Abzocke bei Ebay

  • @ Zweifler0815


    Ich hoffe Du hast nichts dagegen, wenn ich dich aus einem anderen Thread zitiere, in dem es ebenfalls um Miniaturausgaben der Goldmark ging:


    Zitat

    Ja, in der Tat - wundert mich auch immer. Früher dacht ich, die armen Menschen werden übern Tisch gezogen. Aber die Wahrheit ist, der gemeine ebay-User will das so - er ist blind in seiner geifernden Gier nach einem vermeintlichen Schnäppchen, so dass er förmlich drum bettelt, abgeledert zu werden...
    Also wenn man unterstellt, dass das echte Käufer sind, werden die genötigt, positiv zu bewerten? Müssten sie, denn sie haben bekommen, wofür sie gezahlt haben? Die ultimative Erniedrigung, - beschissen zu werden und positiv bewerten müssen: "1A Danke immer wieder gerne" - bitte schön, jederzeit wieder.
    Die zahlen zwar teures Lehrgeld - aber beim nächsten Mal schauen sie zur Sicherheit nochmal nach, wie groß 11 mm wirklich sind... (nämlich winzig) - also die pädagogische Wirkung wird vielleicht erreicht...
    Und in zehn/zwanzig Jahren fallen sie vielleicht nicht mehr auf den Enkeltrick rein, wenn das Telefon klingelt - dann hat es etwas Gutes bewirkt...


    Ich denke das kann man beim Thema ebay wirklich in Stein meißeln, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

    "Ihr denkt es wird irgendwann wieder besser, wenn ihr ihnen gehorcht.
    Aber es wird nie wieder besser werden, weil ihr ihnen gehorcht"


    Netzfund, Verfasser unbekannt.

  • The Nuts


    Wie wär`s, wenn sich Dein Kumpel in Zukunft vorher überlegt, auf was er bietet :?: :wall:

    Glaubst Du, dass "The Nuts" mit Deinem Beitrag jetzt irgendwie geholfen ist??


    Ja, er hat einen Fehler gemacht, ja, er hat sich vorher nicht schlau gemacht, aber klar ist auch, dass hier bewusst Interessierte über den Tisch gezogen werden. Das Beispiel mit dem Silber-Angebot von "rfan" find ich noch viel schlimmer - da wär' ich auch reingefallen... Zitat: "Um einiges schlimmer finde ich solche Angebote, Schrott wird als Silber verkauft X("


    Ich finde es ziemlich überheblich von einigen Forenteilnehmer, wenn sie Anfragen wie die von "The Nuts" fast schon beleidigend kommentieren. Selbst noch nie reingefallen? So ganz am Anfang?? Nie Lehrgeld gezahlt?? Nicht??
    Was für Helden!! :wall:


    @ The Nuts: Um Dir vielleicht ein wenig zu helfen. Probier es doch mal mit der Finanzamt-Drohung....
    Der Verkäufer handelt m.E. gerwerblich. Zahlt er da auch die entsprechenden Steuern? Könnte man ja mal fragen, oder? :rolleyes:
    Aber sonst ist da wohl nicht viel zu machen...
    Viel Erfolg....

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.


    _____________________________________________________________________________________________________________


    Herzlichen Dank für die erfolgreiche Abwicklung mit ausnahmslos positiven Erfahrungen!


    Meine Bewertungen: Robin8888

    Einmal editiert, zuletzt von Robin8888 ()

  • Alles Quatsch: in der Realität bittet man den Verkäufer einfach, den Deal rückgängig zu machen, in 90% der Fälle
    wird der das auch machen, um die Ebaygebühren schnell zurückzubekommen.



    Weigert der sich oder droht mit Anwalt, dann droht man zurück: Gewerblicher Anbieter (ist ja weder Sammelobjekt noch Einzelstück),
    Abmahnung, betrügerisches Angebot, negative Bewertung .. oder man ignoriert den Deal einfach, dann bekommt
    man eine böse Mail von Ebay, ein Verwarung wegen nicht bezahltem Artikel. Bezahlen wäre für mich jedenfalls keine Option.

  • Also ich würde sagen, klare Irreführung! So eine genaue Beschreibung, alles recht identisch mit der Goldmarkt 2001 mit 12 Gramm. Bloß kein Gewicht dabei, wobei das doch am wichtigsten ist... probieren würde ich das mal. Selbst privat per Einschreiben Anschreiben und "Druck machen". Verlieren oder Porto kannst nix.

