Beiträge von Bembelpetzer

    ...Es sieht aus wie ein phys. Arbitage-Geschäft. D.h. jemand kauft WTI (Preis steigt). schifft es rüber... und verkaut es später

    Du kannst ebensowenig WTI kaufen, es verschiffen und als Brent verkaufen. Wie Du ein Pils als Weizen verkaufen kannst ... oder ein Kölsch als Pils. Wenn Du WTI kaufst, dann musst Du es auch wieder als WTI verkaufen.


    Generell gilt: Je dünnflüssiger und schwefelärmer Erdöl ist, desto teurer ist es. In den Preis fließen dann aber auch noch Faktoren ein wie aktuelle/erwartete Verfügbarkeit, Transportkosten, gewünschte Zielprodukte (und deren Nachfrage), ...




    Für den Interessierten hier ein paar Infos zu den wichtigsten Erdölsorten, ... insgesammt gibt es hunderte. Sogar das in Deutschland geförderte Erdöl wird aufgrund der relativ großen Unterschiede in verschiedene Sorten unterschieden.


    West Texas Intermediate
    Das nordamerikanische und an der NYMEX gehandelte WTI ist das meistgehandelte Referenzöl. Es weist einen im Vergleich sehr niedrigen Schwefelgehalt von 0,24% und eine geringe Dichte von 39,6 (API-Grad) auf und eignet sich vor allem für die Herstellung von Benzin. Es ist vor allem sein niedriger Schwefelgehalt, der das Öl so beliebt macht. Somit ist es ein süßes Rohöl mit mittlerer Dichte.


    Brent Crude
    Das europäische Brent Crude repräsentiert 15 verschiedene Ölsorten, welche aus den Brent und Ninian Systemen im East Shetland Bassin in der Nordsee gewonnen werden. Es wird allgemein ebenfalls als süßes Rohöl bezeichnet, weist allerdings mit 0,37% einen etwas höheren Schwefelgehalt als WTI auf. Mit einer Dichte von 38,3 ist es ebenfalls ein mittleres Öl. Brent Crude gilt darüber hinaus als Benchmark für andere europäische, afrikanische und arabische Öle.


    Der OPEC-Korb
    Der OPEC-Korb ist eine Referenzmarke für die 12 wichtigsten Rohölsorten der OPEC-Mitglieder. Gegenwärtig umfasst er die Rohölsorten: Saharan Blend (Algerien), Girassol (Angola), Oriente (Ecuador), Iran Heavy (Iran), Basrah Light (Irak), Kuwait Export (Kuwait), Ess Sider (Libyen), Bonny Light (Nigeria), Qatar Marine (Katar), Arab Light (Saudi Arabien), Murban (UAE) und Merey (Venezuela). Durchschnittlich erreichen diese Rohölsorten eine mittlere Dichte und einen mittleren Schwefelgehalt, wobei allerdings zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Sorten bestehen. Während das algerische Saharan Blend beispielsweise ein süßes, leichtes Rohöl mit geringer Dichte und niedrigem Schwefelgehalt ist, ist das Kuwait Export zwar ebenfalls ein leichtes Rohöl, weist allerdings einen deutlich höheren Schwefelgehalt auf. Das mittlerweile im Korb durch Merrey ersetzte venezuelanische BCF-17 dagegen ist ein sehr schwefelhaltiges Schwerstöl. Sie sind also im Durchschnitt qualitativ nicht ganz so hochwertig wie Brent oder gar WTI. Das ist der Grund dafür, dass der OPEC-Korb-Durchschnittspreis meist mit einem Abschlag gegenüber dem Ölpreis der anderen beiden (oder zumindest einem) Referenzöle notiert.


    Tapis
    Das in Malaysia geförderte Tapis ist das Referenzöl Asiens und wird in Singapur gehandelt. Tapis ist ein sehr leichtes Rohöl (API-Grad: 44,6), mit sehr geringem Schwefelgehalt (0,028%), also ein teures Light Sweet Crude.


