Arbeitslosengeld I bekommst Du aus der Arbeitslosenversicherung ja auch ohne Bedürftigkeitsprüfung.
Arbeitslosengeld II (Hartz 4 genannt) wird aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt - nur bei Bedürftigkeit.
Dein Argument ist daher entweder Unwissen, oder ein schwacher Rechtfertigungsversuch von Betrug an den Mitbürgern.
Soso.
Jemand der in seinem Leben alles versäuft, verhurt und verkifft und dann später bedürftig ist, darf also den Mitbürgern auf der Tasche liegen und jemand, der sich eingeschränkt hat und einen guten Teil weggespart hat, soll erst seine Rücklagne aufzehren müssen, um in Genuss von den gleichen Mitteln zu kommen?
Das ist nicht leistungsgerecht.
Ich kann Eukratides daher vollkommen verstehen.