BuBa-Direktion droht mit Polizei - ich bin fassungslos

  • Ich war bereits einige Male erfolgreich darin, nette Mitmenschen zu ueberzeugen, ihre alten DM-Muenzen lieber mir als dem Schmelzofen zu ueberlassen und bin mit meinen diesbezueglichen Anfragen AUSSCHLIESSLICH auf positive Resonanz gestossen.


    Heute morgen dann bei der BuBa ein Erlebnis der ganz besonderen Art:
    Ich informiere den Pfoertner, dass ich DM zurueckgeben will (schliesslich sind nicht alle DM-Muenzen wirklich sammelwuerdig :D ).


    Kommentar: "Aber Sie duerfen nicht mehr vor der Tuer auf dem BuBa-Gelaende die Kunden ansprechen."
    Meine Antwort: "okay - dann mache ich es ausserhalb des Gelaendes".


    AHA.


    Ich also die Blechdinger gewechselt - vorher natuerlich abgelehnt, meinen Namen auf dem Formular zu verewigen.
    Begruendung fuer dieses Ansinnen: "Sie muessen sich ja auch legitimieren, wenn Sie auf einer Bank ein Konto eroeffnen wollen und wir muessen diesen Umtausch schliesslich ordnungsgemaess verbuchen koennen". :wall:


    Vor dem Ausgang wurde ich dann von zwei Herren erwartet.
    Der erste stellte sich als Leiter ( ? ) der Filiale vor.
    Ihm sei zu Ohren gekommen, dass ich widrigerweise Kunden anspreche - dies sei nicht gestattet.
    Die Bundesbank habe den Auftrag der Regierung, alle DM-Muenzen aus dem Verkehr zu ziehen und somit sei mein Verhalten unrechtmaessig.
    Fuer Sammler gebe es schliesslich Muenzhaendler :hae:


    Und jetzt kommt's: Sollte ich dies noch einmal machen - und zwar nicht nur direkt auf dem BuBa-Gelaende, sondern auch auf der Strasse - werde er umgehend die Polizei rufen :wall:


    Die - zugegebenermassen hoefliche - Bitte um Auskunft zu meinen Personalien samt Ausweisvorlage habe ich - selbstverstaendlich ebenso hoeflich - rigoros abgelehnt.
    Obwohl - seine Begruendung fuer dieses Ansinnen klang schluessig: Schliesslich muesse er seinen Vertreter informieren koennen, auf welche Person er besonders achten solle, falls er mal nicht da sei [smilie_happy]


    Boaaahh, was bin ich sauer!!


    So, jetzt will ich's wissen und die Geschichte konsequent durchziehen.


    Kennt jemand die Rechtslage, sprich, darf ich als "freier Buerger" dieser Bananenrepublik tatsaechlich einem anderen "freien Buerger" auf oeffentlicher Strasse kein Tauschgeschaeft vorschlagen?


    Gibt es die Moeglichkeit, eine OFFIZIELLE und VERBINDLICHE Rechtsauskunft zu erhalten?


    Ich freue mich auf eure Tipps und eventuelle eigene Erfahrungen.


    LG
    Glückskind

    „Nie haben die Massen nach Wahrheit gedürstet,
    von den Tatsachen, die ihnen missfallen, wenden sie sich ab
    und ziehen es vor, den Irrtum zu vergöttern.
    Der, der sie zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr.
    Der, der sie aufzuklären versucht, stets ihr Opfer…“


    Gustave Le Bon, 1895

    2 Mal editiert, zuletzt von Glückskind ()

  • Ich kann Dir keine genaue Rechtsauskunft geben, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das Schwachsinn sein muss, was die BUBA da erzählt. Selbst Läden nehmen Zeitweise DM aus Werbezwecken ein.
    Mir ist nicht bekannt, dass Sie es der Buba zur Vernichtung übergeben müssen.


    Es mag ja sein, dass es die Aufgabe der Buba ist DM aus dem Verkehr zu ziehen,aber dass wir jetzt alle die kostenlosen Erfüllungsgehilfen der Bank sind, ist mir nicht bekannt.


    Versuchs doch mal mit einer Anzeige wegen Nötigung [smilie_happy]

  • Ja, na ja, Hand aufs Herz - wer lässt sich auf der Straße gern anquatschen, ob er Geld tauschen möchte?
    Von einem wildfremden Menschen, vor der Bank?
    Kann mir schon vorstellen, dass man das als Belästigung auffassen kann - und wenn du die Leute drinnen angehst, können die Buba-Heinis schon ihr Hausrecht geltend machen..