    Dubai Fateh
    Das im mittleren Osten geförderte Dubai Fateh ist ein Referenzöl für die asiatisch-pazifische Region, wohin es auch hauptsächlich exportiert wird. Es weist eine mittlere Dichte und einen höheren Schwefelgehalt auf, ist also ein mittleres, saures Rohöl.


    Urals
    Als Urals (oder REBCO) wird das russische Referenzöl bezeichnet. Urals ist im Grunde genommen ein Pipelinegemisch verschiedener in Russland geförderter Rohölsorten. Leichtere Rohölsorten aus Ost-und Westsibirien (Siberian Light ist beispielsweise ein mittleres Rohöl mit einem Schwefelgehalt von 0,6% und einem API-Grad von 36,5) werden beim Transport mit den saureren und schwereren Rohölsorten aus dem Wolgaland und Baschkirien gemischt (die Republik Tatarstan beispielsweise produziert ein Rohöl mit einem API Grad von 26-28 und einem Schwefelgehalt von mehr als 3%). Auf diese Weise wird die Qualität des Öls auf einen Durchschnittswert gebracht. Alles in allem führt dies dazu, dass das schlussendliche Urals-Öl eine Rohölsorte eher mittlerer Qualität geworden ist, mit Schwefelgehalt von bis zu 1,8% und einem API-Grad von 31-32. Als solches notiert Urals bislang mit deutlichem Preisabschlag gegenüber Brent und WTI.

    Ich tanke seit Jahren immer Ende Mai/Anfang Juni voll, und bin damit bisher eigentlich nie schlecht gefahren. Den absolut tiefsten Preis im Jahr bekommt man meist eh nicht und den teuersten habe ich mit dieser Methode eigentlich auch noch nie gezahlt.


    Angehängt habe mal den Seasonal Chart über die letzten 29 Jahre von Heizöl in USD und den Heizölpreis jeweils in USD und EUR über die letzten drei Jahre (Monate Mai-Juli markiert).


    Letztendlich gibt es nie den einen Termin im Jahr.


    Vielleicht einfach mal nen leicht frechen Preis bei heizoelboerse.de einstellen?

    Mh, ich habe mich jetzt nicht mit dem Thema beschäftigt, nur mal eben nen schnellen Blick auf das SLW/XAG-Ratio geworfen (anbei). Wenn ich auf das Eine oder Andere spontan setzen müsste, würde ich darauf tippen, dass das Ratio eher noch weiter fällt. Da ich beim Silber momentan keine großen Sprünge nach oben erwarte, müsste SLW folglich fallen. Ich denke, ab Juli sollte das Ratio - getrieben von SLW - wieder bergauf gehen.

    Ich persönlich halte vom DJIA recht wenig, um diesen für irgendetwas als Maßstab zu nehmen.


    Neben den über den DJIA-TR lösbaren Problem von Kurs-/Performance-Index, sowie des relativ gesehen häufigen Austausches von Indexmitgliedern, kommen für mich noch zwei weitere Punkte hinzu:


    1.) Es handelt sich um einen preisgewichteten und nicht um einen kapitalisierungsgewichteten Index. Jede Aktie mit einem hohen Einzelpreis hat dadurch automatisch ein höheres Gewicht im Index.


    2.) Der Abdeckungsgrad des Indexes mit rund 25% des US-Marktes ist mir nicht weitreichend und diversifiziert genug. Die darin enthaltenen Unternehmen sind derartige Dickgewichte, dass da die Marktbreite völlig untergeht. (Lediglich ein Dax-Unternehmen bzw. 2-3 Stoxx-Unternehmen wären theoretisch groß genug, um in den Dow aufgenommen zu werden.)


    Wenn ich auf ein Aktienindex/Gold-Ratio schauen müsste, dann auf eines welches den S&P500-TR zugrunde legt, da man dann alle vier vorgenannten Punkte relativieren kann. Übrigens: für den S&P500 gibt es Rückrechnungen bis 1789.


