Kurzform (Quelle Wiwo) ...
Goldsteuertrick - Im Einkauf liegt der Verlust
Vielen Steuersparmodellen mit Goldkäufen hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht kam ein Steuerzahler nun jedoch durch (3 K 304/14). Er hatte eine Gesellschaft gegründet, deren Gesellschafter zwei andere Gesellschaften waren. Dahinter stand jeweils der Steuerzahler. Die gegründete Gesellschaft handelte mit Gold. Als nicht buchführungspflichtige Gesellschaft durfte sie ihren Gewinn nach einer vereinfachten Methode (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ermitteln. Folge: Im ersten Jahr führten Ausgaben für Gold von rund 375.000 Euro zu entsprechend hohen Verlusten. Die konnte der Steuerzahler in seiner Einkommensteuererklärung verrechnen.
Im nächsten Jahr, bei Verkauf des Goldes, entstand dann ein Gewinn – das Modell führte insofern zu einer Steuerstundung. „Auch solche Strukturen sieht die Finanzverwaltung als unerwünscht an“, sagt Stephan Salzmann, Anwalt und Steuerberater bei LKC in Grünwald. Doch die Finanzrichter stellten sich hinter den Steuerzahler: Es bestehe hier die Absicht, Gewinn zu erzielen.