würde ich Dich zunächst einmal gewähren lassen, den Betriebsausgaben- und den Vorsteuerabzug anerkennen und sämtliche Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festsetzen.
Solltest Du innerhalb der nächsten vier Jahre keine nennenswerte Verkäufe aufzuweisen haben, würde ich Dir die Kollegen von der Betriebsprüfung auf den Hals hetzen, die dann mal das noch vorhandene Edelmetall in Augenschein nehmen und die Dokumentation der Bestände prüfen. Gibt es Fehler in der Dokumentation, hast Du ohnehin schon verloren. Aber auch mit guter Dokumention würden wir behaupten, dass mangels Verkäufen das Edelmetall nicht bzw. nicht mehr von Betriebsvermögen sei. In Abhängigkeit der Preisentwicklung würde es sich entweder um Liebhaberei handeln (wenn Preise zwischenzeitlich gefallen sind) mit der Folge der rückwirkenden Versagung des Betriesausgaben- und Vorsteuerabzuges (gibt dann noch lecker Zinsen) oder behaupten, dass nun ein betrieblicher Zusammenhang nicht mehr vorliegt und das Edelmetall nun in aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu entnehmen sei (wenn Preise zwischenzeitlich gestiegen sein sollten). Die Umsatzsteuer für die Entnahme wäre zu entrichten und es würde eine satte Betriebseinnahme anfallen. Spätestens jetzt wird sich ein Steuerberater für Dich lohnen. Wenn dieser nicht ganz auf der Höhe der Zeit sein sollte, bekommen wir keine Einigung hin und die Bescheide werden entsprechend erlassen und ggf. darfst Du das Edelmetall als Sicherheitsleistung für die Steueransprüche beim Finanzamt hinterlegen (deshalb die Inaugenscheinnahme). Schauen wir mal, wie die Finanzgerichte da alles beurteilen würden.
Aber zum Glück bin ich im wahren Leben kein Finanzbeamter geworden. ![]()