    PS: Habe mal die Entwicklung der Ratios für den kurzen Zeitraum der letzten drei Jahre rausgesucht.
    Basis DJIA: man müsste mittlerweile ca. 88% mehr Unzen einsetzen um den Index zu kaufen
    Basis DJIA-TR: 104% mehr
    Basis S&P500: 85%
    Basis S&P500-TR: 97% mehr

    Ich weiß gar nicht, wieso Ihr Euch so aufregt. Es geht hier doch nicht um Edelmetall-Depots wo von vornherein physiches Material gekauft und eingelagert wurde. Es geht hier um Edelmetall-Konten worüber zum Spot Gold, Silber, Platin und Palladium gehandelt werden konnte und bisher eine physische Auslieferung gegen zusätzliche Kosten und ggf. Steuer möglich war - und diese Option wurde nun aus den AGBs herausgenommen.

    Da die Benzinpreise in letzter Zeit wieder angezogen haben, habe ich mal wieder ein paar Charts angeschaut und stelle mal drei zur Info hier ein, für die die es interessiert.


    Einmal Bleifreies Benzin in EUR und einmal Brent in EUR, sowie einmal das Brent/Benzin-Ratio.


    Mein Fazit: Das Ratio deutet darauf hin, dass entweder der Preis für Brent noch weiter steigt, oder dass Benzin schon weit genug gestiegen ist. Da Brent im Vergleich zum Benzin laut Chart noch mehr Luft nach oben hat und Benzin sich eher im oberen Bereich seines mittleren Felds bewegt, tippe ich eher auf erstere Variante.


    Interessant ist im Ratio-Chart der Zeitraum um den Mai 2011. Damals waren wir schon mal dort wo wir heute sind. Bis zum Jahresende hat damals Benzin abgegeben und Brent stieg.

    http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_03/2013_176/01.html


    Regierung: Kapitalverkehrskontrollen in der EU grundsätzlich verboten


    Finanzen/Antwort - 26.03.2013


    Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung steht Kapitalverkehrskontrollen grundsätzlich skeptisch gegenüber. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/12565) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12326) zu Anpassungsprogrammen, Rezession und sozialer Notlage in Griechenland. Zwar will sich die Regierung nicht dazu äußern, wie sich die Lage in Griechenland bei frühzeitigem Einsatz von Kapitalverkehrskontrollen entwickelt hätte, weist aber auf die sehr engen rechtlichen Grenzen für solche Kontrollen in der EU hin: „Kapitalverkehrskontrollen innerhalb der EU sowie im Verhältnis zu Drittstaaten sind nach den europäischen Verträgen im Interesse des Gemeinsamen Binnenmarktes grundsätzlich verboten. Innerhalb der EU sind Ausnahmen hiervon, das heißt Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit, nur bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung denkbar.“ An dieses Erfordernis seien aber hohe Anforderungen zu stellen, schreibt die Regierung und stellt fest: „Die Bundesregierung plant keine Initiativen, dies zu ändern.“ Auch im Verhältnis zu Drittstaaten könnten unionsrechtlich nur unter außergewöhnlichen Umständen, etwa bei einer drohenden schwerwiegenden Störung des Funktionierens der Wirtschafts- und Währungsunion, Maßnahmen eingeführt werden, die Kapitalbewegungen beschränken würden. In einem solchen Fall dürften die Kontrollen höchstens für sechs Monate eingeführt werden.


    Auf die Frage, wie sie die Kapitalverkehrskontrollen in Island beurteile, schreibt die Regierung, Island sei kein Mitglied der EU. Weiter heißt es: „Die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen in Island stellte eine vorübergehende Maßnahme dar, um eine schlagartige Kapitalflucht zu verhindern.“

    Reuters 25.02.2013


    Nach JP Morgan hat auch Blackrock in den USA die Zulassung für einen börsennotierten Indexfonds (ETF) auf Kupfer erhalten. Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchanges Commission (SEC) teilte auf ihrer Internetseite mit, dass der iShares Copper Trust an der Börse Nyse Arca an den Start gehen dürfe.


