Wie Goldverkauf ohne (damlige) Kaufquittung?

  • viele haben noch in den deutschen GrundBücher, viele viele GoldMark eingetragen,


    für die ZwangsPflasterKasse, die bis Heute ihre Gültigkeit nicht verloren hat,


    aber gerne verschwiegen wird, gegenüber den Besitzern :D


    und so kam es das Bürger sich weigerten sich zu beteiligen an den StrassenAusBauKosten,


    im Norden von Berlin :D viele Besitzen Gold .... :D und wissen es nicht, das ihnen was zusteht :D


    aber sollen horrende MehrSteuern zahlen :D Gold trägt keine Zinsen im GrundBuch, aber umsonst


    bzw. ohne Grund steht nichts GrundLos :D


    genau so wie die KrankenKassem es jahrelang verschweigen was , dem Kranken zu steht, an


    KostaQuantaGeldLeistungen, die durch oberste Gerichte den KraankenBürger zu gesprochen wurde,


    wie zB. NachZahlungsGelder für Behinderte die auf Grund ihrer NachtTeil €xtraStrom verbrauchen,


    zB. €lektro RollStuhl, SauerStoffGeräte und viele andere elektrischnotwendige Dinge :D


    so unterlag die KrankenKasse dem Kläger, und muss nun den Kunden 4Jahre StromVerBrauchsNachZahlungen


    leisten, ab Kenntnisnahme bzw, EinReichungsAntrag :D


    gerne verschweigen sie dir, was dir finanziell zusteht :D selbst jahrelang Kranke im RollStuhl


    hat es Niemand gesagt, oder darauf angesprochen, vom PflegeKonTrollDienst , als würden sie


    eine Prämie auf die €inSparung bekommen, (gefühlter verdacht) :D


    Soviel zur €hrlichkeit :!:


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Welche Unterlagen sind beim Goldkauf aufzubewahren?

    Wie gehe ich mit fehlenden Unterlagen um?


    Ich habe vor über 10 Jahren ein par Unzen Gold bei der Bank bzw. beim Goldhändler gekauft. Ich habe bisher noch nie Gold verkauft.


    Ich habe für ca. 80% der Unzen noch die Kaufrechnung, auf ca. der Hälfte der Rechnungen steht mein Name. Für 40% der Unzen habe ich noch die Kontoauszüge mit der entsprechenden Bargeldabhebung.


    Die Bargeldabhebungen fanden von Konten statt, die inzwischen geschlossen sind. Die Papier-Kontoauszüge habe ich ein paar Jahre nach der Kontoschließung entsorgt. Ich habe aber sporadisch ein paar Kontoauszüge auf PDF, aber nur für einen Teil der Bargeldabhebungen.


    Welche Dokumente benötige ich für den Verkauf beim Goldhändler?


    Im Steuerrecht gilt ja die Beweislastumkehr. Für die 12-Monatsfrist würde das Finanzamt mir unterstellen, dass 20% der Krügerrand 2010 Unzen erst gestern angeschafft wurden. Für 60% der fehldenden Kontoauszüge für die Bargeldabhebungen könnte man mir ein Nebengewerbe als Drogendealer unterstellen.


    In Wirklichkeit habe ich die Unzen aus meinem Gehalt als Angestellter bezahlt. Aber das kann ich heute nur noch für einen Teil meiner Unzen beweisen.

  • wenn man glaubhaft versichert, das man den Mist schon vor der AmpelWärmePumpneTage erworben, zur Not notarielle Beglaubigung,

    sollte reichen, auch sehe ich das eine sehr sehr grosse Chase ,

    für die AnerKennung von Amtswegen :love:


    wer hebt schon seine Kartons von jeden Fernseher über Jahre auf, das macht

    doch keiner [smilie_happy]


    die €dioten werden immer bekloppter auf deutschen Boden.


    je mehr die an andere Kriminelle€dioten ins Land locken [smilie_happy]


    Gruss

    alibaba :love:

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  • Was man tun kann um die Ein-Jahres-Spekulationsfrist zu beweisen, habe ich gehört:

    - Du eröffnest ein Bankschliesfach

    - Du gehst vorbei und legst Deine Münzen rein und einen Zettel mit einer Inventarliste und machst ein Foto mit einem Datumsstempel

    - Du lässt das Zeug ein Jahr und ein Tag schlafen (und gehst vorher nicht mehr ans Schlissfach)

    - Du nimmst die Münzen wieder raus.


