Achtung! Sie kommt...die Steuererhöhung von 7% -> 19% für Silbermünzen!

  • Das Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung scheinen nunmehr einig zu sein, die Steuern zu erhöhen, aber erst mit Wirkung vom 1.1.2014. Auch wenn letztlich wohl entscheidend sein mag, ob der Bundestag das so auch beschliesst, glaube ich kaum, daß dort dagegen stimmen, die werden einfach nur abnicken und sind froh, wenn die dann in s Wochenende dürfen :)


    gefunden auf: http://silber.co/2012/10/mehrw…d-um-ein-jahr-verschoben/

  • Das Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung scheinen nunmehr einig zu sein, die Steuern zu erhöhen, aber erst mit Wirkung vom 1.1.2014. Auch wenn letztlich wohl entscheidend sein mag, ob der Bundestag das so auch beschliesst, glaube ich kaum, daß dort dagegen stimmen, die werden einfach nur abnicken und sind froh, wenn die dann in s Wochenende dürfen :)


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    "Einige Lobbyisten der Finanzbranche hatten deshalb zuletzt in Berlin um eine Übergangsfrist von wenigstens einem Jahr gebeten. Auch darüber muss der Finanzausschuss des Bundestages noch beraten..." http://www.sueddeutsche.de/gel…silberprivilegs-1.1499296


    Die Lobbyarbeit hat sich anscheinend ausgezahlt.

    ärgern, verhandeln, handtuchwerfen, zustimmen
    Goldkartell, "Drückung", etc. ist doch alles Augenwischerei von den "Gurus", die von nichts ne Ahnung haben oder wieso konnte Gold seit Dez 2001 von 255 USD auf über1900 Dollar steigen? Eine "Drückung" sieht anders aus,denn dann hätte es von 255 USD auf 25 USD gehen müssen.

  • Das Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung scheinen nunmehr einig zu sein, die Steuern zu erhöhen, aber erst mit Wirkung vom 1.1.2014. Auch wenn letztlich wohl entscheidend sein mag, ob der Bundestag das so auch beschliesst, glaube ich kaum, daß dort dagegen stimmen, die werden einfach nur abnicken und sind froh, wenn die dann in s Wochenende dürfen :)


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    Mhhh, sollte es nicht heissen: "...rückwirkend zum 01.01.2010..."...?


    Ist doch das übliche Vorgehen dieser imho kriminellen Bande, in laufende Verträge rückwirkend ein- und dann Kohle abzugreifen... :hae:

  • n-tv hinkt etwas hinterher, aber ganz sicher ist die Verschiebung ja noch nicht.


    http://www.n-tv.de/wirtschaft/…eifen-article7541746.html

    was ist denn das für eine MONSTER"MÜNZE"??? Wenn sich der EU-Beamte so ein Teil ansieht, dann kann ich ihn verstehen, wenn der von "Steuerharmonisierung" spricht und 19% Mwst. dafür haben will.

    ärgern, verhandeln, handtuchwerfen, zustimmen
    Goldkartell, "Drückung", etc. ist doch alles Augenwischerei von den "Gurus", die von nichts ne Ahnung haben oder wieso konnte Gold seit Dez 2001 von 255 USD auf über1900 Dollar steigen? Eine "Drückung" sieht anders aus,denn dann hätte es von 255 USD auf 25 USD gehen müssen.

  • Dort(!) werden die aus Sicht der Steuerräuber RELEVANTEN Umsätze generiert... :boese:

    Warum denkst Du das das im Bullion-Bereich nicht auch ständig passiert? Dein Beispiel mit Kunstgegenständen aus dem Münzbereich ist ja richtig, hier entgeht dem Fiskus eh einiges ( Gott sei Dank ) aber im Bullion Bereich ist es nicht anders, gerade wenn Du München ansprichst kann ich Dir von "Bewegungen" erzählen, da schlackerst Du mit den Ohren und ich rede hier nicht von 1 X im Jahr sondern von 1 X die Woche.
    MfG 18K

  • Rückwirkend geht nicht.
    Wäre ja noch schöner.

