Beiträge von Bembelpetzer

    Da wir gerade beim Thema sind ...


    Ich habe seit Anfang 2013 durchgängig als NAS eine Synology DS212j als RAID1 mit zwei Western Digital WD20EFRX (WD Red) mit jeweils 2TB laufen (plus einer an der NAS angeschlossenen externe 2TB-WD-MyPassport-Festplatte zur nächtlichen Sicherung - neben der weniger regelmäßigen Sicherung auf eine weiteren mobilen Festplatte). Die NAS ist nach 13 Jahren nun ungefähr zu 2/3 belegt und ich nutze die NAS ausschließlich, um von verschiedenen Endgeräten im heimischen Netz auf Dateien zuzugreifen oder Dateien dort einfach abzulegen.


    Da ich vermute, dass mein Setup nicht noch 13 Jahre ohne Probleme durchläuft, gibt es Dinge, auf die ich beim zukünftigen Ersatz beachten sollte?
    Als Nicht-IT-Spezialist hatte ich mir das damalige Setup nach kurzer Recherche im Internet und mit Blick ins Portemonnaie recht naiv zusammengestellt.

    Die Forensoftware hat aber, abseits der Suchmaschine, auch so ihre Probleme.

    Habe einen Beitrag unter "Flohmarkt" eingestellt, der wird nicht an der Seitenleiste unter "letzte Beiträge" angezeigt. :hae:

    Dieser Punkt war schon vor einigen Jahren hier Thema. Damals heiß es, dass bewusst nicht alle Threads (oder Forumsbereiche) dort plakativ auftauchen.

    Dieser DEAL ist noch beschissener wie eine KLV bei der Allianz ! ! :cursing: :cursing:

    Der Rentenfaktor liegt bei der DRV relativ konstant bei über 43... bei einer KLV wirst du das kaum finden.


    Der Break-Even bei den Bruttoeinzahlungen zu den Bruttoauszahlungen, ohne Berücksichtigung der Steigerungen, liegt bei der DRV auch relativ konstant bei 19 Jahren, was auch der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer entspricht (zu Adenauers Zeiten waren das noch 9 Jahre)


    Einzahlungen kann man von der Steuer absetzen, etwas mehr als 29k p.a. Alleinstehend, das Doppelte wenn verheiratet. Der Tradeoff kommt hier aus dem Grenzsteuersatzgefälle zwischen Einzahlungs- und Auszahlungszeitpunkt.


    Ideal ist also möglichst früh die Rente zu beziehen (zB Teilrente von 99,99% ab 63 Jahren - die 0,3% Abschlag sind zu niedrig angesetzt, mathematisch müssten es knapp über 0,4% sein), einen Grenzsteuersatz von 42% auf einen möglichst großen Betrag zu zahlen und möglichst lange zu leben.


    PKV-Versicherte bekommen noch einen Zuschlag von 8,55% auf die Bruttorente.


    Eine gewisse Hinterbliebenenversorgung ist inklusive und verlässliche passive monatliche sich steigernde Einnahmen gibt es auch, ich sehe einige Fälle in meinem Umfeld die ab Mitte 70 nicht mehr in der Lage sind Depots, Immos und anderes aktiv zu managen.


    Pauschal würde ich freiwillige Einzahlungen nicht verurteilen.


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    EDIT: Ich habe das mal nur als Anhaltspunkt in Excel simuliert mit 0% und 2% Rentensteigerung, für GKV und PKV, und mit Grenzssteuersatz 42% zu 26% (vor KV-Beitrag, da die bei PKV unbekannt) ... um ein Gefühl zu bekommen.

    Pressemitteilung BGH Nr. 211/2025

    Von Aktionären der Wirecard AG angemeldete Ansprüche sind keine einfachen Insolvenzforderungen


    Urteil vom 13. November 2025 - IX ZR 127/24


    Der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Aktionäre einer insolventen Aktiengesellschaft mit ihren kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen nicht als einfache Insolvenzgläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen sind.


