Ich habe Gottseidank unter Einschaltung eines Anwalts meine Bestellung bekommen.
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Wer musste den Anwalt zahlen?
Dessen ungeachtet, ist es traurig, wenn man so weit gehen muss, um seine gezahlte Ware zu bekommen.
16. Dezember 2025, 17:20
Ich habe Gottseidank unter Einschaltung eines Anwalts meine Bestellung bekommen.
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Wer musste den Anwalt zahlen?
Dessen ungeachtet, ist es traurig, wenn man so weit gehen muss, um seine gezahlte Ware zu bekommen.
Mir kommt es einbisschen so vor als wäre hier ein U-Boot unterwegs
Herr Schmidt hat eine andere Wortwahl, da würdest du das U-Boot sofort erkennen.
Versuche nur die Sache objektiv zu sehen:
Ein Unternehmen, dass (möglicherweise) in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist bzw. personelle Engpässe hat und deswegen seine Verpflichtungen nicht (mehr) erfüllen kann, ist noch lange nicht betrügerisch unterwegs.
Eine Kaufempfehlung würde ich aktuell aber natürlich auch nicht geben, es sei denn Tafelgeschäft (was von Schmidt auf facebook auch immer mal wieder angeboten wird).
Erfrischendes liest sich auch wieder bei den Trustpilot-Bewertungen: Bewertungen zu Aurunumis | Lesen Sie Kundenbewertungen zu aurunumis.de (trustpilot.com)
Unsicher ist, was ich von dem Angebot deutscher Goldeuros 1/2 oz Gold für UNTER MATERIALPREIS halten soll,...
Warum Verkauf "unter Materialpreis" ? ![]()
Verkaufsanzeige über 900€ für die 1/2 Oz Gold datiert vom 05.10.2023 als Gold einen Schlusskurs von 1.727,14€ hatte.
Spot: Minus 0,02 %
100 Euro Lübeck 2007 - 1/2 Unze Gold für 938,22€ bei silber-corner: 100 Euro Deutschland | Lübeck 2007 1/2 Oz Gold | Goldmünzen kaufen (silber-corner.de)
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Dass Aurunumis auf der Fake-Liste steht, ist lediglich ein Fakt, ob die Gründe, die dazu führten, zutreffen, kann ich nicht beurteilen, dafür dient dann die Strafanzeige...
Meiner Meinung nach, sollte keiner einen anderen als "Fake-Shop" oder "betrügerisch" bezeichnen, wenn er nicht ALLE Tatsachen und Umstände kennt und belegen kann.
Im Nachhinein eingetretene wirtschaftliche Schwierigkeiten zur Leistungserfüllung begründen m.E. keine betrügerische Absicht des Händlers.
Die Nichterfüllung eines Kaufvertrages ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, die nicht mit einer Strafanzeige, sondern mit einem Zivilrechtsverfahren zu klären ist. Ob die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft sich von dir "vor den Karren spannen" lässt, um deine zivilrechtlichen Schwierigkeiten zu klären, bleibt abzuwarten und halte ich nach dem Geschriebenen für höchst zweifelhaft.
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Komischerweise scheint es noch immer Leute zu geben, die bei ihm kaufen, die angebotenen Silbermünzen gehen - stichprobenhaft geprüft - in der Anzahl zurück, und das, wo aurunumis.de nunmehr auf der ersten Fake-Shop-Liste (https://www.watchlist-internet…te-betruegerischer-shops/ und dort derzeit unter 28.10.2023, vor zwei Tagen noch unter 26.10.2023 >> er scheint zu versuchen, gegenzusteuern) auftaucht...
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Habe nur einmal (vor längerer Zeit) bei Aurunumis gekauft und wurde zuverlässig beliefert.
Ansonsten verfolge ich die Diskussion hier zu diesem Händler interessiert, aber völlig unbeteiligt.
Wenn hier Aurunumis allerdings schon in einer "Fake-Shop-Liste" geführt wird, halte ich das schon für starken Tobak und frage mich schon, ob das wirklich angemessen ist.
PirNero hat bspw. von 14 bestellten Münzen immerhin 12 Stück davon geliefert bekommen. Eine Absicht zur völligen Leistungsverweigerung kann man dem Händler damit m.E. nicht unterstellen.
