Danke schön
Aber wie immer eine Menge Unklarheiten, insbesondere das Wort Verwaltungsweg weckt bei Anlegern immer böse Erinnerungen.
Aus dem BERICHT zum Entwurf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711220.pdf
"die Steuerermäßigung für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke durch eine Änderung von § 12 Absatz 2 UStG auf das unionsrechtlich zulässige Maß zu beschränken. Insbesondere würde der ermäßigte Mehrwertsteuersatz im gewerblichen Kunsthandel nicht mehr regelmäßig Anwendung finden können."
-> Also doch noch unter bestimmten Umständen?
"Bei Sammlungstücken (Münzen, Briefmarken) sei die Anwendung der Pauschalmarge nicht möglich. Die Briefmarken- und Münzhändler verfügten oft über einen umfangreichen Warenbestand, den sie mit einer Umsatzsteuerbelastung von 7 Prozent erworben hätten. Die Weitergabe der Steuersatzerhöhung an die Kunden werde regelmäßig nicht möglich sein. Um die Folgen der Steuersatzerhöhung abzumildern, spreche sich der Finanzausschuss dafür aus, im Verwaltungswege zu regeln, wie für vorhandene Lagerbestände die Differenzbesteuerung ermöglicht werden könne. Der Finanzausschuss empfehle, die vorgeschlagenen Änderungen in den §§ 12 und 25a UStG zum 1. Januar 2014 in Kraft treten zu lassen."
-> Kaufen die Händler somit 2012 vermehrt Sammlerware auf?
Viele Grüße
Statist
edit: bin weder Anwalt noch Münzhändler, keine Anlageempfehlung