ZitatAlles anzeigenIch weiss nicht wie du fotografierst, aber ich stehe mit meiner Kamera in den Händen auf dem Gehweg, blicke durch den Sucher und drücke ab. Ich stecke meine Kamera nicht auf einen Stab mit Fernauslöser und ich kaufe mir auch kein Auto, auf dessen Dach eine Kamera auf ein Verlängerungsstück montiert wurde. Ich sehe meine Mitbürger nicht alle mit auf Autodächern montierten Kameras herumfahren. Deutschlandfahnen schon, aber Kameras? Wie wird also die Zulässigkeit der Aufnahmen ohne Hilfsmittel, mit allgemein zugänglichem Aufnahmestandpunkt durch Guhgl erfüllt?
Wenn ich die Aufnahmen von Personen, die nicht Personen des Zeitgeschehens sind, kommerziell verwerte und ich habe keinen 'model release', also keine schriftliche Vereinbarung mit der abgebildeten Person, dann habe ich in D ( und auch in anderen Ländern ) ein Problem.
Sobald bei Guhgl streetview online die erste Werbung erscheint, ist die kommerzielle Verwertung gegeben.
Warum wird von Politikern und Datenschützern jetzt öffentlich so getan als sei rechtlich keine Handhabe da? Die Gesetze haben wir doch?
vG. g.
Ähhhhhh habe ich das nicht so ähnlich geschrieben?!
Das Auto mit dieser Erhöhung ist definitiv ein unerlaubtes Mittel! So hoch kommst Du als Fotograph ohne Leiter nie. GUGL benachteiligt dich als Fotograph also eindeutig! Also ist das was der Thread-Eröffner schreibt wieder einmal Bulls*it. Ich weiß schon, warum er auf meiner Ignore-List ist! Gell Jürgen, wie damals bei der Schweinegrippe und den Impfstoffen. Nur Bulls*it und Desinformation!
goudvis
Du hast für Juristen sogar noch eine sehr gute Ergänzung gebracht bzgl. kommerzieller Verwertung