30.05.2016 Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie kommt so langsam in den Mainstreammedien an...
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Baukredite - Hauskauf in Gefahr
Die Bundesregierung hat die Bedingungen für Baukredite verschärft. Vor allem junge Familien und ältere Menschen könnten keine Finanzierung mehr bekommen.
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Und so verfolgte auch die Bundesregierung durchaus hehre Ziele, als sie gerade die Kriterien für die Vergabe von Immobilienkrediten verschärfte. Sie will damit die Gefahr von Finanzkrisen bannen. Doch sie erzeugt vor allem Frust bei Hauskäufern: Denn sie bekommen viel schwerer als bisher einen Kredit – oder gar nicht mehr.
Hintergrund ist eine Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU, die Deutschland anders als etwa Österreich besonders streng in nationales Recht umgesetzt hat und deren Folgen nun zunehmend zu spüren sind. Banken und Versicherungen müssen seit Ende März nachweisen, dass sie genau geprüft haben, dass der Kunde seinen Kredit innerhalb der Laufzeit zurückzahlen kann. Bisher haben die Finanzhäuser häufig vor allem darauf geachtet, dass die Immobilie in Zukunft nicht an Wert verliert, sondern am besten zulegt. Dann können sie sie notfalls ohne Verluste verkaufen, wenn der Eigentümer die Kredite nicht mehr zurückzahlen kann.
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der Wert der Immobilie darf jetzt kein entscheidendes Kriterium mehr sein für die Frage, ob der Kredit vergeben wird oder nicht. Es zählt vor allem die Bonität des Eigentümers – und weniger die Qualität der Sicherheit.
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Wer bisher weniger als 60 Prozent des Kaufpreises mit dem Kredit und den Rest mit eigenem Geld bezahlen wollte, bekam das Baudarlehen bisher oft sehr unbürokratisch. Die Angaben zur Bonität mussten nicht belegt werden. Das ist jetzt anders. Nun sind auch für diese Fälle komplette Unterlagen zu allen Einkünften aus Gehalt, Depot und eventuell Vermietung einzureichen.
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Manch ein Paar bekommt dann weniger oder gar keinen Kredit mehr. Andere Banken verlangen zur Sicherheit mehr Eigenkapital.
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Die Bundesregierung scheint mit den neuen Vorschriften also wie schon mit einigen Anlegerschutzgesetzen ihre Bürger zu sehr schützen zu wollen und hat so einige ungewünschte Folgen produziert. Zwar wollte sie Menschen davor bewahren, eine Immobilie zu kaufen, die sie sich nicht leisten können. Das könnte gelingen. „Doch die vergleichsweise restriktive Umsetzung der EU-Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber und die zum Teil übertriebene Vorsicht der Banken trifft eben viel mehr Menschen als nur die Geringverdiener“, sagt Kreditvermittler Stephan Gawarecki.
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Befürchtungen, die in den vergangenen Wochen aufkamen, dass jetzt nur die Reichen an Baukredite kommen, sind demnach übertrieben. Aber für Normalverdiener wird es schwerer und bürokratischer. [...]
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20.06.2016 Ein weiterer aktueller Artikel in Folge der Wohnimmobilienkreditrichtlinie...
wiwo.de/finanzen/immobilien/im…verbaut/13708746-all.html
Immobilienkredite - Der Weg zum eigenen Haus wird verbaut
Neue Regeln für die Vergabe von Baugeld sind in Kraft. Mit drastischen Folgen: Viele bekommen kein Geld mehr.
Ein Rentnerpaar möchte sein Haus altersgerecht umbauen und dafür 100 000 Euro von der Bank leihen. Ein Zeitsoldat braucht 280.000 Euro für ein Einfamilienhaus bei Koblenz. Ein 34-jähriger Betriebswirt und seine Familie wollen bei Mainz in ein Einfamilienhaus ziehen – und 350.000 Euro als Kredit aufnehmen.
Drei Fälle, ein Problem: Ihre Bank verweigert den Kredit, wegen einer Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die wurde zum 21. März in deutsches Recht umgesetzt – und die Regierung diskutiert bereits über eine weitere Verschärfung der Regeln. Banken sollen sicherstellen, dass Kredite für den Schuldner dauerhaft tragbar sind.
