Prozesskosten natürlich in Vorleistung) und dann, wenn tatsächlich das linke statt das rechte Bein operiert worden war, gibts 18.000 EURO.


    Falls bei anderen Forumslesern weitergehendes Wissen vorhanden ist, bitte hier veröffentlichen.

    Zitat

    Original von wall2000
    Ich lese schon lange im Forum, hab auch "was im Keller"....


    aber warum zu Geier lese ich immer, daß man eine bestimmte Menge Bargeld aufbewahren soll... ?
    Wenn die Banken kein Bargeld mehr ausgeben, dann "kippt" das System sehr sehr rasch.
    Ein "Zwischenzustand", wo es kein Bargeld gibt, wird es meiner Meinung nach nicht geben.?


    Deine Meinung in allen Ehren, aber Beispiele der jüngeren Vergangenheit zeigen zigfach, dass es Phasen gab, wo Bargeld (Noten und Münzen) sehr knapp waren, weil "plötzlich" jeder welche haben wollte (Stichwort bank-run) und haben mußte (Stichwort bargeldloser Zahlungsverkehr nicht mehr akzeptiert) und damit "wertvoll" sind. Die Notenpressen brauchen auch eine Anlaufzeit . . .


    Zitat

    Original von wall2000Wenn die Firmen kein Bargeld mehr haben, weil sie von der Bank keins kriegen, können sie ihre Arbeiter nicht mehr zahlen.


    Seit wann zahlen die Firmen wieder mit echten Lohntüten? Barkassen gibts bekanntlich in Firmen kaum noch, dafür wird eben das Bankensystem genutzt. Also wären wir wieder bei der Bargeldversorgung durch das Bankensystem.


    Zitat

    Original von wall2000Wenn Du nicht mehr bezahlst wirst, dann geht man auch nicht mehr zur Arbeit, oder? Dann arbeiten aber auch keine Zugführer mehr und das Chaos ist sehr sehr rasch da..


    Nicht unbedingt. Wenn ich glaube, dass das nur vorübergehend ist und ich nicht riskieren will, gekündigt zu werden und vorallen Dingen auch die Zeit habe, zur Arbeit anzutreten, weil ich das Notwendige im Keller habe und nicht Anschaffen gehen muss. Da sich die Arbeitgeber in solchen Zeiten von Personal trennen müssen, also aus der Verpflichtung kommen müssen, Löhne und Gehälter (auch künftig) zu zahlen, fliegen die "Arbeitsverweigerer" selbstverständlich zuerst raus. Wenn's dann irgendwann wieder anfängt, ist es eher ein Vorteil, den Fuß in der Tür so lange wie möglich behalten zu haben. Wenn's natürlich bis zu Aufständen/Bürgerrevolten geht, wird tatsächlich jeder lieber die Seinen schützen, als den Arbeitgeber und dessen Einrichtungen. Wer allerdings zu den ersten gehört, die sich davon machen, dürften eben später auch die schlechtesten Karten haben. U.U. wird der Begriff "Loyalität" eine ganz neue Bedeutung unter den Menschen erlangen.

    Zitat

    Original von wall2000Ich glaub nicht, daß die Leute ohne Bargeld ruhig und brav vor dem Supermarkt stehenbleiben und zukucken, wie drinnen die Leute, die noch Bargeld haben nochmal schnell kaufen, was es gibt.


    Stimmt. Wenn es noch ein Mindestmaß an Ordnung gibt, kannst Du dann 50 kg Aldi-Mehl, das Du locker aus deiner Bargeldreserve gekauft hast, auf dem Aldi-Parkplatz gegen ein sehr schönes Silberbesteck oder 20 l eigentlich streng rationierten und damit sehr wertvollen Sprit samt Kanister tauschen. Mehl kann man eben essen und Sprit nicht.


    Zitat

    Original von wall2000Später, weenn es nichts mehr gibt und das Chaos da ist, und sogar noch lange nach dem Chaos, wird ein Tauschhandel entstehen...wer verdraut da noch Bargeld.....


    Stimmt auch. Bis dahin sollte man das Bargeld für nützliche/werthaltige Ding ausgegeben haben. Gelegenheit dazu wird es massig geben.


    Zitat

    Original von wall2000Und dann viel später, wenn wieder etwas Orndung eingekehrt ist, dann erst kommt AU und AG ins Spiel....das wurde ja auch hier oft so beschrieben....
    Eure Meinunen ?