  • mit dem Verkäufer in Kontakt treten, Wunsch äussern vom Verkauf zurückzutreten, ihm anbieten seine Unkosten zu übernehmen und damit die Sache auf sich beruhen zu lassen. Geht er nicht darauf ein würde ich freundlicherweise daraufhin weisen, dass ich leider in diesem Fall mit seinem Finanzamt in Kontakt treten müsste um über seinen Status "privater Verkäufer" zu reden. Das alles in freundlichem aber bestimmten Ton. Wie sich der Fall für mich darstellt, stehen die Chancen für den Bluff nicht schlecht. Er möchte sicher weiterhin ungestört auf Dummenfang gehen.

  • Alles Quatsch: in der Realität bittet man den Verkäufer einfach, den Deal rückgängig zu machen, in 90% der Fälle
    wird der das auch machen, um die Ebaygebühren schnell zurückzubekommen.



    Weigert der sich oder droht mit Anwalt, dann droht man zurück: Gewerblicher Anbieter (ist ja weder Sammelobjekt noch Einzelstück),
    Abmahnung, betrügerisches Angebot, negative Bewertung .. oder man ignoriert den Deal einfach, dann bekommt
    man eine böse Mail von Ebay, ein Verwarung wegen nicht bezahltem Artikel. Bezahlen wäre für mich jedenfalls keine Option.

    Ihr habt ja ( eigentlich ) recht.


    Aber:
    Die im zweiten Absatz vorgeschlagene Verhaltensweise ist auch nicht gerade anständig und korrekt.


    Der Käufer der sich trotz eigenen Fehlers so verhält, ist im Grunde keinen Fall besser als der Verkäufer.


    P.S:
    Sorry Jürgen, dass ich Deinen Beitrag zitiert habe. Aber er hat die "guten" Ratschläge zusammengefasst und hat gerade gepasst.

  • Beihilfe zum Betrug werfe ich auch der MDM vor: ein COA, in dem vom NENNWERT die Rede ist,
    und die unwesentliche Gewichtsangabe weggelassen wurde ... das wäre vielleicht nicht juristisch,
    aber moralisch für mich ein hochgradig unseriöses Geschäftsverhalten.


    Leider findet sich keiner mal so eine Klage durchzuziehen ... andere Artikel des täglichen
    Lebens bekommen wegen Nichtigkeiten Klagen von Verbraucherschützern,
    Goldseiten wäre ja prädestiniert, aber offenbar wären die Betreiber eher froh über eine
    Werbung der grossen Firma. Ebay schwätzt auch immer vom Interesse, unseriöse Angebote
    zu entfernen, aber die Einnahmen der Provisionen will man auch nicht aufs Spiel setzen. :(

  • für dich habe ich mir die beschreibung genau angesehen.
    ich persönlich finde daran nichts auszusetzen. bin aber auch kein profi in solchen sachen.
    wenn man sich nicht sicher ist, kann man den verkäufer doch nach dem gewicht fragen
    und dann weiter sehen.
    außerdem sieht man in seinen bewertungen, dass der vk schon 2008
    solche münzen für um die 40 euro verkauft hat.
    ich würde den verkäufer nett und höflich fragen, ob er einverstanden ist,
    dass du vom vertrag zurücktritts.


    gruss max

  • Beihilfe zum Betrug werfe ich auch der XXX vor:

    Jeder kann doch zum Hörer greifen und bei MDM nach dem Feingewicht fragen... genau wie bei diesem Anbieter oben - oder im GS-Forum mit den freundlichen Usern nachfragen..:hae:
    Ich meine, jeder weiß, worauf deren Geschäftsmodell basiert - auf dem Verkauf von mehr oder minder hübschen Gedenkprägungen, kleinsten oder dünnsten Münzen der Welt, Sammlermedaillen usw. Ich kann mich nicht erinnern, dass die nach Gewicht verkaufen. ^^
    Wir reden immer vom mündigen Bürger, andererseits wird dann sofort nach dem Verbraucherschutz gerufen bzw. Zeter und Mordio gerufen, wenn jemand mal nicht besonders clever war...
    Mir hat mal ein Münzhändler bei einer Messe auf meine zweifelnde Bemerkung ("ähm, ich bin nicht sicher, ob Ihr Preis gerechtfertigt ist) freundlich geantwortet: Dann kaufen Sie nicht!
    Recht hat er gehabt. [smilie_love]
    Na ja, aber das gehört hier nicht rein - sicher ist dieses ganze ibay-Dingens ärgerlich, dem stimme ich zu -

  • Also von gewerblich kann man bei 4 Auktionen in 2 Monaten, so finde ich, nicht sprechen. http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISA…s&since=30&userid=vollonk


    Da sind die Leerverkäufe, der 20 Euro Gold Münzen Eiche, in der Bucht für bis zu 400 Euro, als privater Verkäufer, dann doch schon eher gewerblich.