    JP Morgan hatte bereits Mitte Dezember von der SEC grünes Licht für einen Kupfer-ETF erhalten. Allerdings ist das Produkt noch nicht gelistet, da sich in der Kupferindustrie massiver Widerstand gegen den Fonds formiert hatte.


    Die Branche fürchtet, dass sich das Industriemetall verteuern könnte, wenn die Fonds starke Zuflüsse verzeichnen und deshalb Kupfer am Markt einkaufen müssen. Analytikern zufolge muss die Nachfrage aber extrem hoch sein, damit Auswirkungen bei den Kupferpreisen spürbar werden.


    Blackrock will seinen Kupfer-ETF mit bis zu 121 000 Tonnen Kupfer hinterlegen, um die Vermögensanteile damit physisch abzusichern. Bei JP Morgan wäre es ungefähr die Hälfte. Die Tonne Kupfer kostet momentan 7880 $.

    Was meinst Du, was besser ist:
    ==> Grundpfandrecht auf eigenen Namen (mit oder ohne Grundpfandbrief ? )
    ==> oder der Niessbrauch ?

    Nix oder.
    Hier wurde doch lediglich darauf hingewiesen, dass man auch bei selbstgenutzten Immobilien sich selbst ein Wohnungs- und Nießbrauchsrecht eintragen lassen kann.
    Im Übrigen sind dies zwei unterschiedliche Abteilungen im Grundbuch: Abteilung II für Grunddienstbarkeiten und Abteilung III für Grundpfandrechte.
    Bei so manchen ist der erste Rang in Abteilung III bereits belegt, dann bringt Dir ein weiteres auf Dich ausgestelltes Grundpfandrecht gar nichts, ergo bleibt nur noch eine selbstkontrahierende Grunddienstbarkeit.
    Sollte man den ersten Rang der Grundpfandrechte belegen können, so wird sich kein Anderer bei Bedarf mit dem zweiten Rang zu frieden geben und Du wirst diesen räumen müssen, ergo bleiben für Dich auch hier nur noch die Grunddienstbarkeiten über.
    Wenn Du natürlich bei Deinem Townhouses die ersten Ränge in beiden Abteilungen belegen kannst (sofern es sich bei Deinen Gebäuden überhaupt um grundbuchpflichtige Gebäude handelt) sei froh, dann hast Du es ja geschafft.


    Die Lage ist leider oftmals:
    ==> Grunddienstbarkeit
    ==> oder nix

    Laut einem Bericht in den Gelben Seiten, soll die EU europaweit eine Erhebung von Vermögen durchgeführt haben, die in D wohl noch unter Verschluss gehalten wird. Man drückt sich vor einer Veröffentlichung.

    Evtl. diese???


    „Private Haushalte und ihre Finanzen“ – Ergebnisse der Panelstudie zu Vermögensstruktur und Vermögensverteilung


    Im Rahmen der Panelstudie „Private Haushalte und ihre Finanzen“ (PHF) hat die Bundesbank zwischen September 2010 und Juli 2011 erstmals Haushalte in Deutschland über ihr Vermögen, ihre Schulden und ihre finanziellen Dispositionen befragt. Die Beteiligung an dieser Erhebung war freiwillig. Die Daten umfassen vor allem die Vermögensbilanzen der Haushalte, die privaten Rentenansprüche, die Spartätigkeit, das Einkommen sowie Daten zur Arbeitstätigkeit, zum Konsum, zu Selbsteinschätzungen und entscheidungsrelevante Erwartungen, wie etwa Preissteigerungen oder die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden. Zudem wurden demographische Charakteristika erfasst. Das PHF liefert somit ein relativ umfassendes und detailliertes Bild der Vermögens- und Verschuldungssituation sowie des Sparverhaltens der privaten Haushalte in Deutschland. Haushalte zeichnen sich national wie international gerade hinsichtlich ihres Vermögens durch große Heterogenität aus, so dass die Betrachtung auf Haushaltsebene über die gesamtwirtschaftlichen Aggregate hinaus wichtige zusätzliche Informationen liefert.

