Wenn kein Ende des Arbeitsverhältnisses im Vertrag steht, muss dieser zum Renteneintritt gekündigt werden.
In unseren Verträgen war der Passus drin:
Das Arbeitsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, mit Ablauf des Kalendermonats, in dem .................... das 65. Lebensjahr vollendet (in neueren Vetrrägen: mit Beginn der Regelaltersrente), oder aber mit dem Bezug von vorgezogener Altersrente.