    Sehr wahrscheinlich. Allerdings kann es (muss aber nicht) auch hier Überraschungen geben. Siehe Goldverbotsdiskussion im entsprechenden Thread.
    Wenn Du es dir leisten kannst und Du nicht der tollen Verzinsung wegen Dein Geld anderen zur Verfügung stellst, dann ist es nicht dumm, Vorkehrungen für diverse Eventualitäten zu machen.
    Siehe es analog einer Krankenversicherung oder Risiko-Lebensversicherung. Auch die schließt man ja vornehmlich in "gesunden" Zeiten ab, um nicht gewünschten Fall dann halt etwas zu haben.
    Wenn man die Crash-Szenarien für abwegig hält, dann eben keine Vorsorge treffen und am besten Seiten wie GS oder Hartgeld.com oder jjahnke.net oder Elliott-Wellen usw. erst gar nicht lesen.

    Zitat

    Original von wolfowitz
    Im Zuge der Globalisierung gehören überflüssige Berufe (durch Technik ersetzbare) wegrationalisiert.


    Schon verstanden, aber die Frage, was mit den Kassiererinnen nun geschehen soll, hast Du immer noch nicht beantwortet.

    Zitat

    Original von wolfowitz
    Das Wort "hirntod" bezog sich auf zahlreiche Erfahrungen "an der Kasse".


    Welche Erfahrungen sind das, infolge derer Du so herabwürdigende Bezeichnungen für einen ganzen Berufsstand wählst, obwohl Dir die Würde des Menschen ausweislich Deines privaten Slogans/Signatur so am Herzen zu liegen scheint?

    Zitat

    Original von wolfowitz
    Gutmenschentum und Stillstandsdenken auf höchster Ebene!


    Was meinst Du in diesem Zusammenhang damit?

    Zitat

    Original von wolfowitz
    Meinst Du es ist besser, wenn die Damen dann Hartz IV beziehen als an Kassen zu sitzen?


    Typische sozialistische Ansicht: "wir erhalten lieber Jobs, um möglichst vielen überflüssigen Berufstätigen "Brot" zu geben (Anm.: mit "überflüssig" ist ausschließlich der Bezug zur ausübenden Berufstätigkeit gemeint), statt moderne Techniken zu fördern und die Lebensqualität zu erhöhen.
    Für dieses Beispiel gilt: lieber 10min. länger an der Kasse, als 10min. mehr Zeit für Bildung, Spaß oder Sport!


    Wolfowitz, jetzt mal endlich Butter bei de Fische:
    a) Was willst Du nun mit den Kassiererinnen machen?
    b) Was ist jetzt mit Deinem persönlichen "Menschenwürde-Slogan" und Deiner Verunglimpfung eines Berufsstandes/Bevölkerungsgruppe mit "hirntote Kassiererinnen"?

    Zitat

    Original von wolfowitz
    . . .
    Ja und genau das wäre ein Fortschritt in der Zukunft, da der hirnlose Bargeldverkehr wegfallen würde.


    (von automatischen Kassensystemen in Supermärkten gar nicht zu sprechen - sie würden diese hirntoten Kassiererinnen ersetzen!)
    . . .
    !


    Mal davon ab, dass Du mit dem hehren persönlichen Slogan "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." hier auftrittst und dies schwer mit Deiner als herabwürdigend zu empfindenden Ausdrucksweise "hirntote Kassiererinnen" überein geht:
    Meinst Du es ist besser, wenn die Damen dann Hartz IV beziehen als an Kassen zu sitzen?

    @ Eulenspiegel,


    hallöle, da Du die These vertrittst, dass Verbotenes sehr teuer wird, und Du diese These auch für den Fall eines Goldverbotes propagierst, hier nochmal eine gegenläufige Argumentation hervorgeholt. Jeder Themen-Interessierte kann sich nun die für ihn plausibelste Variante heraussuchen:


    Hier eine Zusammenfassung des bisherigen Threads angereichert um die Gedanken einer Dreierrunde von GS-Forumsmitgliedern (so diskutiert am Rande eines Münzbörsenbesuches):


    Kurz vorab: Wer es für völlig undenkbar hält, dass es - bei welchem Ausgangsszenario auch immer - eine Goldenteignung geben könnte, sollte das Folgende nicht lesen (und schon gar nicht kommentieren) und seine Zeit und Energie anderen Dingen widmen.