    Banken registrieren Schliesfachzugänge und - voila - da ist der Beweis, dass die Dinger mindestens ein Jahr in Deinem Besitz sind. Die Drogengeschichte ist natürlich nicht aus der Welt… über wieviele Zentner Gold reden wir denn?


    Laienmeinung, keine Rechtsberatung, im Zweifel konsultieren Sie Ihren Anwalt oder Steuerberater…

  • Gute Idee! Die Sparkasse registriert die Zugänge bestimmt, aber wie bekommt man als Kunde hierfür eine Übersicht? Ich kann ja mal nachfragen.


    Fehlende Rechnung für den Goldkauf betrifft 1% des Bruttovermögens oder 3.5% des Nettovermögens. Fehlender Nachweis zur Bargeldabhebung betrifft 3.5% des Bruttovermögens oder 12% des Nettovermögens.

  • Bank 1 lässt einen vor zum schliessbereich, dort verschafft man sich Zutritt mittels bankkarte und Pin


    Bank 2 trägt das old School in eine Liste ein, die man gegenzeichnet.


    Falls das nette Fragen nicht hilft, entweder eine Auskunft über alle gespeicherten personenbezogenen Daten anfragen oder im Falle des Prozesses gerichtlich die Herausgabe von diesen entlastenden Beweismitteln anordnen lassen.

  • Welche Dokumente benötige ich für den Verkauf beim Goldhändler?

    Den Perso, und sonst nichts. Du kannst dich beim Goldhändler bar auszahlen lassen oder du lässt überweisen (dann ist das Geld ohnehin wieder auf transparenten Konten).


    Banken wollen bei Ankäufen Quittungen sehen, weil ihnen sonst wegen Geldwäscheverdacht Druck gemacht wird, Goldhändler nicht.


    ABER NUN LASS BITTE DEN SPAM VON DER BITCOIN-ARCHE !!!

  • Wenn Du einen Ausnahmetatbestand in Anspruch nehmen willst (und nichts anderes ist der Ablauf der Spekulationsfrist) ist das so… Du musst beweisen.

    Wer einen Anspruch geltend macht, trägt die Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen.


    Wenn das Finanzamt geltend macht, dass innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurde, muss es den Beweis dafür führen!

  • Banken wollen bei Ankäufen Quittungen sehen, weil ihnen sonst wegen Geldwäscheverdacht Druck gemacht wird, Goldhändler nicht.

    Reicht als Quittung die Kaufrechnung?

    Oder Benötigt man die Kaufrechnung inklusive Kontoauszug mit Barauszahlung?


    In jedem Fall sollte man eher beim Goldhändler als bei der Bank verkaufen.


    Wie kommst du auf diese abwegige Idee ?


    "Kann das Finanzamt eine steuermindernde Tatsache nicht ermitteln, geht das aber zu Lasten des Steuerpflichtigen. Dieser trägt die materielle Beweislast. Die materielle Beweislast trägt hingegen die Person, zu deren Lasten die Nichterweislichkeit der Tatsache geht."


    Wenn ich jetzt Teufels Advokat spiele, würde ich behaupten, der Steuerpflichtige hat immer innerhalb der 12-Monatsfrist verkauft, wenn er keinen Kaufbeleg vom Goldhändler vorweisen kann. Wenn dem Steuerpflichtigen der Kontoauszug für die Bargeldabhebung fehlt, würde ich als Finanzamt behaupten, der Steuerpflichtige hat das Goldstück als Lohn für Schwarzarbeit erhalten.


    Realität:

    ● Krügerrand 2010 gekauft für 1000€ aus dem versteuerten Einkommen als Angestellter

    ● Krügerrand 2023 verkauft für 1820€

    ▶ Fazit Steuerlast von 0 EUR


    Steuerpflichtiger verliert Kaufbeleg aber nicht den Kontoauszug

    ● FA unterstellt Anschaffung des "Krügerrand 2010" zum Tiefkurs der letzten 12 Monate am 28.10.2022 1650€.

    Gewinn von 170€ ist zu versteuern.


    Steuerpflichtiger verliert Kaufbeleg und Kontoauszug

    ● FA unterstellt der "Krügerrand 2010" wurde gekauft am 08.03.2022 zu 1880 EUR (Historischer Gold Höchstkurs gekauft.

