....Was ich meine, sind die Transaktionsdaten der Bank. Diese Daten haben mit Akteneinsicht überhaupt nichts zu tun. Vielmehr muss die (Online-)Bank diese Daten speichern um nicht zuletzt evtl. Manipulationen beweisen bzw. nachvollziehen zu können. Via RA kommt man an diese Daten ran, kein Problem. Hab ich bereits gemacht! Geht völlig unproblematisch! In meinem Fall übrigens sogar ohne RA!
Logisch.
Der Tipp mit der Anzeige, der Bankenaufsicht und dem RA gilt nur für den Fall, daß durch die Bank keine befriedigende Klärung und ggf. Bereinigung der Situation herbeigeführt wird. Und bei der Konstellation, da kann es sich ja eigentlich aus "Bankensicht" nur um ein Versehen der Bank handeln, weil das Geld ja noch da ist. Irgendetwas muss da ganz gewaltig schief gelaufen sein. Was auch immer.
Zuerst mal mit der Bank reden. Vielleicht klärt sich ja alles auf und die Sache wird dann aus der Welt geschafft.
Und wenn Fragen und Zweifel und vor allem wenn wirtschaftliche Nachteile bleiben, dann halt die etwas härtere Gangart (in solchen Fällen immer nur gegen "Unbekannt") einschlagen.