... Diese Liste ist also m.E. höchstens für Leute geeignet, welche keine Ahnung von Gold haben.
Genauso ist das, also regelmäßig für Zollbeamte, die keine Ahnung haben. Entscheidend ist allein, ob die Definition von Anlgegolg gemäß UStG erfüllt sind und zwar:
"(2) Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt."
Leider musste ich schon einmal 2 Stunden (!!!) auf einer Zollauslieferungsstelle verbringen, bis die ahnungslosen Beamten sich davon überzeugt hatten, dass die nicht verzeichneten sowjetischen 100 Rubel-Münzen die obigen Kriterien erfüllen.
(Ggf. PM)