    Wie weit kommst Du mit Deiner Konstruktion unter solchem Beschus§§ ? 8o

    auf jeden Fall weiter wie ohne ... nur das ist der Zweck ... und mehr soll es ja auch nicht sein.


    Habe nie behauptet, dass dies ein Allheilmittel ist, es dient der Zeitgewinnung und hält so manchen Interessenten erstmal fern.
    Ich denke aber, dass diese Info einigen eine Möglichkeit zeigt, das eigene Sicherheitsbedürfnis etwas mehr zu befriedigen.


    Auch muss die von Dir angeführet Nießbrauchspfändung nicht immer einhergehen mit einer Zwangsverwertung einer Immobilie, oder? Nur wenn gar nix mehr auf dem einfachen Weg zu holen ist, wird man die Grundbücher durchforsten, die entsprechenden Schritte einleiten und in den meisten Fällen die Pfändung erstreiten müssen. Und wo eine Zwangsverwertung aufgrund der Situation gerechtfertigt ist, da soll diese auch erfolgen, mit allen Konsequenzen für den Schuldner.


    Hier eine kurze Zusammenfassung des von mir zittierten BGH-Urteils:

    Zitat

    BGH erlaubt Nießbrauch am eigenen Grundstück - Schutz bei Grundstücksverkauf oder Versteigerung


    Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Beschluß vom 14.07.2011, Az: V ZB 271/10), daß die Bestellung eines Nießbrauchs gemäß § 1030 BGB durch den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks zu eigenen Gunsten rechtmäßig ist und ohne das Vorliegen eines besonderen Interesses an der Bestellung erfolgen kann.
    Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Grundstückseigentümer verschuldet, so daß dann ein Gläubiger auf dessen Grundstück im Grundbuch im Wege der Zwangsvollstreckung zunächst eine Sicherungshypothek für seine Forderungen eintragen ließ. Kurz bevor es zu dieser Eintragung kam, hatte der Grundstückseigentümer jedoch zu seinen Gunsten im Grundbuch einen Nießbrauch auf eigenen Namen eintragen lassen. Der Gläubiger verlangte daraufhin klageweise die Löschung dieses Nießbrauchs als Grundstücksbelastung von dem Grund-stückseigentümer. Der BGH erteilte dem Gläubiger jedoch eine klare Absage und entschied zugunsten des Eigentümers, daß der eingetragene Nießrauch bestehen bleiben könne.
    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes kann insoweit ein Grundstückseigentümer einen Nießbrauch bzw. eine Wohnrecht jederzeit zu eigenen Gunsten an seinem Grundstück bestellen, obwohl dies ansonsten regel-mäßig nur für andere, dritte Personen vorgenommen wird. Ein Grundstückseigentümer kann sich auf diese Weise also ohne Weiteres zum Beispiel im Fall einer bevorstehenden Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Grundstücks dergestalt absichern, als daß dieser weiter im Hause wohnen oder auch die Nutzungen, zum Beispiel im Falle einer Vermietung, ziehen darf. Die Wirksamkeit eines solchen Eigentümernießbrauchs ist nach den Ausführungen des BGH auch nicht vom Nachweis eines besonderen Interesses abhängig.

    PS: Werden für Deine Townhouses eigentlich auch Grundbuchblätter mit Grunddienstbarkeiten geführt, oder gibt es dafür nur ein Kataster?

    Das Finanzgericht Düsseldorf hält die sogenannte Reichensteuer im Veranlagungszeitraum 2007 für verfassungswidrig und hat die entsprechende Regelung des Einkommensteuergesetzes (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EStG i. V. m. § 32c EStG) nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.


    Im Streitfall bezog ein Arbeitnehmer im Jahr 2007 ein Gehalt von über 1,5 Mio. €. Das Finanzamt unterwarf die betreffenden Einkünfte dem für Einkommen über 250.000 € (Ledige) bzw. 500.000 € (Verheiratete) geltenden Spitzensteuersatz von 45 %. Dagegen wandte sich der Arbeitnehmer und machte eine Ungleichbehandlung geltend: Selbständige Unternehmer und Freiberufler, die gleich hohe Einkünfte erzielten, unterlägen nämlich nur dem Spitzensteuersatz von 42 %.


