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RE: Deutsche Immobilien kaufen j/n?
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Zwei Wochen, nach dem der BaFin-Hammer kam, kommt die erste Reaktion aus der Branche ...
Der "Bundesverband deutscher Banken" hat auf seiner Webseite eine Stellungnahme der "Deutsche Kreditwirtschaft" zu der Allgemeinverfügung bezüglich den erhöhten Kappitalpuffern seitens der BaFin veröffentlicht.
Die Aussagen hinsichtlich des 2%igen sektoralen Puffers für Wohnimmobilienkredite sind ...
1.) Die Kalkulation der bisher schon ausgereichten Wohnimmobilienfinanzierungen kann die nachträgliche…
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RE: Deutsche Immobilien kaufen j/n?
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Die BaFin hat nun gestern die Allgemeinverfügung zu dem Thema veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
Allgemeinverfügung zur Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers nach § 10d KWG
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RE: Deutsche Immobilien kaufen j/n?
EU-Experten halten deutschen Immobilienmarkt für teilweise überbewertetDeutschland sollte laut EU-Risikorat mehr gegen die vielerorts stark steigenden Immobilienpreise tun. Bei der Kreditvergabe müsse der Gegenwert von Haus oder Wohnung eine stärkere und verbindliche Rolle spielen.
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Angesichts der Gefahr von Überbewertungen am Immobilienmarkt empfiehlt der Risikorat der EU strengere Vorschriften. Es gebe einen Anstieg der Häuserpreise auf breiter Front – sowohl in Städten als auch in…
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RE: Deutsche Immobilien kaufen j/n?
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Jetzt geht's los ...
30.03.2022 | Geschäftszeichen IFS 3-QA 2103-2022/0001
BaFin: Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken nach § 10e KWGNach § 10e Absatz 1 KWG wird ein Kapitalpuffer für systemische Risiken in Höhe von zwei Prozent für Wohnimmobilienfinanzierungen angeordnet.
1. Mit Wirkung zum 1. April 2022 ordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend: „Bundesanstalt“) gemäß § 10e Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG)…
BaFin hatte für Banken Anfang 2022 einen sektoraler Systemrisikopuffer von 2% für Wohnimmobilienfinanzierungen und einen zusätzlichen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75% eingeführt. Weitere Info-Posts dazu von damals in den obigen Links.
Nun hat vor einigen Tagen die BaFin eine neue Meldung dazu veröffentlicht ...
Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite bleibt unverändert
Die Finanzaufsicht BaFin hat entschieden, die Höhe des sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen beizubehalten. Er liegt weiterhin bei 2 Prozent der risikogewichteten Aktiva. Der Ausschuss für Finanzstabilität begrüßt diesen Beschluss.
Grundlage dieser Entscheidung war eine Prüfung der BaFin, die Analysen und Einschätzungen der Deutschen Bundesbank berücksichtigte. Die indikatorenbasierte Analyse zeigte, dass die Risiken trotz der aktuellen zyklischen Schwäche des Wohnimmobilienmarkts weiterhin hoch sind. Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlust bei Ausfall, Kreditvergabestandards und Risikovorsorge waren die zentralen Bestandteile der Analyse.
Das Ergebnis: Das Verlustpotenzial im Bankensektor hat sich in den vergangenen zwei Jahren nicht substanziell verringert. Der zur Gegenprüfung durchgeführte Wohnimmobilien-Stresstest bestätigte dies.
Die BaFin hatte am 1. April 2022 den Systemrisikopuffer mit einer Allgemeinverfügung angeordnet, um den zunehmenden Risiken am Wohnimmobilienmarkt gezielt zu begegnen.
Gemäß Kreditwesengesetz (§ 10e Absatz 2 Satz 3) muss die BaFin den Puffer mindestens alle zwei Jahre überprüfen.