    ▶ Es entstanden fiktive Verluste beim Verkauf zu 1820€ in Höhe von 60€. Diese Verluste werden nicht akzeptiert, da sie der Steuerpflichtige nicht beweisen kann

    ▶ Aufgrund des fehlenden Bar-Auszahlungsbelegs unterstellt das Finanzamt einen Lohn aus Schwarzarbeit i.H.v. 1880€. Auf diesen Lohn fordert das Finanzamt Einkommenssteuer nach.


    Am einfachsten wäre, ich hätte all meine Kontoauszüge einfach aufgehoben und nicht weggeworfen. Das Konto war aber gekündigt und ich hatte ja die meisten Kaufbelege für das Gold noch. Also habe ich die Kontoauszüge entsorgt.


    Ich denke in der Regel dürfte da bei einer Unze keiner nachbohren. Wenn unser Hauskredit in ein paar Jahren fällig wir, könnte ich aber 10 Unzen verkaufen. Da möchte ich keine Diskussionen mit dem Finanzamt haben.


    Ich bin ja kein Handwerker und betreibe kein Geschäft also ist mein Schwarz-Arbeits-Risiko gering, meine Krügerrand sind alt, also gibt es schon Indizien für meine Unschuld. Aber zweifelsfrei kann ich meine Unschuld nicht belegen.



    ABER NUN LASS BITTE DEN SPAM VON DER BITCOIN-ARCHE !!!

    Ich möchte hier keinen beleidigen. Findest du meinen Avatar oder meinen Benutzernamen beleidigend oder Spam?


    Grundsätzlich mag ich Sachvermögen mehr als Geldvermögen, da die ungedeckte staatliche Geldmenge zu stark ausgeweitet wird und an Wert verliert.


    Ich mag selbst-verwahrtes Sachvermögen mehr als fremd-verwahrtes Sachvermögen, um die Risiken Insolvenz und Enteignung zu verringern.


    Ich möchte meine Ersparnisse für schlechte Zeiten retten, ohne auf dem Weg enteignet oder überfallen zu werden. Als Werkzeuge hierfür habe ich Gold aber auch Bitcoin identifiziert.


    Meiner Einschätzung nach verfolge ich mit meinen Forumsbeiträgen keine schlechten Absichten.

  • .

    Wer einen Anspruch geltend macht, trägt die Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen.


    Wenn das Finanzamt geltend macht, dass innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurde, muss es den Beweis dafür führen!

    Dem ist nicht so. Läuft unter dem Schlagwort Objektive Beweislast:


    Nach ständiger Rechtsprechung liegt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für steuerbegründende Tatsachen beim Steuergläubiger und für steuermindernde Tatsachen beim Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 21. März 2002 III R 42/00, BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417, m.w.N.).


    Das Finanzamt müsste beweisen, dass Du überhaupt verkauft hast. Der Beweis wäre mit der Angabe im Rahmen der ESt-Erklärung erbracht. Dann müsstest Du beweisen, dass aber in dem Fall ein steuermindernder Tatbestand vorliegt, also der Verkauf nach der Spekulationsfrist statt gefunden hat. Wenn Du Den Verkauf nicht angibst, das Finanzamt es jedoch rausbekommt, dass Du verkauft hast und Du dann noch nicht Mal in der Lage bist, den Nachweis zu führen, dass das außerhalb der Spekulationsfrist war, ist der Weg zur Konstruktion eines Steuerbetrugsverfahrens nicht weit…


    Klingt komisch, iss aber so…


    Bitte nächstes Mal wenigstens ein bißchen eigenes Research, bevor Du mir mit Ausrufezeichen widersprichst.


    Wie immer gilt: bitte fragen Sie im konkreten Sachverhalt Ihren Anwalt oder Steuerberater ihres Vertrauens.


    Ich kl8nk mich jetzt hier aus, hab ohnehin schon zu viel zu dem Mist hier geschrieben.

  • Aber du hast in einem anderen Faden "Wege vertrauensvoller Zahlungsweisen" verlinkt, irgendein Krypto-Zeugs, dein Avatar taucht darin auch auf. Diese Art der Werbung ist mir eben aufgestoßen.

    Idealerweise hätte ich meinen Beitrag für das Gold-Forum nochmal umformuliert.


    Das Thema ist aber trotzdem passend.


