Keine Ahnung wie das bei Immobilien läuft, aber normale Kredite kann ich jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung sondertilgen. Auf anderes würde ich mich gar nicht einlassen.
Moin,
bei AVD (Allgemeinverbraucherdarlehen) ist die Entschädigung im BGB §502 geregelt. Sie liegt je nach Restlaufzeit bei 1% bzw. 1/2 % der Restvaluta. Bei einem IVD hingegen wird immer ein Vorfälligkeitsentgelt bei einer außerplanmäßigen Rückzahlung fällig. Logischerweise kommt es auf den Darlehenszins an. Wenn ich heute ein Darlehen mit einem Zinssatz von 1,5% zurückzahle, dann ergibt sich selbstredend kein Zinsschaden. Also immer unterscheiden, ob es sich um ein AVD oder ein IVD handelt. Übrigens ist es auch dann um ein IVD, wenn keine Grundschulden im Spiel sind, aber der Verwendungszweck einen Erwerb oder den Erhalt der Eigentumsrechte beinhaltet. Ein reines Renovierungsdarlehen ohne Grundschulden ist ein AVD!
Grüße
Goldhut