Beiträge von Adevon

    also kleine anekdote am rande: ich wollte gerade den betrag überweisen damit ich das nicht später irgendwann vergesse. natürlich per onlinebanking. (was auch sonst um die zeit)


    steht da doch glatt:


    Hinweis:
    Sie haben uns außerhalb unserer Betriebszeiten angewählt. Dienstag bis Samstag kommt es wegen Wartungsarbeiten zwischen 01:00 Uhr und 6:00 Uhr zu Einschränkungen. Direkt nach Feiertagen werden keine Wartungsarbeiten vorgenommen.


    kann doch nicht wahr sein. jetzt hat onlinebanking auch öffnungszeiten? was bringt mir das ganze denn dann?


    mfg
    ade

    tja, auch hier interessant, wie sehr wir uns alle verschätzt haben. ich freu mich trotzdem für den gewinn.
    in der anderen runde wird das wohl nix, da sind eh alle viel pessimistischer an die sache ran gegangen


    mfg
    ade


    stimmt zwar dass das da steht, aber in donks fall liegt kein wiederruf vor.


    einem wiederruf nach §312 BGB muss ein vertrag zugrunde liegen. ein vertrag setzt zwei sich deckende willenserklrärungen (§§116 ff. BGB) voraus (§§145 ff. BGB). donk hat MDM das angebot gemacht eine münze für 12€ ohne sonstige kosten abzunehmen. sie haben das angebot nicht angenommen, sondern seine bestellung. mit der bestellbestätigung ist also noch kein vertrag zustande gekommen. nun schickt MDM die münze an donk für 12€ + porto. das ist nach §159 II BGBabändernde annahme. MDM lehnt also donks angebot ab und macht ein neues. es ist also immer noch kein vertrag zustande gekommen. die frage ist, ob donk mit der überweisung des geldes den vertrag annimmt. aber bis dato ist kein vertrag zustande gekommen. donk hat also eine münze zu hause liegen, die er für den preis nicht haben will und die MDM gehört. ein wiederrufsrecht liegt nach § 312 BGB aber nur bei einem vertrag vor. da es den nicht gibt, hat donk auch kein wiederrufsrecht und er schickt die münze auf eigene gefahr. was anderes ist es, wenn er die münze so bestellt hat und sie nun z.b. wegen gesunkenem silberpreis nicht mehr haben will. dann kann er davon gebrauch machen.


    mfg
    ade

    abgesehen davon können sie dir das auch mit versandkosten schicken. wenn du es nicht willst dann einfach nicht überweisen. unfrei zurückschicken ist auch nicht so klasse. müssen sie nicht annehmen. mit deiner bestellung geht MDM ja keinen vertrag ein.


    du sagst du nimmst er für den preis ohne versand. sie schicken es dir mit versandkosten. also kein vertrag zwischen dir und mdm. dass du denen dann 12 euro überweist ist ja nett von dir, aber hat keinen grund. du musst bei mdm anrufen oder ihnen eine email schicken und fragen was ist. dann werden sie dir ohnehin anbieten den preis ohne porto zu überweisen. und beim zurückschicken liegt die verantwortung für die münze bei dir. und dadurch dass du bereits geld dafür überwiesen hast ist auch bewiesen, dass sie bei dir angekommen war. also bei der praktik kann dich MDM ganz schön schnell dran bekommen.


    mfg
    ade

    ist auch kein unfug und absolut ok. du gibst denen ja per email oder telefon bescheid, dass du bereit bist die münzen zum preis von 12,95 zu kaufen. sie bieten sie dir zu 14,90 an. also kein kaufvertrag. wenn ein kaufvertrag zustandegekommen ist, dann kann am preis nix mehr geändert werden. aber schaut auch doch mal die bestätigungsemails an:


    "Diese E-Mail ist keine verbindliche Auftragsbestätigung, sondern dient nur
    der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung. Eine Ausführung des Auftrages
    behalten wir uns im Rahmen unserer Liefermöglichkeiten vor."


    und am telefon sagen die auch nicht: das ist ein vertrag, oder sie bekommen dass, sondern wir haben ihre bestellung aufgenommen. und ein schriftliche bestellung macht da keinen unterschied.


    die werbung die wir bekommen ist auch kein angebot, sondern eine einladung zu einem angebot.


    mfg
    ade

    also ich bin nach dem guten einstieg in meiner ersetn runde letzten monat natürlich auch wieder dabei. mein tipp folgt in kürze.


    und zu der diskussion der teilnahme:
    wenn 20 personen mitmachen dann werden 30 unzen ausgespielt. es werden also pro spieler 1,5 unzen vergeben. also mehr als der spieler eingezahlt hat. d.h. im schnitt gewinnen alle. auf lange sicht gesehen gewinnen sowieso alle.
    wenn jemand silberunzen zu 9,5€ verkaufen möchte dann nur her damit... der staat verdient auch wenn ich mir die münzen in nem laden kaufe.
    und was für sensible daten geb ich denn her? meinen namen, meine adresse. nichtmal die kontonr. (was aber auch keine sensiblen daten sind). naja, ich finde es ok, wenn weniger mitmachen, weil dann meine gewinnwahrscheinlichkeit steigt.