Dass ein Händler aufgrund von (eventuellen?) Zahlungsschwierigkeiten Probleme haben kann zu liefern, sehe ich noch nicht als betrügerisch an. Geldprobleme bis hin zu Insolvenzen kommen überall in der Wirtschaft vor und sind in den weitaus überwiegenden Fällen nicht betrügerisch veranlasst.
Für diejenigen, die Aurunumis als "Fake-Shop" oder als betrügerisch bezeichnen, sehe ich schon die mögliche Gefahr, dass man sie wegen Rufschädigung belangen könnte.
Bumerang und jetzt sind wir beisammen. Diese Situation hast bei einem Angebotsüberhang!
Wenn die Händler einen Angebotsüberhang hätten, warum kaufen Sie dann überhaupt immer noch Edelmetalle zu Höchstpreisen an?
Wenn man sich gold,de anschaut, hat man als Privater keine Probleme sein Gold und Silber an Händler zu verkaufen. Oft sogar zu deutlich besseren Preisen als wenn man an Privat (z.B. hier im Forum) verkauft.
Interessant wie der lokale (Gold-) Markt sich im internationalen Umfeld verhält. Waren vor einiger Zeit die Aufpreise zum POG extrem, weil am Markt eine Mangellage herrschte, haben wir jetzt "Negativzinsen". Die ersten acht Positionen sind günstiger als der POG. Der physische Markt wird aktuell überschwemmt mit privaten Verkäufen. Die Händler sind größtenteils vollgelaufen, der Großhandel läuft aktuell voll und zum Schluss stehen in Deutschland noch die Scheideanstalten als Abnehmer bereit. Danach nur noch das Ausland. Ich bin gespannt wie es weiter geht.
Die ersten acht Positionen mit Angeboten günstiger als POG werden gerade mal von 3 Händlern gemacht (4x MP, 3 x Gold-Silber-Münzen-Shop, 1 x Dresden.Gold)!
Davon kann man kaum ableiten, dass der gesamte physische Markt im Inland von privaten Verkäufen überschwemmt wird und bald nur noch die Scheideanstalten Gold ankaufen würden.
Bei mir funktionieren alle drei Links nicht - wurden sie entfernt?
Genau deshalb habe ich meinen Beitrag gelöscht, weil die Links nicht funktionieren.
Wer aber trotzdem interessiert ist, findet folgende Angebote bei MP Edelmetalle:
100 Kronen 1915 (NP) für 1.838,29€ = Spot: MINUS 0,57 %
20 Kronen 1915 (NP) für 369,66€ = Spot: + 0,16 %
Wer lieber bei silber-corner kauft, bekommt
100 Euro FIFA WM, 1/2 Oz Gold für 942,49€ = Spot: MINUS 0,06 % https://www.silber-corner.de/d…terschaft-goldmuenze-2005
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Also ich habe zuhauf (Zweckform) Quittungen von meinen Käufen auf dieser Messe…. wollte ich gerade wegwerfen, weil die zehn Jahre Aufbewahrungsfrist abgelaufen sind…
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Die zehn Jahre Aufbewahrungsfrist gilt nur für Gewerbetreibende, nicht für Privatpersonen.
Es ist lediglich empfehlenswert, dass Privatpersonen trotzdem Geschäftsunterlagen aufbewahren, damit gewisse Prozesse und Zahlungsvorgänge auch zu einem späteren Zeitpunkt noch zurückverfolgt und nachgeprüft werden können.
Selbstverständlich sollte man als Privatperson im eigenen Interesse u.a. Kauf-, Miet- oder Dienstleistungsverträge, Kassenbons für den Umtausch sowie Garantieunterlagen oder Handwerkerrechnungen aufbewahren.
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daher ist mein punkt, dass sich münzen wie ältere victoria-ausgaben nicht wirklich als anlageprodukt eignen,
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Sehe bei Victoria Sovereigns keinerlei Probleme, dass man die nicht wieder als Anlagemünze an Händler verkaufen könnte.
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banküblicher zustand müsste es schon sein, garantieren kann dir das bei so alten teilen keiner ohne vorherige begutachtung.
Da müsste eine Münze aber schon sehr abgewetzt sein, um nicht mehr als "bankenüblich" zu gelten.