    Diesem Argument ist das Finanzgericht Düsseldorf gefolgt: Die Tatsache, dass im Jahr 2007 Arbeitnehmer mit Lohn- und Gehaltseinkünften sowie Steuerpflichtige mit Miet- oder Zinseinkünften einem Steuersatz von 45 % unterworfen würden, andere Steuerpflichtige dagegen maximal 42 % zahlten, stelle eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung dar. Ein Rechtfertigungsgrund sei vom Gesetzgeber nicht angeführt worden.


    [...]

    Bei der eigenen Immobilie kann man auch für sich selbst ein Wohnungs- und Nießbrauchsrecht eintragen lassen. Dazu gab es sogar ein BGH-Urteil (Beschluß vom 14.07.2011, Az: V ZB 271/10). Aus dem Eigentum heraus hat man zwar schon ein Wohnungs- und Nießbrauchsrecht, aber was ist, wenn aus irgendeinem Grund heraus die Immobilie zwangsbelastet oder zwangsverwertet wird? Dann ist das Eigentum inkl. allen Rechten erstmal weg.
    Bei einem Eigentumsübergang gehen eingetragene Rechte aber ersteinmal nicht verloren, sondern müssen gesondert ausgetragen werden und bedürfen einer Löschungsbewilligung seitens des Rechteinhabers.
    Bei einer Zwangsverwertung hat der potentielle Käufer dann ersteinmal keine Rechte aus seiner Immobilie (darf ja nicht drinnen wohnen und auch keine Miete verlangen), und müsste dann nach Erwerb die Löschungen ersteinmal gerichtlich erstreiten. Dieses zeitliche, rechtliche und finanzielle Risiko wird wohl in den meisten Fällen die Immobilie per se unattraktiv erscheinen lassen.
    Zwangsverwertungen gehen zeitlich immer relativ schnell von statten, Grundstücksrechte wegklagen dauert meist viel länger - das verschaffte einem zusätzliche Zeit.


    Mit "übekreuz" meinte ich, dass wenn eine Immo z.B. zwischen einem Paar 50:50 aufgeteilt ist, dass jeder für sich selbst und für den Partner die Rechte eintragen lassen kann und somit jeder jeweils 100% der Rechte inne und eingetragen hat. Normalerweise trägt man immer nur die Rechte "einseitig" ein, d.h man genießt die Rechte aus den 50% Eigentum per Definition plus 50% aus eingetragene Rechte bei den 50% des Partners.

    Am sinnvollsten erscheint mir das lebenslange Wohnrecht eintragen zu lassen. Erschwert die Immoverwertung ungemein. :)

    Neben dem WohnUNGSrecht muss man aber auch das (wirtschaftliche) Nießbrauchrecht eintragen lassen. Sonst darfst Du zwar in der Immobilie wohnen, musst aber Miete an den Eigentümer zahlen. Wenn man nur das Nießbrauchsrecht eintragen lässt, dann darf man zwar die Miete kassieren, aber der Eigentümer darf bestimmen wer darin wohnen kann. Nur ein eingetragenes Wohnungs- und Nießbrauchsrecht macht die Immobilie für einen potentiellen neuen Eigentümer uninteressant, denn er darf weder darin wohnen, noch die Miete kassieren.


    Ich kenne Fälle, da wurden die ursprünglichen Eigentümer durch nahe Verwandte (die neuen Eigentümer) langsam aber sicher aus der Immobilie herausgeekelt, da diese sich vorab nur eines der Rechte haben eintragen lassen.


    Wohnungs- und Nießbrauchrechte kann man auch für sich selbst (bei Teileigentum auch überkreuz) eintragen lassen. (Mein Notar wollte das damals erst nicht, da es keinen Sinn mache da ich ja doch Eigentümer bin. Habe dann meine Beweggründe aufgezeigt ... dann hatte er nur noch gegrinst und gemeint, das sei recht clever.)


