Also ich hab sie bei einchecken immer im Geldbeutel (natürlich nicht für 15000,- sondern nur zwei oder drei). Das gibt beim durchleuchten immer schöne schwarze Punkte. Willst du sie auch wieder mit heim nehmen?
Mit der Zoll-Frage habe ich mich auch schon beschäftigt und auch den deutschen Zoll dazu gefragt. (Was die Wiedereinfuhr nach Deutschland angeht...) Hier ist der Email-Verkehr:
--Zitat--
Sent: 09.02.2009 11:45
Subject: Re: [Ticket#200902092033025] Deklarierung von Krügerrand bei Ein- und Ausreise
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Sommer möchte ich nach Vietnam fliegen. Zur finanziellen Notfall-
Absicherung will ich drei Unzen Krügerrand mitnehmen. Was habe ich
bei meiner Aus- und Wiedereinreise zu beachten?
Kann ich den grünen Ausgang nehmen oder muss ich am roten vorstellig
werden? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichem Gruß
--- end original email ---
Sehr geehrter Herr,
werden Waren, beispielsweise aufgrund einer Reise, aus der EU in ein Drittland ausgeführt, bei deren Wiedereinfuhr
möglicherweise durch die Zollbehörden der Verdacht bestehen könnte, dass diese im Drittland erworben wurden, sollten Sie
vor Ihrer Ausreise, soweit Sie keine Rechnungen oder andere Belege vorgelegen können, mit denen Sie diese Behauptung
widerlegen können, für diese Waren ein Auskunftsblatt INF 3 ausfüllen und amtlich durch die Zollbehörden bestätigen lassen.
Das Auskunftsblatt INF3 liegt bei allen Zolldienststellen aus und kann bei der Wiedereinreise als Nachweis des
Gemeinschaftscharakters der Waren vorgelegt werden.
Es ist ausreichend, die amtliche Bestätigung Ihrer Waren im Auskunftsblatt INF 3 durch die Zollbehörden erst am Tag der
Abreise, z. B. direkt am Flughafen, vornehmen zu lassen.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die „Registrierung“ der Waren zuvor bei jeder Zolldienststelle vorzunehmen.
Speziell zu den Krügerranden:
Soweit Sie keine anderen einfuhrabgabenpflichtigen Waren mitbringen, können Sie den grünen Kontrollausgang benutzen, da
Krügerranden als sog. Anlagegold sowohl zoll- als auch Einfuhrumsatzsteuerfrei sind. Damit handelt es sich nicht um
einfuhrabgabenpflichtige Waren. Für Krügerranden ist es somit auch nicht erforderlich ein Auskunftsblatt INF 3 auszufüllen.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet: http://www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
--Zitat Ende--
Sollte man etwas exotischere Goldmünzen dabeihaben, empfiehlt es sich auch die aktuelle Liste des Bundesfinanzministeriums zum MwSt. befreiten Anlagegold mit sich zuführen, um Unklarheiten vorzubeugen.
Was die Einfuhr von Gold in andere Länder angeht, so ist das von Land zu Land unterschiedlich. Man muss sich vorher schlau machen und das Internet befragen. Mit mehr als zwei, drei Stück machst du dich auf jeden Fall verdächtig (egal wo!). Selbst wenn du in Deutschland mit 50 Unzen im Handschuhfach gefilzt wirst...
Viele Grüße
Higgins