Betroffen sind ältere Menschen und Interessenten mit schwer vorhersehbaren Einkünften. Das können Selbstständige sein, aber auch Eltern, denen während Kindererziehungszeiten Einkommensausfälle drohen.
Deutlich weniger Interessenten bekommen jetzt Geld für Haus oder Wohnung. Bis zu 25 Prozent sollen – je nach Bank – davon betroffen sein.
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Früher haben Banken zwei Dinge geprüft: die Person, die einen Kredit wollte, und das Objekt, das die Bank finanzieren sollte. Die Immobilie diente als Sicherheit für den Kredit – konnte der Kunde nicht mehr zahlen, durfte die Bank sie verkaufen.
Seit Ende März aber ist die Welt eine andere: „Heute dürfen wir den Wert der Immobilie bei der Kreditvergabe nicht mehr berücksichtigen“, sagt Reinhard Frauscher, stellvertretender Vorsitzender der Raiffeisenbank Altötting. Banken sollen sich nicht mehr darauf verlassen, dass sie ihr Geld zur Not aus dem Verkauf der Immobilie ziehen können. Stattdessen dürfen sie Geld laut Gesetz jetzt nur noch leihen, wenn „keine erheblichen Zweifel daran bestehen“, dass der Kunde seine Raten bis zur Abzahlung des Kredits auch leisten kann.
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Rentner sind besonders betroffen. Das Paar etwa, das sein Haus altersgerecht umbauen wollte, war der Bank mit 73 und 68 Jahren zu alt. Sie hätten den Kredit „voraussichtlich nicht innerhalb der statistischen Lebenserwartung“ zurückgezahlt. Dass ihre Immobilie seit Jahren lastenfrei ist und die gewünschte Kreditsumme um 80 000 Euro übersteigt, zählt nicht mehr. Einige Banken akzeptieren jetzt generell nur noch Darlehensnehmer bis 65 Jahre.
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Auch Menschen mit befristeten Verträgen haben nun Probleme. Der Zeitsoldat mit dem Wunsch nach einem Haus konnte seiner Bank einen nur noch zehn Jahre laufenden Arbeitsvertrag vorweisen. Welchen Beruf er danach ausüben möchte, wusste er nicht. Das Geldhaus konnte nicht kalkulieren – „auf Grund der Befristung“.
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Immer wieder kommen auch junge Familien in Bredouille – wie der Betriebswirt und seine Frau mit den zwei Kindern aus der Nähe von Mainz. Obwohl sie inklusive Eltern und Kindergeld im Jahr stolze 45 000 Euro netto verdienen, verweigerte die Bank den Kredit, aus Angst, später selbst belangt zu werden. Schließlich sei unklar, ob die Frau nach der Elternzeit arbeiten würde. Ohne Elterngeld könne sich die Familie Zins und Tilgung aber nicht mehr leisten.
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Banken müssen stärker auf das Risiko teurer Anschlusskredite achten. „Läuft der Kredit in zehn Jahren aus, rechnen wir heute mit einem Zinssatz von sechs Prozent“, sagt Frauscher von der Raiffeisenbank.
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Selbst Eigentümer mit laufendem Kredit können bei der Anschlussfinanzierung jetzt Probleme bekommen. Wollen sie zu einer günstigeren Bank wechseln, muss die nach den neuen Regeln prüfen. Die bisherige Bank muss das nicht unbedingt. Sie darf wie früher prüfen, wenn nur der alte, vor dem 21. März abgeschlossene Vertrag angepasst wird – mit neuem Zins und neuer Laufzeit. Das hat Folgen: „Einige Kunden werden bei der Anschlussfinanzierung von ihrer alten Bank abhängig sein“, sagt Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen.
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Es droht die nächste Verschärfung
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Der beim Finanzministerium angesiedelte Ausschuss für Finanzstabilität hat vor einem Jahr empfohlen, der Finanzaufsicht BaFin mehr Durchgriffsrechte zu geben. Sie soll bei einer „drohenden Störung der Funktionsfähigkeit des Finanzsystems“ bei den Banken eingreifen und etwa eine Obergrenze für die maximal zulässige Verschuldung je nach Einkommen vorgeben dürfen.[...]