Es wird nicht richtiger, wenn Du es wiederholst. Private Veräußerungsgeschäfte sind nur dann nicht steuerpflichtig, wenn es sich um Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs handelt. (Ist ja auch logisch, ansonsten kaufst Du Dir zu Beginn des Jahres ein Auto und verkaufst es mit Wertverlust am Ende des Jahres und rechnest den Verlust steuerlich gegen)
Das ist bei Gold nicht so. Die Regel ist, Du versteuerst, die Ausnahme ist, Du verkaufst es außerhalb der Spekulationsfrist.
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Ich will mich mit dir nicht streiten, carokann .
Aber ich verstehe nicht, warum du Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) nur auf Wirtschaftsgüter des "täglichen Gebrauchs" beschränken willst, wozu Gold angeblich nicht gehören soll.
Lies bitte mal den Gesetzestext in § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, das hilft bei der Rechtsfindung. Dort steht: "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern". "Andere" Wirtschaftsgüter sind in diesem Zusammenhang solche, die keine Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind.
Für Gold oder andere Edelmetalle gilt die Regel, das deren Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist nicht steuerbar ist. Wenn das Finanzamt trotzdem besteuern will, muss es die steuerbegründende Tatsache (=Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist) nachweisen.
Wenn du meinst, dass für Edelmetalle eine besondere gesetzliche Regelung gelten würde, dann gib bitte die entsprechende gesetzliche Grundlage dafür an, carokann.
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„Nach ständiger Rechtsprechung liegt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für steuerbegründende Tatsachen beim Steuergläubiger und für steuermindernde Tatsachen beim Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 21. März 2002 III R 42/00, BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417, m.w.N.).
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Der zitierten Rechtsprechung ist nichts mehr hinzuzufügen, nur legst du sie m.E. falsch aus carokann :
Bei Privatpersonen ist der Verkauf von beweglichen Gegenständen im Grundsatz nicht einkommensteuerpflichtig, es sei denn der Verkauf erfolgte innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist.
Der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist ist eine steuerbegründende Tatsache, die vom Finanzamt zu beweisen ist, wenn es einen grundsätzlich nicht steuerbaren Vorgang steuerpflichtig machen will.
Ich verstehe nur nicht, warum er das Ganze dann nicht gleich an die Wand fährt, sondern den Shop weiterführt....
Das Unternehmen wird doch mittlerweile als Einzelunternehmen geführt, wo der Inhaber persönlich haftet.
Wenn er das Unternehmen "an die Wand" fahren ließe, würde das doch bestimmt auch seinen persönlichen Bankrott bedeuten, oder nicht?
Alles anzeigenAlso die neue Forums-Weichware ist ja schon putzig....
habe soeben je einen Beitrag von EdelMan und von David Reymann freigeschaltet - als fleissiger
Unterhund-Mod....was sollte ich anderes tun - die hängen lassen?
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Wenn DAS die einzigen Probleme wären, die die neue Forums-Software verursacht!!!
Verkaufe:
China Panda, je 1 Unze 100 Yuan 1985 & 1987 (Münze aktuell nicht im Handel erhältlich)
China Panda, je 1/4 Unze 25 Yuan 1996 (Münze aktuell nicht im Handel erhältlich)
Versand oder Abholung Nahe Heidelberg möglich.
Bitte beachten, dass Preisangabe verpflichtend ist. Die fehlt bei dir nämlich.
Wie kommst du drauf, dass es die angebotenen Münzen im Handel nicht zu kaufen gäbe? Musst nur mal auf gold.de gehen, wo diese Münzen (überteuert) angeboten werden.
Wenn Du einen Ausnahmetatbestand in Anspruch nehmen willst (und nichts anderes ist der Ablauf der Spekulationsfrist) ist das so… Du musst beweisen.
Wer einen Anspruch geltend macht, trägt die Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen.
Wenn das Finanzamt geltend macht, dass innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurde, muss es den Beweis dafür führen!
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Im Steuerrecht gilt ja die Beweislastumkehr.
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Wie kommst du auf diese abwegige Idee ?
In welchem Gesetz soll das stehen ?
hier ist nunmal der thread für die kommerziellen Pilzverkaufsstellenangebote und nicht der: ich hab wieder mal ein tolles schnäppchen gemacht, sag euch aber nicht wo-thread
So sieht es aus, Tilo !
Was interessieren mich die Schnäppchen anderer. Meine genügen mir und ich muss damit nicht öffentlich angeben.
Hier sollten nur echte Schnäppchen Top-Angebote gepostet werden, die von jedem genutzt werden können.