Die Kontrollen erstrecken sich auf Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel wie Wertpapiere (z.B. Anleihen, Gewinnanteilscheine, Investmentzertifikate, Schecks und Wechsel), Edelmetalle und Edelsteine. Auf Verlangen der Beamten haben Sie bei einer solchen Kontrolle mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Art und Wert mündlich anzuzeigen.
Quelle: http://www.zoll.de/c0_reise_un…/b0_bargeld_eu/index.html
EDIT: damit dürfte klar sein, dass der Artikel Müll ist...
Nein, weil in der Verordnung nicht so wirklich klar drinsteht, was mit Bargeld aus Edelmetall ist. Gilt der Phil als 1,5 Euro Bargeld oder als 13,5 Euro Edelmetall? Was die Meldepflicht angeht, scheint man eben der Meinung zu sein, der Nominalwert zählt. Es ist eben immerhin ein offizielles europäisches Zahlungsmittel.