Alles anzeigenist mit 20 MRD Pfund Verlust die Royal Bank of Scotland
Warum man das nun Goodwill-Abschreibung nennt ist mir nicht so klar, vielleichts liegst nur daran, daß sich das viel besser anhört als wenn man sagen würde : "´Wir haben echt Scheiße gearbeitet"
Wünsche
...einen goldigen Tag
Tut
Goodwill umfasst grob, den immateriellen Geschäfts- und Firmenwert (z.B. Marke, Standort, Kundenstamm, Mitarbeiterqualität, Zukunftsaussichten, selbsterstellte Patente) und darf nach deutschen HGB nicht aktiviert werden, außer er ist entgeltlich erworben z.B. durch Übernahme. Banken bilanzieren jedoch international nach anderen Bilanzierungsstandards. Natürlich entsteht kein zusätzlicher Goodwill wenn man eine andere (Pleite)Bank übernimmt bzw. wird der eigene Goodwill vernichtet wenn man selber eine Pleitebank (durch Übernahme oder Selbstverschulden) wird. Wenn der Goodwill dort nach IFRS (oder nach was immer der in GB bilanziert wird) aktiviert ist, muss er halt abgeschrieben werden. So einfach ist das. Darum muss der aktivierte Goodwill der anderen Bank, wohl auch gleich bei der Übernahme dieser abgeschrieben werden, da er schlicht kein zusätzlichen immateriellen Vermögenswert (intangible asset nach IFRS/US-GAAP) darstellt.