    Der anonyme Kauf von Gold ist ja üblich. Dann ist der Wunsch zum anonymen Verkauf ja auch nahelegend und ist gesetzlich im privaten Bereich auch nicht verboten.


    Da stellen sich bei mir die Fragen:

    1) Wie verschicke ich das Goldstück per Post - das es nicht verloren geht?

    2) Und wie kann ich mir sicher sein, das mein Handelspartner die Gegenleistung auch erbringt?

    Zu diesen beiden Fragen habe ich mir ein paar Gedanken gemacht, die ich verlinkt habe.


    Ich habe selbst noch nie anonym Gold verkauft, aber falls möglich, würde ich dies in ein paar Jahren gerne tun. Also möchte ich lernen, wie das funktioniert. Hier gibt es ja ggf. Leute, die schon praktische Erfahrung damit haben.


    Das Thema, wie verkaufe ich Gold anonym ist:

    1) nützlich

    2) legal

    3) und vom allgemeinen Interesse


    _____


    "irgendein Krypto-Zeugs" das war vielleicht undiplomatisch von mir.


    Wenn du Jude bist, kannst du nicht gleichzeitig Muslim sein. Wer aber Koch ist, kann Eier und Mehl gebrauchen. Wer Handwerker ist, kann Zange und Schraubenzieher gebrauchen.


    Gold ist für mich ein Werkzeug. Man kann auch mehr als ein Werkzeug haben und ich habe nicht 100% meines Vermögens in Gold.

  • ....


    Nach ständiger Rechtsprechung liegt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für steuerbegründende Tatsachen beim Steuergläubiger und für steuermindernde Tatsachen beim Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; vom 21. März 2002 III R 42/00, BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417, m.w.N.).

    ...

    Der zitierten Rechtsprechung ist nichts mehr hinzuzufügen, nur legst du sie m.E. falsch aus carokann :


    Bei Privatpersonen ist der Verkauf von beweglichen Gegenständen im Grundsatz nicht einkommensteuerpflichtig, es sei denn der Verkauf erfolgte innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist.


    Der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist ist eine steuerbegründende Tatsache, die vom Finanzamt zu beweisen ist, wenn es einen grundsätzlich nicht steuerbaren Vorgang steuerpflichtig machen will.

  • Es wird nicht richtiger, wenn Du es wiederholst. Private Veräußerungsgeschäfte sind nur dann nicht steuerpflichtig, wenn es sich um Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs handelt. (Ist ja auch logisch, ansonsten kaufst Du Dir zu Beginn des Jahres ein Auto und verkaufst es mit Wertverlust am Ende des Jahres und rechnest den Verlust steuerlich gegen)


    Das ist bei Gold nicht so. Die Regel ist, Du versteuerst, die Ausnahme ist, Du verkaufst es außerhalb der Spekulationsfrist.


    Kannst es ja gern drauf ankommen lassen… ist nicht mein Problem.

  • Es wird nicht richtiger, wenn Du es wiederholst. Private Veräußerungsgeschäfte sind nur dann nicht steuerpflichtig, wenn es sich um Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs handelt. (Ist ja auch logisch, ansonsten kaufst Du Dir zu Beginn des Jahres ein Auto und verkaufst es mit Wertverlust am Ende des Jahres und rechnest den Verlust steuerlich gegen)


    Das ist bei Gold nicht so. Die Regel ist, Du versteuerst, die Ausnahme ist, Du verkaufst es außerhalb der Spekulationsfrist.


    ...

    Ich will mich mit dir nicht streiten, carokann .


    Aber ich verstehe nicht, warum du Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) nur auf Wirtschaftsgüter des "täglichen Gebrauchs" beschränken willst, wozu Gold angeblich nicht gehören soll.


    Lies bitte mal den Gesetzestext in § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, das hilft bei der Rechtsfindung. Dort steht: "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern". "Andere" Wirtschaftsgüter sind in diesem Zusammenhang solche, die keine Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind.


    Für Gold oder andere Edelmetalle gilt die Regel, das deren Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist nicht steuerbar ist. Wenn das Finanzamt trotzdem besteuern will, muss es die steuerbegründende Tatsache (=Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist) nachweisen.


    Wenn du meinst, dass für Edelmetalle eine besondere gesetzliche Regelung gelten würde, dann gib bitte die entsprechende gesetzliche Grundlage dafür an, carokann.

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