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Das ist auch daran zu erkennen, dass junge Frauen zum Zeitpunkt, wo sie Kinder kriegen, noch nie signifikant gearbeitet haben (Beweis: Elterngeldstatistik: deutlich mehr als 50% kriegen Mindestsatz).
Du hast recht. Eine Frau die mit 23 ihr erstes Kind hat, sollte bis dahin locker soviel verdient haben, dass sie mehr als den Mindestsatz Elterngeld bekommt.
Wahnsinn, was hier für ein Halbwissen verbreitet wird 
In welchem Altersrahmen der Kinder (!) beziehen Mütter/Väter/Eltern sog. Elterngeld?
= Monat 1 - 14 (weit vor der möglichen Fremdunterbringungsphase!)
Wann darf Mama ihren Arbeitslosengeld I-Anspruch geltend machen?
= bei gesicherter Tagesunterbringung für die Kinder
Wenn Mama keinen Kinder- oder Krippenplatz hat, bekommt sie dann Arbeitslosengeld I?
NEIN! Ebenso hat sie sich während Ferienzeiten (die gibt es auch in Kitas und nicht alle bieten Ferienbetreuung an!) bei der zuständigen Arbeitsagentur zu melden, weil sie in dieser Zeit keinen Anspruch auf ALG I hat...
Wovon leben alleinerziehende Mütter, wenn Papa die Familie verlassen hat, wenn das Kind U4 ist?
= Meistens nicht vom Elterngeld, denn sobald ihr Einkommen nicht auskömmlich ist (kein ALG I, zu wenig Unterhalt, nur Kindesunterhalt nach Düdo-Tabelle.).. wird sie zusammen mit dem Kind ALG II beziehen müssen - und wenn sie ALG II bezieht, wird alles von ihrem Elterngeld, was 300/150 Euro (je nach Regelungsdauer/Vätermonate etc.) übersteigt auf ALG II angerechnet (übrigens auch der volle Unterhalt und das Kindergeld - auch wenn immer wieder gern anderes behauptet wird); sie wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit den Mindestsatz Eltergeld erhalten...
Wie hoch ist überhaupt der Höchstsatz Elterngeld?
= 1800 Euro (Kappungsgrenze) ansonsten 67 % vom letzten Nettoeinkommen (Berechnungsgrundlage die letzten 12 Monate = also dann, wenn die Mama wegen irgendwelcher Vorschriften weniger arbeiten darf und auch Zulagen etc. wegfallen), die Betonung liegt hier auf Nettogehalt... wenn also Mama und Papa nicht verheiratet waren, wird Mama in der Schwangerschaft unter Steuerklasse 1 fallen... hat also weniger Netto...
Aha... und wieviel Elterngeld muss Mama nun erhalten, um dem Steuerzahler nicht zur Last zu fallen?
Falsche Fragestellung - weil Elterngeld natürlich den Steuerzahler belastet - auch der Höchstsatz, der gezahlt wird, obwohl Papa weiterhin als Arzt, Manager etc. arbeitet, während Mama mit 1800 Euro zusätzlich pausiert...
Aber... wenn sie keinen akademischen Grad hat und ihr Verdienst somit deutlich unter 2.700 Euro netto lag... und wenn Papa keinen Unterhalt für das Kind zahlt... dann sollte sie innerhalb der Schwangerschaft zwischen 1.300 und 1500 Euro netto verdient haben, sonst wird sie vom Elterngeld allein mit Kind nicht leben können...
Und was passiert, wenn sie vom Elterngeld allein nicht leben kann?
= dann erhält sie den Mindestsatz Elterngeld und aufstockend Leistungen aus dem SGB II - oder wie das hier gern umschrieben wird... sie ist dann Hartzerin!
Och menno, das ist aber eine ungerechte Regelung, da zahlen wir ja für Akademiker-Eltern viel mehr?
= ja, genauso läuft das... übrigens auch dann, wenn Mama vom gutverdienenden Papa Unterhalt für sich und das Kind in ausreichendem Maße erhält; sich eine Kinderfrau leistet und darüberhinaus 30 Std. wöchentlich arbeiten ginge (was sie dann ja frühzeitig wieder könnte)... nur die Etikettierung ist eine andere... das Geld kommt aber aus dem gleichen Topf.
Und was ist, wenn Mama nach der Elternzeit keinen Kindergartenplatz erhält und kein Geld für eine Tagesmutter da ist?
Tja - in Städten mit sog. 4. Quartalsregelung (Kind zu Beginn des Kindergartenjahres noch keine 3 Jahre alt!) kann das geschehen - einen gesicherten Rechtsanspruch auf zumeist 4 Std. Kindertagesbetreuung gibt es erst mit dem vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes - und erst dann kann man die Kommune auch verklagen (theoretisch) und bekommt, wenn man das macht - ganz am anderen Ende der Stadt auch den Kindergartenplatz.... Alle anderen Mütter verlieren übrigens ihren ALG I-Anspruch - für den sie vor und während der Schwangerschaft gearbeitet haben und bleiben durchgehend auf Hartz IV.
Och, das ist aber ungünstig für die Mama, das wusste ich ja gar nicht?
Ist es... unsere letzte Familienministerin wollte aber für 1/3 aller unter 3-jährigen Kinder ausreichend Tagesbetreuung schaffen bis 2013 - unklar ist allerdings noch, ob man es mit einem einklagbaren Rechtsanspruch verknüpfen möchte; spielt aber auch keine tragende Rolle, weil die anderen 2/3 dann nach wie vor keine Kindertagesbetreuung nutzen können - demzufolge können die Frauen auch nicht arbeiten.
Wieviel ALG I erhält Mama denn, wenn sie einen 4-Std.-Platz Kindertagesbetreuung nachweisen kann?
Dann steht sie dem Arbeitsmarkt - je nach Verbringungszeiten des Kindes - für 3-4 Std. täglich zur Verfügung, erhält also die Hälfte von 67 % ihres letzten Gehaltes; das wird dann auch für ehedem gut verdienende Frauen finanziell sehr eng - die meisten sind dann sog. Aufstocker, weil das erarbeitete ALG I nicht bedarfsdeckend ist.... und in den Ferienzeiten muss sie bei je zwei Behörden (AA und ArGe) ensprechende Änderungsanträge stellen und zwar je 2x - einmal zu Beginn der Ferien und einmal zum Ende... Erfahrungsgemäß kommt es häufig zu Kuddel-Muddel, verspätet einsetzenden Leistungen/Ergänzungsleistungen.
Nun ja... aber Mama hat ja 300 oder 150 Euro Mindestsatz Elterngeld ohne Anrechnung - sie könnte ja sparen?
Nicht wirklich - erstens darf sie während des ALG II-Bezuges kein Vermögen bilden und demzufolge lediglich 750 Euro max. sparen und zum anderen ist der Sozialgeldsatz für das Kind (derzeit 215 Euro unter Anrechnung von Unterhalt und Kindergeld) etwas sehr knapp bemessen, weil in dieser Phase viele Ausgaben anfallen (Windeln, Energiekosten, Kleidung durch das Wachstum, Hochstuhl, Buggy usw. usf.)