    Bei vielen Fonds (z.B. Film, und Schifffonds) sind in den letzten Jahren die Steuervorteile rückwirkend aberkannt worden mit entsprechenden Nachteilen und Rückforderungen für bzw. gegen die Investoren.


    1996 wurde für Immobilien die Spekufrist schlagartig von 2 auf 10 Jahre erhöht...ohne eine Übergangsfrist für die bereits existenten
    Eigentumsverhältnisse mit entsprechenden Konsequenzen für viele private Investoren...


    Na, da kann ich Dir ja wirklich nur Recht geben... :thumbup: ..wäre ja noch schöner-> willkommen in der Realität... :thumbup:

  • Bei vielen Fonds (z.B. Film, und Schifffonds) sind in den letzten Jahren die Steuervorteile rückwirkend aberkannt worden mit entsprechenden Nachteilen und Rückforderungen für bzw. gegen die Investoren.


    1996 wurde für Immobilien die Spekufrist schlagartig von 2 auf 10 Jahre erhöht...ohne eine Übergangsfrist für die bereits existenten
    Eigentumsverhältnisse mit entsprechenden Konsequenzen für viele private Investoren...


    Na, da kann ich Dir ja wirklich nur Recht geben... :thumbup: ..wäre ja noch schöner-> willkommen in der Realität... :thumbup:


    Immerhin, die Erhöhung der Spekulationsfrist bei Immos ohne Übergangsfrist ist vom BVerfG teilweise kassiert worden. Das mindeste, was das BVerfG fordert, ist, dass bei Änderung der Regeln allen, die theoretisch bis Eintritt der neuen Regeln schon hätten steuerfrei verkaufen können, der bis zum Stichtag der Neuregelung erlangte "Buchgewinn" auch weiterhin immer steuerfrei bleibt. Ist etwas kompliziert, aber so haben es die roten Roben gewollt.....


    Sagen wir, das neue Gesetz sei zum 1.1.1996 in Kraft getreten. Du hast eine Immo, die Du am 1.1.1993 gekauft hast. Du verkaufst die Immo am 1.1.1999 mit Gewinn. Nach BVerfG muss der Gewinn, der am 31.12.1995 bei Verkauf entstanden wäre, steuerfrei bleiben, nur, was seit dem zusätzlich an Gewinn angefallen ist, darf nach neuer Spekufrist, die ja erst am 1.1.2003 ablaufen würde, versteuert werden. Für diese zusätzlichen Gewinne gibts keinen Vertrauensschutz mehr, denn Du weißt ja ab Verkündigung des Gesetzes, dass alle ab dem Tag anfallenden weiteren Gewinne zu versteuern sind. Dass Du vielleicht die Immo garnicht erst gekauft hättest, wenn Du gewusst hättest, dass Du 1999 nicht vollständig steuerfrei verkaufen kannst, fällt leider unter den Tisch.....


    Das Urteil ist übrigens reichlich missverstanden worden, u.a. auch in Kommentaren von Herrn Gburek zumindest verkürzt dargestellt als Hoffnungsschimmer, dass in Zukunft alle EM, die mehr als ein Jahr physisch in Besitz sind, nach diesem Urteil ähnlich wie Aktien vor 2008 gekauft auf Ewig steuerfrei weiterlaufen könnten. Das wie gesagt ist nicht so, das Finanzamt müsste nur ab Zeitpunkt z.B. einer zeitlich unbeschränkten Steuerpflicht für EM-Verkäufe den Wert der EM ab diesem Zeitpunkt als "Einstand" werten. Das wäre nach BVerfG verfassungsgemäß.


    Das Urteil ist aber auch lustig zu lesen, weil ganz zum Schluß nochmals zum wiederholten Male klargestellt wird, dass bei Steuern auch auf langjährig akkumulierte Gewinne das Nominalwertprinzip weiter gelten darf und muss, also nicht etwa die Inflation abgezogen werden darf. Das wird ganz dreist-offen auch mit der notwendigen Währungsordnung begründet......



    edit: die Immo-Regelungen waren übrigens zum 1.1.1999 geändert worden, mit Gesetz vom 31.3.1999....
    Die Pressemitteilung zum Urteil des BVerfG findet sich hier, das volle Urteil hier.