    mfg
    ade

    schwacher trost: ich musste auch noch 12,50€ zahlen.


    mich stört viel mehr, dass ich noch auf die goldpandas und den einen maple + timber warte und noch nix gehört habe. nichtmal, ob die weg sind und ich sie später oder auch gar nicht bekomme. naja, hab ich ja auch erst vor knapp drei wochen oder so bestellt. also in geduld üben...


    mfg
    ade

    Zitat

    Original von HORSTWALTER
    Es wird der Goldpreis heute in einem Monat vorrausgesagt (05. August 2005).
    Es gilt der Börsenschlußkurs. Maßgebend ist der Kitco Chart ( NY)


    naja, also den kann ich dir sagen: 436,60 $ ;) <-- war natürlich nicht böse gemeint... hab den smilie einfach vergessen zu ergänzen. hoffe das hat jetzt keiner falsch aufgefasst. gemeint wars eben mit einem augenzwinkern


    aber für den 15.06.06 tipp ich mal:


    617,83 $


    mfg
    ade

    die 100 kg sind ja echt nett.


    wegen dem anzeigenfehler: tritt ja wie bereits gesagt öfter auf. wenn man in der threadübersicht genaz recht auf den kleinen pfeil klickt (gehe zu letzter beitrag) dann hat es bei mir immer funktioniert bisher.


    mfg
    ade

    wobei: auf der anderen seite ist mir eben aufgefallen, dass es für mich von vorteil ist, wenn wir ihn raus nehmen (ist mir gestern abend ehrlich nicht aufgefallen). weil wenn der preis z.b. bei 13$ liegt (was ja gerade im augenblick der fall ist). dann würde nicht alp gewinnen (da er ja draußen ist) sondern ich. ist dann auch nur bedingt fair...


    aber verkaufen find ich noch unfairer.


    also vielleicht sollte ich mit meiner meinung zurück halten


    außerdem hatte ich mich gestern wohl verzählt: sind nicht 30, sondern 29 mitspieler. das würde heißen, dass es dann ohne alp doch 39 unzen sind. wäre dann wieder schlechter zu teilen.


    mfg
    ade

    also ehrlich: nehm ihn raus. wenn ich das richtig sehe, dann sind derzeit 41 unzen im pott. (30 spieler, 10 von pickel und irgendwer hat ja aus der letzten runde gestiftet). wenn da eine weg fällt, dann kann man es eh besser teilen.)


    ansonsten: die 13 euro zahl ich dir für den tipp auch. weil wenn der preis dann da steht wo er ja gerade steht müsste ich dann 80% der unzen bekommen... ich finds einfach unfair. wenn alp nicht will, dann muss er nicht, aber die chancen von irgendwem zu erhöhen. muss nicht sein


    mfg
    ade


    p.s.: beim letzten spiel war die spanne 6,85$

    das stimmt so nicht. § 142 BGB kommt ja nur in betracht, wenn das geschäft anfechtbar ist. dafür muss aber ein anfechtungsgrund vorliegen. grundsätzlich gilt:


    hier ist ein kaufvertrag nach § 433 BGB zustandegekommen. ein geschlossener vertrag ist nur in ausnahmefällen nichtig. das sind in der hauptsache so dinge wie sittenwidrig, verboten, rechts- oder einigungsmangel, täuschung oder drohung. liegt hier ja alles nicht vor (holgi wird wohl nicht mit nem messer zum verkäufer gegangen sein...)
    also kommt nur anfechtbarkeit wegen irrtum in betracht (§119 BGB).
    absatz 1 sieht so dinge vor wie verschreiben oder verlesen. ob das hier vorliegt oder nicht ist nicht mein ding, aber das sieht der absatz vor.
    absatz 2: " Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden."
    hierbei gilt es zu beachten: der preis ist keine wesentliche eigenschaft.


    also kommt § 142 nur dann in betracht, wenn er wegen verscheiben oder verlesen anfehcten kann. ansonsten hat holgi einen vertrag an dem nix zu rütteln ist. und in dem link oben steht ja eindeutig dass versehentlicher sofortkauf kein verlesen oder verschreiben sein kann.


    soviel zu meiner meinung, alle angaben ohne gewehr


    mfg
    ade

    § 119 Abs. 1 BGB: Anfechtbarkeit wegen Irrtums
    gilt bei verschreiben oder verlesen. und hier liegt wohl ein "verschreiben" vor. aber sicher ist es auch nicht, dass er damit durchkommt. und es geht hier ja nicht um unsummen...


    naja, einfach abwarten wie der VK reagiert. ist ja auch nur ein mensch


    mfg
    ade