  • Ich kann mir vorstellen, das sie dich wegen Hausfriedensbruch innerhalb des Buba-Geländes anzeigen könnten. Ausserhalb ist es doch deine Sache :hae: :hae:

    "Auro loquente omnis oratio inanis est."- Wenn das Gold redet, dann schweigt die Welt.


    -------------------------------------------- CRASH J.P.MORGAN - BUY SILVER--------------------------------------------------

  • auf dem grundstück herrscht hausrecht. da erteilt er dir hausverbot und holt die polizei, wenn du nicht gehst. bis er dir hausverbot erteilt hat, darfst du aber auch dort ansprechen wen du möchtest und tauschgeschäfte machen mit wem du möchtest. wenn er ohne dir hausverbot erteilt zu haben oder ohne deine weigerung das grundstück zu verlassen, die polizei holt, ist auch das eher sinnfrei.


    vor dem grundstück auf der straße kann der polizei, feuerwehr und den krankenwagen rufen wie er lustig ist. [smilie_happy]


    darf ich fragen wo man diesen herrn provozieren kann? :thumbup:

  • Ja, na ja, Hand aufs Herz - wer lässt sich auf der Straße gern anquatschen, ob er Geld tauschen möchte?
    Von einem wildfremden Menschen, vor der Bank?
    Kann mir schon vorstellen, dass man das als Belästigung auffassen kann - und wenn du die Leute drinnen angehst, können die Buba-Heinis schon ihr Hausrecht geltend machen..


    ich mach hier gleich auch mal mein hausrecht geltend, weil du hier wildfremden leuten angst einjagst. ;)


    wäre vermutlich ähnlich erfolgversprechend.

  • In den Räumen der Buba haben die sicher Hausrecht und können das anquatschen verbieten. Aber auf öffentlichem Grund und Boden haben die imho kein Recht dazu. Einen Versuch würde ich tatsächlich mit einer Anzeige wg. Nötigung touchieren.
    Aber Vorsicht! Auch der Bürgersteig vor der Buba könnte noch Buba-Gelände sein.

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.


    _____________________________________________________________________________________________________________


    Herzlichen Dank für die erfolgreiche Abwicklung mit ausnahmslos positiven Erfahrungen!


    Meine Bewertungen: Robin8888

  • Du verdirbst ihm sein illegales sattes Zubrot.
    Es gibt keine andere sinnvolle Begründung für dieses Ansinnen. 8)
    Wieso sollte sich plötzlich ein fauler Sack mit Pensionsansprüchen für
    den Staat stark machen? Oder glaubst Du noch an den Osterhasen?


    Cui bono - wem nützt es?


    Vielleicht schlägst Du ihm vor, ihr könntet ja gemeinsame Sache machen,
    dann würdest Du ihn bei seinen illegalen Aktivitäten sozusagen decken.


    Um den Ernst der Lage zu unterstreichen, kannst Du ihm ja anbieten,
    wenn er nicht auf deinen Vorschlag eingeht, die Polizei zu rufen. :thumbup:


    Wäre ein Wunder, wenn er sich dann nicht wie ein begossener Pudel verzieht.


    Viel Vergnügen
    Vatapitta =)


    PS: Häng Dir ein Schild um den Hals, dass Du alte DM Münzen sammelst,
    und die Leute Dir eine Freude machen, wenn sie bei Dir und nicht der
    Buba das Zeug wechseln. So musst Du niemanden anquatschen, sondern
    kannst warten, ob jemand auf Dich zukommt. [smilie_happy]

  • "Rechtsverbindliche'' Auskunft und das auch noch kostenlos? Na da ruf ich immer bei meiner Rechtsschutzversicherung an und sprech mit einem Anwalt. Wer keine hat oder keinen befreundeten Anwalt, der wird wohl meist zahlen müssen.


    "Rechtsverbindliche'' Auskunft und das auch noch kostenlos? Na da ruf ich immer bei meiner Rechtsschutzversicherung an und sprech mit einem Anwalt. Wer keine hat oder keinen befreundeten Anwalt, der wird wohl meist zahlen müssen.


    deshalb gibts hier nur meinungen zu theoretischen geschichten. alles andere wäre ja gar nicht erlaubt.