    Sachverhalt:

    [...] Die Klägerin [...] erwarb [...] Aktien der Wirecard AG auf dem Sekundärmarkt [...] Sie meint, ihr stünden kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft zu. Die Wirecard AG habe ein tatsächlich nicht vorhandenes Geschäftsmodell vorgetäuscht und über ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage getäuscht. Bei Kenntnis der wahren Sachlage hätte die Klägerin keine Aktien erworben.

    Die Klägerin meldete deshalb Ansprüche [...] als einfache Insolvenzforderungen nach § 38 InsO zur Insolvenztabelle an. Im Prüfungstermin [...] bestritten der Beklagte [...] die von der Klägerin angemeldeten Forderungen. Sie meinen, dass es sich bei den Ansprüchen der Klägerin nicht um einfache Insolvenzforderungen handele. Die Aktionäre seien mit ihren Ansprüchen aus dem täuschungsbedingten Erwerb der Aktien nachrangig gegenüber den übrigen Insolvenzgläubigern. Ihre Forderungen seien nur zu berücksichtigen, soweit bei Beendigung des Insolvenzverfahrens ein Überschuss vorhanden sei. [...]


    Bisheriger Prozessverlauf:

    [...]


    Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

    [...] Die von der Klägerin zur Tabelle angemeldeten Forderungen stellen keine einfachen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO dar. Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche der Aktionäre sind derart mit der Stellung als Aktionär verknüpft, dass sie in der Insolvenz der Gesellschaft hinter den Forderungen einfacher Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO zurücktreten. [...]

    Aktionäre, die von bewusst unwahren, kursrelevanten Ad-hoc-Mitteilungen der Vorstandsmitglieder über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft vorsätzlich zum Erwerb von Aktien veranlasst wurden, können von der Gesellschaft Erstattung des gezahlten Kaufpreises gegen Übertragung der Aktien [...] verlangen. In der Insolvenz der Gesellschaft sind solche Ansprüche der Aktionäre nachrangig gegenüber einfachen Insolvenzgläubigern. Im Insolvenzfall betrifft die Durchsetzung der kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüche nicht mehr die Haftung der Gesellschaft, [...]


    Vorinstanzen:

    Landgericht München I - Urteil vom 23.11.2022 - 29 O 7754/21

    Oberlandesgericht München - Urteil vom 17.09.2024 - 5 U 7318/22 e


    Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

    § 256 ZPO Feststellungsklage [...]

    § 38 InsO Begriff der Insolvenzgläubiger [...]

    § 39 InsO Nachrangige Insolvenzgläubiger [...]

    § 199 InsO Überschuss bei der Schlussverteilung [...]

    Bundesgerichtshof

    Mitteilung der Pressestelle

    Nr. 202/2025 vom 05.11.2025

    Verhandlungstermin am Montag, den 15. Dezember 2025 um 11.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VI ZR 335/24 - Haftung des Impfstoffherstellers für im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung aufgetretene Gesundheitsschäden


    Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über Auskunfts- und Haftungsansprüche zu entscheiden, die von einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen angeblicher Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend gemacht werden.


    Sachverhalt:

    Die Beklagte ist ein pharmazeutisches Unternehmen. Ihr wurde von der Europäischen Kommission am 29. Januar 2021 eine zunächst bedingte Zulassung für den SARS-CoV-2-Impfstoff Vaxzevria erteilt. Die bedingte Zulassung des Impfstoffs wurde Anfang 2022 verlängert. Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 31. Oktober 2022 erhielt der Impfstoff eine Standardzulassung. Die Standardzulassung wurde auf Antrag der Beklagten mit Wirkung vom 7. Mai 2024 widerrufen.