    Wer aber wiederum
    a) einen völligen Systemcrash mit dem Erfordernis des Aufbaues einer neuen Währung, die zumindest anfangs- um geglaubt zu werden - mit Gold hinterlegt sein dürfte
    b) eine Energieversorgungssituation des Westens bei Währungsunbilden oder im Kriegsfall dergestalt sieht, dass nur gegen Gold geliefert wird
    c) als Coverage einen heftigen Terroranschlag gegen den Westen mit Tausenden von Toten, bei dessen Finanzierung Gold irgendwie eine Rolle gespielt hat
    nicht absolut ausschließt, der macht sich um die Sicherheit seines für solche Krisensituationen vorgehaltenen Edelmetalles vor staatlichen Zugriffen seine Gedanken. Wie in diesem Thread.


    Gehen wir an dieser Stelle aber mal nicht auf die Historie mit dem schonmaligen Goldverbot in den USA ein und in unserem Gedankenszenario auch den Grad der Wahrscheinlichkeit einer Goldenteignung/Besitzverbotes, sondern konzentrieren uns auf einige Fragen der Funktionsweise und der Chancen und Risiken für Gold in so einer Situation.


    In den vorangegangenen Beiträgen wurde verschiedentlich die Auffassung vertreten, dass eine Enteignung/Besitzverbot „gut“ für den Goldpreis wäre und sich ein traumhafter Schwarzmarktwert entwickeln würde. Ist dem tatsächlich so? Wir kommen darauf zurück.


    Nun, wenn der Staat richtig „Erfolg“ haben will und eine gute Ernte einfahren möchte, muss er ernst machen und neben einer gewissen Entschädigung für das freiwillig Abgelieferte vor allem knallharte Sanktionen im Verstoßfalle vorsehen. Und diese Sanktionen auch sichtbar exekutieren. Nichts also mit Laufenlassen bei Kleinmengen und Bewährungskram bei Ersttätern. Mindestens richtig schöne Arbeitslager gemeinsam mit Schwerstkriminellen würde es schon brauchen, um die Bürger ausreichend zur Goldabgabe zu motivieren. Und damit keiner auf die Idee kommt, das Zeug ins "sichere" Ausland zu schaffen, gibs natürlich dichte Grenzkontrollen - Schengen ade -.


    Ausnahmeregelung für historische Münzen oder Kunstgegenstände? Wohl kaum, denn sonst gäbs ganz rasch hunderttausende solcher Gegenstände in Kellern und Speichern mit und ohne künstliche Patina und genauso viele treublickende Augenpaare: „wusste nicht, dass mein Klumpen eine Replik ist, mein Opa sagte, der wäre schon 50 Jahre im Familienbesitz“. Ausnahme also nur für museales und kirchliches Gold in „öffentlichem“ Besitz - und vielleicht noch 31,1 gr. pro Kopf wahlweise als Schmuckgold oder für die Plomben.


    Aber der ganze ideelle-künstlerische jedenfalls über dem reinen Materialwert liegende Wert - darf der denn so einfach in der „Goldmasse“ verschwinden? Tut er ja nicht, er ist dann ja in den viel besser schützenden Händen des Staates. Außerdem - lang lang ist es her - aber wurden nicht irgendwann sogar mal Bronzeglocken aus Kirchen für Kanonen eingeschmolzen?


    Die Eliten/Politiker haben doch auch Gold. Sicherlich, aber die haben Insiderwissen bzw. beschließen die entsprechend Enteignungsnotverordnung höchstpersönlich selbst und werden ihren Kram schon noch vor Verkündung (der ansonsten streng geheim ablaufenden Gesetzesvorbereitung) an weniger Informierte verhökern können.


