Bei einem IVD hingegen wird immer ein Vorfälligkeitsentgelt bei einer außerplanmäßigen Rückzahlung (Ausnahme Verkauf der Immobilie) fällig.
Logischerweise kommt es auf den Darlehenszins an. Wenn ich heute ein Darlehen mit einem Zinssatz von 1,5% zurückzahle, dann ergibt sich selbstredend kein Zinsschaden.
Gerade beim Verkauf der Immobilie ist die VFE fällig. Denn nur beim Verkauf darf man überhaupt den Kredit zurückzahlen, sonst geht das gar nicht (nur in absolute Ausnahmefällen).
Beim der Ablösung/VFE darauf achten, dass der Zinssatz der Zugrunde gelegt wird, nicht die aktuellen Kredit Konditionen sind (Aktiv-Aktiv Methode) sondern der Zinssatz von "sicheren Geldanlagen" wie Staatsanleihen etc (Passiv-Passiv-Methode). Die Bank wird den kleinstmöglichen Zinssatz zugrunde legen um möglich viel VFE einzuheimsen. Also die Berechnung immer prüfen lassen!! In diesem Zusammenhang auch die Verträge prüfen lassen, nicht selten sind Stolperfallen (gegen die Bank) darin, weil sie im Kleingedruckten übertrieben bzw nicht alles klar dargestellt haben.