    Die Klägerin wurde am 5. März 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria geimpft. Nach der Impfung traten bei ihr verschiedene gesundheitliche Störungen auf. Unter anderem wurde drei Tage nach der Impfung ein kompletter Hörverlust auf einem Ohr festgestellt. Die Klägerin behauptet, ihre Gesundheitsbeeinträchtigungen seien auf die Impfung mit dem Impfstoff der Beklagten zurückzuführen. Sie wirft der Beklagten vor, der Impfstoff habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgewiesen. Zudem hätten die Produktinformationen zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprochen. Sie begehrt von der Beklagten Auskunft über die der Beklagten bekannten Wirkungen, Nebenwirkungen, gemeldeten Verdachtsfälle sowie sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs Vaxzevria von Bedeutung sein können, soweit sie bestimmte von der Klägerin aufgeführte Gesundheitsstörungen betreffen, und nimmt sie auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch.

    Bisheriger Prozessverlauf:

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und das Berufungsgericht die von der Klägerin hiergegen eingelegte Berufung zurückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegehren weiter.


    Vorinstanzen:

    Landgericht Mainz - Urteil vom 21. August 2023 - 1 O 192/22

    Oberlandesgericht Koblenz - Urteil vom 18. September 2024 - 5 U 1139/23


    Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

    § 84 AMG

    [...]

    § 84a AMG

    [...]

    Verfassungsgericht kippt Triage-Regelungen

    04.11.2025

    Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt. [...] Ärztinnen und Ärzte obliege im Rahmen therapeutischer Verantwortung auch die Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Heilbehandlung. Ein gesetzlicher Eingriff des Bundes sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Der Bund habe hier keine Gesetzgebungskompetenz.[...] Nun sind die Bundesländer gefordert, die nach Auffassung des Verfassungsgerichts die Verantwortung für Regelungen dieser Art tragen. Sie müssen eigene Landesregelungen zur Triage auf den Weg bringen. [...] In der Corona-Krise [...] beschloss der Bundestag ein Gesetz, nach dem über die medizinische Versorgung "nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit" zu entscheiden ist - ausdrücklich nicht nach Lebenserwartung oder Grad der Gebrechlichkeit. [...]

    Bin zufällig über ein kasachisches Projekt der nationalen Notenbank in Zusammenarbeit mit der nationalen Börse gestolpert ... Original-Nachricht plus Autoübersetzung


    ++++++++++

    Gold Coin: Kazakhstan’s Fintech Bridge Between Trust and Technology

    Global demand for gold investment has surged in recent years [...]

    In Kazakhstan, this growing demand sparked the creation of the Gold Coin – a visionary joint project between the National Bank of Kazakhstan (NBK) and Astana International Exchange (AIX). [...]

    On 18 March 2025, trading officially launched on AIX[...]

    Each digital unit represents one-twentieth of a troy ounce, with its price linked to quotations from the London Precious Metals Market Association (LBMA).[...]

    Each coin is divided into 20 digital units, lowering the barrier to entry and opening the market to a much broader community – from first-time savers taking their initial steps into investing, to seasoned investors seeking a safe, stable asset.

    Once an investor accumulates 20 units, they can choose to redeem them for a physical ÚKI Gold Coin at NBK branches, or simply continue holding their investment in digital form. Each physical ÚKI Gold Coin is crafted by the Kazakhstan Mint from locally sourced, high-grade gold, representing not only value but also national craftsmanship and quality.

    This innovative ‘phygital’ model blends the reliability of central-bank-backed gold with the flexibility of digital finance, giving people freedom of choice while linking the tangible and virtual worlds.

    The name ÚKI, meaning owl in Kazakh, symbolises wisdom, foresight and protection – the same qualities the project brings to modern savings. [...]


    Goldmünze: Kasachstans Fintech-Brücke zwischen Vertrauen und Technologie

    Die weltweite Nachfrage nach Goldinvestitionen ist in den letzten Jahren stark gestiegen [...]

    In Kasachstan führte diese wachsende Nachfrage zur Schaffung der Goldmünze – einem visionären gemeinsamen Projekt zwischen der Nationalbank von Kasachstan (NBK) und der Astana International Exchange (AIX). [...]