    Goldbeschlagnahme und Besitzverbot ist doch klasse, da steigt der Schwarzmarkttauschwert ins Unermessliche. Naja. Anders als bei anderen verbotenen Gütern wie z.B. Drogen dürfte ein Entzug keine negativen körperlichen Folgen zeitigen (notorische Goldseitenforumsabhängige bekommen eine Entziehungskur auf Staatskosten – in besagten Arbeitslagern). Also erst mal kein Nachfragedruck aus Suchtgründen. Gold als Tauschgut für den Schwarzmarkt? Wenn der Staat wirklich konsequent ist, wird er noch nette Belohnungen in diesen schweren Krisenzeiten für Denunzianten und Auffindprämien für Staatspersonal ausloben und so das Risiko noch mal nach oben treiben. Also bleibt nur noch Gold als Tauschgut innerhalb eines sicheren Bekanntenkreises. Da stellt sich die Frage, warum soll mein Freund Gold für eine Leistung nehmen (und damit immerhin noch ein Auffindrisiko eingehen), wenn er doch mit mir eine Gegenleistung direkt verabreden kann. Ob das Risiko also durch einen hohen Wert ausgeglichen wird, ist sehr fraglich.


    Zu guter Letzt: Obenstehendes sind nur ein paar Gedanken auf der Grundlage eines wie gesagt nicht sehr wahrscheinlichen Szenarios. Also, keine Panik und immer die segensreiche Arbeit unseres unerbittlich gegen den Terror kämpfenden Bundes-Schääuble und seine Überwachungsinstrumente unterstützen (in dessen Weltsicht dürfte Benjamin Franklin ein gefährlicher Gefährder sein, der ja mal gesagt haben soll: Wer die Freiheit zugunsten der Sicherheit aufgibt, wird am Ende beides verlieren). Wobei unterstützen muss nicht mal sein, es reicht schon, nichts dagegen zu tun.


    Wow, melde ebenfalls Interesse an, oder handelt es sich um Gelände in Afghanistan?

    Hallo Frostbeule,
    nicht böse sein, aber alle diese Fragen wurden unter sämtlichen Aspekten dutzendmal genau hier erörtert. Da sich alles wiederholt, dürfte es genügen, wenn Du nicht die 38 Thread-Seiten "überfliegst", sondern beliebige 5 Seiten dann aber konzentriert durchliest. Dann sind alle Deine Fragen beantwortet.

    Zitat

    Original von elsagertrud
    Daraus ergibt sich für mich die Frage: Wenn ich Guthaben und Hypothek bei derselben Bank habe. Was passiert, wenn die Bank Pleite geht?


    Meine bessere Hälfte meint: Schulden sind keine Hasen und laufen nicht davon. Die Guthaben sind aber weg.


    Was meint Ihr? ?(


    Antwort: Es kommt darauf an. Für den Fall, dass die Bankenpleite begrenzt ist und bleibt, springt für die Guthaben der Einlagensicherungsfonds ein.


    Falls dieser aber nicht einspringt und es ein Konkursverfahren gibt (also nicht mangels Masse keines eröffnet wird) gibt es einen Konkursverwalter, der dafür bezahlt wird, soviel Geld wie möglich von den Schuldner der Bank reinzuholen (evtl. verkauft er Forderungen an Dritte um schnell an Geld zu kommen). Das, was dann als Vermögen übrig bleibt, wird an die Gläubiger je nach Rang bzw. Quote verteilt.


    Es dürfte aber auf jeden Fall schlauer sein, wenn man kein umfassendes Vertrauen in "das System" mehr hat, nennenswertes Guthaben zur Entschuldung einzusetzen. Warum dies so ist, kann man in den Eichelburg-Artikeln im Download-Bereich von http://www.hartgeld.com genau nachlesen.

    Zitat

    Original von silverchiller


    Ebenso scheint der Ölpreis allen völlig egal zu sein. Alles ist gut .. let´z get it on 20k im DJIA is no problem :D


    Auch die deutschen Autofahrer jammern nicht mehr wegen Benzinpreis, wohl schon dran gewöhnt .. nächster kurzer Aufschrei dann bei 1.60€ ... dann kommt der Winter und wehe es wird ein harter :rolleyes:


    Da wird schon gejammert - nur die Medien schweigen sich aus. Und allein die Medien machen die Stimmung mit ihren Kampagnen. Ganz wie es ihnen bzw. den Eminenzen im Hintergrund beliebt.


    Neben dem o.g. Nullsummen-Geldumverteilungsspiel hat aber auch echte Geldvernichtung stattgefunden. Nach Konkurs von Schuldnern (also bei den auf Pump lebenden Neue-Markt-Klitschen) mußten die Gläubiger ihre unbefriedigt gebliebenen Ansprüche ausbuchen. Damit ist neben den Schulden zugleich das zuvor durch die Verschuldung entstande Kreditgeld untergegangen. Wie gewonnen, so zerronnen.