Lohn von Mitarbeitern teilweise mit Silbermünzen bezahlen?

  • Hallo!


    als Firma könnte ich z.B. 1oz Silbermünzen MwSt frei (vom Finanzamt zurück erstattet) einkaufen.


    Würde es Sinn machen, diese dann ohne Mwst. als Entgeld/Lohn an meine Mitarbeiter abzugeben und mit dem Nettolohn gegen zurechnen?


    Gibt es irgendwelche Probleme mit dem Finanzamt? Oder muss ich den Wert mit MwSt ansetzten?


    viele grüsse, Desertfighter


  • Entweder willst Du uns Verarschen oder Du hast betriebswirtschaftlich keine Ahnung - Frage gibt es ein deutsches gesetzliches Zahlungsmittel worauf MWSt. erhoben wird und sind Deine Mitarbeiter ebenfalls Vorsteuerabzugsbrechtigt :?:
    Kauf Dir einen Playboy (dem geht es auch schlecht und kann zusätzliche Umsätze brauchen) und sperre Dich mal eine halbe Stunde im Klo ein - vielleicht geht es Dir dann besser.

    [smilie_happy] Humor ist, wenn man's trotzdem macht - sagte der Eunuch! [smilie_happy]


    :D :thumbup: :D Wer anderen eine Grube gräbt ist entweder Totengräber oder baut eine Künette :!: :D :thumbup: :D

  • Das mit der Märchensteuerersparnis funktioniert so nicht.


    Einen gewissen Prozentsatz vom Gehalt in EM auszuzahlen fände ich allerdings gut, solange mein Chef zu besseren Konditionen einkauft.


    Im Idealfall Irgendwas aushandeln, sodass beispielsweise 1 KG Silber und 1 Unze Gold pro Monat Fix sind :D als EM-bezogener Gehaltsanteil und es zusätzlich x Euro an Cash gibt (als Grundgehalt) um Unkosten zu decken.



    PS: der letzte Satz gilt natürlich nur für Arbeitnehmer :thumbup:


    PPS: Für Arbeitgeber könnte aber auch interessant sein ein Teil in EM auszuzahlen wenn man den Deal macht, Arbeitnehmer bekommt sagen wir mal 30% von seinem Eurogehalt in EM ausgezahlt. Als Pfiffiger Arbeitgeber nimmste Kohle aus Rückstellungen für Gehälter, die du ja zukünftig nich in Cash brauchst, sondern in EM und wandelst bereits jetzt schon einen Teil (nicht alles was du Einsparst nur einen Teil, der Rest ist Sicherheitspolster falls die Kurse nach unten gehen) in EM und musst später nur Gold zum aktuellem Kurs (zum Stichtag in der Zukunft) auszahlen, wenn der Kurs allerdings über eine längere Zeit unten ist, ists natürlich dumm gelaufen, oder immer nur am 1. eines Monats gedrückt wird, aber etwas risiko ist immer da.
    Tendenziell gehen wir hier ja von steigenden Preisen aus, also stehen die chancen gut, das es sich rentiert und du dir mittelfristig gehaltskosten sparst

  • wird in den USA stellenweise auch diskutiert, z.B.


    http://www.silverbearcafe.com/private/5.08/reversal.html


    http://coinfind.net/Payment%20of%20Commissions.pdf


    http://www.independentamerican…les-a-dollar-is-a-dollar/


    http://goldismoney.info/forums/showthread.php?p=1428937


    Hier geht es dann aber nicht um die MWSt. (das Sparmodell des Threaderöffners verstehe ich nicht), sondern um die Differenz zwischen dem Nennwert einer American Eagle - Unze als gesetzliches Zahlungsmittel (50$) und dem Inneren Wert.


    Es wird diskutiert und teilweise offenbar vor Gerichten behandelt, ob das statthaft ist, wenn


    1) der AG den Quasi-"Konversionsverlust" von der Währung Gold (z.B. 900 USD/Oz.) in die Währung Dollar (1 Oz = Nennwert 50 USD) von der Steuer als Verlust absetzen kann, (und obendrein die Münzen zu 900 USD ohne SV-Beiträge einkauft, zumindest wäre das ja auf Deutschland übertragen der Fall)


    und andererseits


    2) der mit Goldmünzen (aber nur mit Nennwert im betr. Land, also ges. Zahlungsmittel) bezahlte AN lediglich den Nennwert der Münze von 50 USD als Einkommen versteuern bzw. mit SV-Beiträgen belegen müßte.


    Habe wenig Kenntnisse in Steuersachen, vom länderspezifischen Steuerrecht dürfte es abhängen ob es ein legales Schlupfloch gibt. Gibt es bei uns nicht den Begriff des geldwerten Vorteils ???


    Gruß, GL

    Das Publikum... wendet sich von dem Gebrauche des durch die Umlaufmittelvermehrung kompromittierten Geldes ab, flüchtet zum ... Barrenmetall, zu den Sachwerten, zum Tauschhandel, kurz, die Währung bricht zusammen. (Ludwig von Mises)

  • Lese hier gerne mit. Ist sehr interessant. Gibt andere Foren mit Themen wie Münzen und Edelmetallen, aber hier gibt es doch jede Menge Sarkasmus und Zynismus. Diese beiden Dinge auszublenden und relevante Fakten zu entnehmen ist hier die Kunst. Wollte ich nur mal so erwähnt haben....


    beste Grüße

  • Den Lohn in Naturalien auszuzahlen ist nicht verboten und um den "geldwerten Vorteil" kann man bei minütlich variablen Preise sicher gerne mit dem Finanzamt diskutieren, die freuen sich schon darauf :thumbup:

    Teile des Lohns in Naturalien zu zahlen ist nur zulässig, wenn es im Arbeitsvertrag so vereinbart ist und auch dann nur unter den engen Voraussetzungen und in den engen Grenzen, die § 107 GewO dafür bestimmt.


    Und das Finanzamt diskutiert nicht, sondern erlässt Steuerbescheide. Wenn die Besteuerungsgrundlagen unklar sind, werden sie geschätzt. Solche Schätzungen sind für den Steuerpflichtigen immer das schlechteste, was ihm passieren kann. Die Schätzung soll für ihn nämlich auf jeden Fall teurer werden, als es geworden wäre, wenn er eine ordentliche Erklärung abgegeben hätte.

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