    Am 18. März 2025 wurde der Handel offiziell auf AIX [...]

    Jede digitale Einheit repräsentiert ein Zwanzigstel einer feinunze, deren Preis an die Angebote der London Precious Metals Market Association (LBMA) gebunden ist.[...]

    Jede Münze ist in 20 digitale Einheiten unterteilt, wodurch die Marktzutrittsschranke verringert und der Markt für eine viel breitere Gemeinschaft geöffnet wird – von Erstsparern, die ihre ersten Schritte in die Investition Unternehmen, bis hin zu erfahrenen Investoren, die einen sicheren, stabilen Vermögenswert suchen.

    Sobald ein Anleger 20 Einheiten akkumuliert hat, kann er sie für eine physische ÚKI Goldmünze in NBK-Filialen einlösen oder einfach weiter in digitaler Form investieren. Jede physische Goldmünze ÚKI wird von der kasachischen Münze aus lokal beschafftem, hochgradigem Gold hergestellt, das nicht nur Wert, sondern auch nationale Handwerkskunst und Qualität repräsentiert.

    Dieses innovative „Phygital“-Modell verbindet die Zuverlässigkeit des von der Zentralbank unterstützten Goldes mit der Flexibilität der digitalen Finanzierung und gibt den Menschen Wahlfreiheit, während sie die materielle und virtuelle Welt miteinander verbinden.

    Der Name ÚKI, was auf Kasachisch Eule bedeutet, symbolisiert Weisheit, Weitsicht und Schutz – die gleichen Qualitäten, die das Projekt für moderne Einsparungen bringt. [...]


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    Kazakhstan’s National Bank Introduces ÚKI Investment Coin Within Gold Coin Project

    [...] The Gold Coin project aims to offer Kazakhstan’s citizens an alternative means of investment and capital growth, leveraging the digital economy and modern technology. Each Gold Coin represents 1/20 of a troy ounce of gold, with its value determined by the price of gold set by the London Bullion Market Association (LBMA) and the official exchange rate of the tenge to the U.S. dollar from the day before the transaction.

    Through the Tabys app, users can buy, sell, and present Gold Coin online. Additionally, after accumulating twenty units, users can exchange their Gold Coins for a physical investment coin, ÚKI, at any branch of the National Bank. [...]


    Kasachstans Nationalbank führt ÚKI Investment Coin im Rahmen des Goldmünzprojekts ein

    [...] Ziel des Goldmünzprojekts ist es, den Bürgern Kasachstans ein alternatives Mittel für Investitionen und Kapitalwachstum zu bieten, indem sie die digitale Wirtschaft und moderne Technologie nutzen. Jede Goldmünze repräsentiert 1/20 einer feinunze Gold, deren Wert durch den von der London Bullion Market Association (LBMA) festgelegten Goldpreis und den offiziellen Wechselkurs der Tenge zum US-Dollar vom Tag vor der Transaktion bestimmt wird.

    Über die Tabys App können Benutzer Gold Coin online kaufen, verkaufen und präsentieren. Zusätzlich können die Nutzer ihre Goldmünzen nach der Akkumulation von zwanzig Einheiten bei jeder Filiale der Nationalbank gegen eine Münze mit physischer Investition, ÚKI, eintauschen. [...]



    Das Regularium gilt nicht nur für Banken, sondern auch für die sehr vielen und in Indien typischen Geldverleiher und Pfandverleiher außerhalb des Bankensektors - besonders in den ländlichen Regionen.

    Da gibt es die Sarraf, die meist nur gegen Edelmetalle Kredite heraus geben und die Sahukar, die in den Sicherheiten flexibler sind.

    (Da gab es vor einigen Tagen einen Bericht im TV, deswegen kann ich mit diesem Wissen prahlen.)

    Das ist doch so weit OK.


    Kann ich wählen, dann hinterlege ich für denselben Betrag das für mich günstigere Pfand. Logisch.

    Es geht nicht um den Gegenwert, sondern um die Bis-zu-Masse die man als Sicherheiten einliefern darf.