    Man muß bei vielen Auktionen, gerade was Edelmertalle betrifft, schon sehr, sehr genau hin schauen.


    Gruß Waldi

  • @ the nutss


    halt uns bitte auf dem laufenden wie es am ende ausgegangen ist.

    Zitat

    „Terror ist der Krieg der Armen. Krieg ist der Terror der Reichen.“
    Sir Peter Ustinov


    ""Lesen Gefährdet die Dummheit""


    "Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, hat beides nicht verdient."
    Benjamin Franklin

  • Ich würde ihn Anschreiben das ich vom Kauf zurücktreten möchte und Ebay auch. Und jetzt noch etwas anderes zu den Silberbarren bzw. versilberten Barren in der Beschreibung steht drin 100 Mills bzw, auch auf dem Barren das bedeutet versilbert mal Googeln :wall:

  • Ganz einfach:


    NICHT BEZAHLEN !!!!!
    Der Verkäufer kann dagegen gar nichts machen und niemals Recht bekommen, denn das Angebot hat einen betrügerischen Hintergrund.


    ... UND ihn NEGATIV bewerten !!!!!


    nur so werden diese mit betrügerischer Absicht eingestellten Angebote aufhören.


    Krugerrands mit 0,5 g
    DM mit 11 mm Durchmesser


    Das muss aufhören!


    NICHT ZAHLEN !
    Der Verkäufer kann dich nicht negativ bewerten.
    Wenn der Verkäufer seriös wäre, hättest Du Anspruch auf Rückgabe nach Fernabsatzgesetz
    und er hätte das Angebot EINDEUTIG so eingestellt, dass man sofort bemerkt dass es nur eine Nachprägung ist,
    und nicht die original Goldmark.
    Das ist Betrug.
    Hier gibt es nur eines:


    Meldung an ebay !
    Nicht bezahlen !
    Negativ bewerten !

  • NICHT BEZAHLEN !!!!!
    Der Verkäufer kann dagegen gar nichts machen und niemals Recht bekommen, denn das Angebot hat einen betrügerischen Hintergrund.

    Genau so ! Eindeutig Trickserei.
    Auch mit einer nicht falschen Beschreibung kann man täuschen.
    Es wurde z.B. die Gewichtsangabe weggelassen, sicher mit Absicht denn diese hätte die Täuschung auffliegen lassen.


    Man kann so einen Kauf wegen Irrtum anfechten.


    Die Hinweise hier man muss bezahlen sind unsinnig.

  • Was soll man sagen Gewichtsangaben oder Gold,Silbergehalt bekommt man von einschlägigen Händlern auch nicht . Nur oberflächliche Aussagen wie echt massiv Gold oder 11 mm Durchmesser also eine legale Abzocke nur das ein Händler sie zurück nehmen muß. Tipp lesen und Nachfragen Email aufheben wenn keine Antwort Finger weg und wenn Antwort vergleichen mit Ware.

  • nachdem hier alle schlauberger bezahlen würden :wall:


    ist das der so ziemlich erste wirklich vernünftige vorschlag. [smilie_blume]


    die beschreibung ist klar irreführend.


    strafrechtlich wohl nicht relevant, zivilrechtlich wird er mit einem vertragserfüllungsverlangen aber nicht durchkommen.


    zum glück ist unsere deutsche rechtsordnung weit besser als die meisten foristen vermuten.


    und euch allen sei gesagt: bevor ihr beim nächsten mal einfach ins blaue hinein lehrgeld bezahlt, denkt mal zwei minuten nach, ob das was ihr da von euch gebt, überhaupt sein kann. das gilt ganz besonders, wenn ihr anderen leuten zur zahlung von lehrgeld ratet. :boese:

Schriftgröße:  A A A A A