    Der besagte letzte Absatz aus dem Urteil: "c) Es ist mit dem Gleichheitsgebot einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vereinbar, dass bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns die zwischenzeitliche Geldentwertung unberücksichtigt bleibt. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es aus Gründen der Klarheit und Handhabbarkeit des Rechts wie auch aus währungspolitischen Gründen nicht zu beanstanden ist, dass das Einkommensteuerrecht vom Nominalwertprinzip ausgeht, das ein tragendes Ordnungsprinzip der geltenden Währungsordnung und Wirtschaftspolitik darstellt (vgl. BVerfGE 50, 57 <77 ff.>). Die Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke auf zehn Jahre gibt zu einer anderen Beurteilung keinen Anlass." Unterstreichungen zur Hervorhebung von mir.....

  • im Jahressteuergesetz 2013 , die Abstimmung war gegen 20.12 Uhr "erfolgreich", insoweit man von "erfolgreich" sprechen kann


    Nein stand es eben nicht, nicht im Entwurf vom Mai, der beim Finanzministerium online stand. ?)


    Sollte ich es übersehen haben, bitte einen Link ! [smilie_blume]


    Da die USt.-Erhöhung erst zum 01.01.2014 greifen soll, wird es wohl erst in das Jahressteuergesetz 2014 kommen ! 8o

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • Danke schön [smilie_blume]
    Aber wie immer eine Menge Unklarheiten, insbesondere das Wort Verwaltungsweg weckt bei Anlegern immer böse Erinnerungen.


    Aus dem BERICHT zum Entwurf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711220.pdf


    "die Steuerermäßigung für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke durch eine Änderung von § 12 Absatz 2 UStG auf das unionsrechtlich zulässige Maß zu beschränken. Insbesondere würde der ermäßigte Mehrwertsteuersatz im gewerblichen Kunsthandel nicht mehr regelmäßig Anwendung finden können."
    -> Also doch noch unter bestimmten Umständen?


    "Bei Sammlungstücken (Münzen, Briefmarken) sei die Anwendung der Pauschalmarge nicht möglich. Die Briefmarken- und Münzhändler verfügten oft über einen umfangreichen Warenbestand, den sie mit einer Umsatzsteuerbelastung von 7 Prozent erworben hätten. Die Weitergabe der Steuersatzerhöhung an die Kunden werde regelmäßig nicht möglich sein. Um die Folgen der Steuersatzerhöhung abzumildern, spreche sich der Finanzausschuss dafür aus, im Verwaltungswege zu regeln, wie für vorhandene Lagerbestände die Differenzbesteuerung ermöglicht werden könne. Der Finanzausschuss empfehle, die vorgeschlagenen Änderungen in den §§ 12 und 25a UStG zum 1. Januar 2014 in Kraft treten zu lassen."
    -> Kaufen die Händler somit 2012 vermehrt Sammlerware auf?


    Viele Grüße
    Statist


    edit: bin weder Anwalt noch Münzhändler, keine Anlageempfehlung

  • Es gab zwischen 20 und 30 Ergänzungen und Änderungen, die natürlich in Uralt-Vorlagen nicht drin waren.


    Es IST im Bundestag beschlossen worden: Erhöhung auf den vollen Satz und zwar ab 1.1.2014


    Wenn der volle Satz dann noch 19% ist, dann werden Silbermünzen dann mit 19% besteuert. Wenn bis dahin jemand die MwSt erhöht, wird es noch mehr.


    Ausserdem wurde beschlossen, im "Verwaltungswege" noch Verordnungen etc. zu erlassen, um Vereinfachungen für den Handel zu schaffen. Denkbar wären da z.B. Pauschal-Margenbesteuerung etc. , wie es das für zahlreiche andere Branchen auch gibt.


    Den "Extrakt" aus der Finanzausschuss-Empfehlung für den Bundestag siehe z.B. hier:

  • Danke für die Informationen auch mit dem jetzt konkreten Termin 01.01.2014 ! [smilie_blume]

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


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