    Die neue Regularien besagen, dass man für Kredite bis zu ~3000 USD nun als Sicherheiten auch Gegenstände/Schmuck bestehend aus bis zu 1kg Gold und/oder aus bis zu 10k Silber hinterlegen kann.


    Es geht darum, welche Maximalmasse in Gold und/oder Silber die Sicherheitsstücke haben dürfen. Die 2kg-Goldkrone wird nicht akzeptiert, die 1kg Goldkette schon, ebenso der 20g-Goldring und die 10kg-Silberstatue.


    Ohne dass ich es weiß, vermute ich den Hintergrund dieser neuen Regularie darin, dass die Sicherheiten im Wert nun derart gestiegen sind, dass es immer zu einer sehr großen Übersicherung dieser "Bis zu 3000 USD Kredite" kommt. Der Kreditgeber/Sicherheitennehmer darf nun Sicherheiten hereinnehmen und die Kredite deutlich übersichern, wenn die einzelnen Sicherheitengegenstände nicht schwerer sind als 1kg Gold oder 10kg Silber.

    Na ja... nur weil Banken lt. Artikel (von "interessierter Seite"??) erlaubt wird, "bis zu 1 kg Gold oder bis zu 10 kg Silber" als Sicherheit für einen Kredit bis zu umgerechnet 3000 € zu akzeptieren, wird damit nicht im Entferntesten eine Gold-Silber-Preisrelation "festgelegt".

    lese ich genau so.


    By the way zu Indien ... weiß noch nicht, ob es hier erwähnt wurde ... mittlerweile sind die Inder in der Hochzeitssaison dazu übergegangen (in Teilen) Silber statt Gold zu kaufen und zu verschenken, da Gold mittlerweile zu teuer ist und man gerne Masse verschenken möchte.

    Momentan hört man in den Medien, dass die Gasspeicher aktuell nur zu ~75% gefüllt sind, die Politik das nicht so dramatisch sieht und deshalb auch das Bevorratungsgesetz nicht verlängert wurde.


    Mich hat bei diesen Meldungen gestört, dass immer nur über die relative Befüllung gesprochen wird, aber nicht in absoluten Zahlen verglichen wird. Vielleicht habe ich ja etwas verpasst und die Politik hat die Speicherkapazitäten verdoppelt und deshalb sind die 75% gut.


    Ich habe mir von der Website https://agsi.gie.eu die Zahlen für Deutschland für den 22. Oktober der letzten zehn Jahre runtergeladen und in Excel grafisch aufbereitet, inkl. manuell eingefügtem 10jährigem Durchschnitt.


    Resultat: Die Kapazität wurde letztmalig von 2015 auf 2016 nennenswert ausgeweitet und die relativen 75% sind mit den relativen Werten der Vorjahre vergleichbar.


    digitalfernsehen.de

    Welche Frequenzen benötigt die Bundeswehr im Kriegsfall?

    04.05.2025

    Erstmals hat die Deutsche Bundeswehr seinen Frequenzbedarf für den Ernstfall publik gemacht. Daraus geht hervor, dass man sich nicht auf einheitliche NATO-Frequenzen verlassen will, sondern einen eigenen Weg bevorzugt. Was zu Komplikationen bei der Frequenznutzung führt. Aber nicht nur die Bundeswehr beansprucht mehr Frequenzen, sondern auch die NATO.

    (im weiteren Text wird auf verschiedene Frequenzbereiche eingegangen)


    #############

    In einem anderen Thread hatte ich 2020 bereits diese Übersicht der US-Frequenzbandbelegung Stand 2016 geposted. Etwas vergleichbares aus der EU/Europa oder Deutschland hatte ich damals nicht gefunden - diesmal habe ich nicht danach gesucht.


    Hochauflösender Link

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    Für junge Leute ist die Wählscheibe eine Telefonsperre, wie ein auch ein Schaltgetriebe eine Wegfahrsperre ist.