    Warum WohnUNGSrecht und nicht nur Wohnrecht: Ein Wohnrecht wird schon dadurch befriedigt, dass man in der Wohnung wohnen darf. D.h. ne Pritsche in der Besenkammer während eine 10köpfige Familie die restlichen zwei Zimmer behaust reicht schon. Man hat nur das Recht in der Immo zu wohnen. Beim WohnUNGSrecht hat man das Recht an der Wohnung, und da darf man dann sich auch alleine ausbreiten.

    In den nächsten Wochen werden wohl wieder gehäuft Meldungen im Netz auftauchen, dass die Geldautomaten kein Geld mehr auswerfen. Hintergrund ist, dass die Deutsche Kreditwirtschaft beschlossen hat, ab dem 30.09.2012 auf die Verarbeitung des Magnetstreifens im Falle eines defekten Chips auf der Karte zu verzichten. Bisher wurde bei einem defekten Chip eine sogenannte "Fallback-Transaktion" durchgeführt, d.h. statt des Chips wurde der Magnetstreifen verarbeitet. Ab Umstellung wird die Karte dann entweder abgelehnt oder gar eingezogen. Es muss in jedem Fall eine neue Karte bestellt werden, da man den Chip nicht wie den Magnetstreifen in der Filiale mit einem speziellen Schreib-/Lesegerät ggf. „reparieren“ kann. Die finale Umstellung im Handel erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ganze erfolgt im Zuge der Umsetzung der SEPA-Richtlinien.

    Ergänzende Info ...


    Presse-Info - Die Deutsche Kreditwirtschaft


    Umstellung auf den Chip auf der Zielgeraden


    7. Februar 2013 - Die Deutsche Kreditwirtschaft wird in Kürze alle Bezahltransaktionen mit girocard und PIN (electronic cash) und alle Bargeldabhebungen mit girocards im Deutschen Geldautomatensystem ausschließlich über den Chip bearbeiten. Das gaben die fünf Spitzenverbände, die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossen sind, heute bekannt. Damit wird die vollständige Umstellung aller girocard-Transaktionen vom Magnetstreifen auf den Chip abgeschlossen.


    Die ausschließliche Nutzung des Chips bei girocard-Transaktionen ist Teil der Umsetzung der Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum - SEPA). SEPA setzt bei Kartentransaktionen ausschließlich auf die anerkannt sichere Chipkartentechnik auf Basis des EMV-Standards. EMV steht dabei für Eurocard, MasterCard und VISA - die Namen der drei Unternehmen, die den Standard Ende der 1990er Jahre entwickelt haben. EMV-Chips zeichnen sich dadurch aus, dass sie fälschungssicher und nicht duplizierbar sind. Im Gegensatz zum Magnetstreifen kann der EMV-Chip Daten verschlüsseln. So entfällt das Risiko, dass Betrüger wie beim Magnetstreifen Daten abgreifen und magnetstreifengestützte Kartenkopien (sogenannte Kartendubletten) einsetzen können. Durch die ausschließliche Nutzung des EMV-Standards im deutschen girocard-System sieht die Deutsche Kreditwirtschaft die Chance, Kartenmissbrauch weiter zu reduzieren.


    Die Deutsche Kreditwirtschaft hat in den letzten Jahren alle 93 Mio. girocards mit EMV-Chips ausgestattet. Darüber hinaus wurde an allen rund 60.000 Geldautomaten die neue Chiptechnologie eingeführt. Die Umstellung ist seit Herbst 2012 abgeschlossen. Auch das electronic cash-Verfahren im Handel arbeitet seit vielen Jahren in einer chipbasierten Version. Als letzten Schritt hat die Kreditwirtschaft jetzt angekündigt, ab Ende Februar endgültig keine magnetstreifen-basierten electronic-cash Transaktionen mehr zu bearbeiten.


    Anwendungen außerhalb des girocard-Systems wie beispielsweise das Bezahlen mit girocard und Unterschrift (ELV - Elektronisches Lastschriftverfahren) sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.