  • es stellt sich die frage, was die gerufene polizei machen soll?
    sie könnte eine anzeige wegen verstoß gegen ?? aufnehmen und bei gesetzesverstößen ggfalls ein platzverbot aussprechen. (entsprechende verbotsvorschriften fallen mir aber grad nicht ein)
    ein hausverbot (für das aussprechen eines hausverbotes könnte das gezielte ansprechen von kunden der BuBa ausreichen - auch im unmittelbaren umkreis der filliale) würde auch den bereich unmittelbar vor dem gebäude umfassen und dürfte bei verstoß ein polizeiliches platzverbot rechtfertigen. einem verstoß hiergegen kann mit zwangsmitteln begegnet werden. sowohl das hausverbot als auch ein betretensverbot und evtl zwangsmittel sind justiziabel.
    so würde ich das sehen.


  • +1 :D

  • es stellt sich die frage, was die gerufene polizei machen soll?
    sie könnte eine anzeige wegen verstoß gegen ?? aufnehmen und bei gesetzesverstößen ggfalls ein platzverbot aussprechen. (entsprechende verbotsvorschriften fallen mir aber grad nicht ein)
    ein hausverbot (für das aussprechen eines hausverbotes könnte das gezielte ansprechen von kunden der BuBa ausreichen - auch im unmittelbaren umkreis der filliale) würde auch den bereich unmittelbar vor dem gebäude umfassen und dürfte bei verstoß ein polizeiliches platzverbot rechtfertigen. einem verstoß hiergegen kann mit zwangsmitteln begegnet werden. sowohl das hausverbot als auch ein betretensverbot und evtl zwangsmittel sind justiziabel.
    so würde ich das sehen.


    hausverbot auf der straße? da bin ich aber gespannt.


    das platzverbot ist wieder etwas anders. das ist mehr eine frage von verstößen gegen öffentlich-rechtliche vorschriften. da fällt mir aber nix ein.

  • vielen Dank fuer die zahlreichen Antworten.


    Naseweiss:

    "Rechtsverbindliche'' Auskunft und das auch noch kostenlos? Na da ruf ich immer bei meiner Rechtsschutzversicherung an und sprech mit einem Anwalt. Wer keine hat oder keinen befreundeten Anwalt, der wird wohl meist zahlen müssen.

    Mir ist natuerlich klar, dass ich hier keine rechtsverbindliche Auskunft bekomme (n kann).
    Meine Idee war, dass es irgendeine Behorede gibt, die mir diese Auskunft geben MUSS.


    Zweifler0815:


    Ja, na ja, Hand aufs Herz - wer lässt sich auf der Straße gern anquatschen, ob er Geld tauschen möchte?
    Von einem wildfremden Menschen, vor der Bank?
    Kann mir schon vorstellen, dass man das als Belästigung auffassen kann - und wenn du die Leute drinnen angehst, können die Buba-Heinis schon ihr Hausrecht geltend machen..

    ich kann seehr charmant und lieb fragen [smilie_blume]
    Allerdings habe ich immer angeboten, den Tausch IN der BuBa vorzunehmen.
    Auf der Strasse moechte ich es selbst nicht gern machen.


    goldmob:
    "darf ich fragen wo man diesen herrn provozieren kann? :thumbup:"
    ... in der schoenen Domstadt Koeln ...

    „Nie haben die Massen nach Wahrheit gedürstet,
    von den Tatsachen, die ihnen missfallen, wenden sie sich ab
    und ziehen es vor, den Irrtum zu vergöttern.
    Der, der sie zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr.
    Der, der sie aufzuklären versucht, stets ihr Opfer…“


    Gustave Le Bon, 1895

  • Wenn du die 10er nicht einmal auf der Straße aufsammeln kannst und selbst dass zu einer Anzeige kommen könnte, wäre der komplette Handel mit den Dingern doch verboten oder lieg ich da falsch?

    und nie vergessen:


    "Die Menschen wollen sowas nicht hören. Das liegt daran, dass es die Komfort-Zone stört. Die wollen in Ruhe zu Hause vor dem Fernseher hocken und McDonalds fressen."
    Prof. Dr. Bocker

  • deshalb gibts hier nur meinungen zu theoretischen geschichten. alles andere wäre ja gar nicht erlaubt.


    ;)

    auf dem grundstück herrscht hausrecht. da erteilt er dir hausverbot und holt die polizei, wenn du nicht gehst. bis er dir hausverbot erteilt hat, darfst du aber auch dort ansprechen wen du möchtest und tauschgeschäfte machen mit wem du möchtest. wenn er ohne dir hausverbot erteilt zu haben oder ohne deine weigerung das grundstück zu verlassen, die polizei holt, ist auch das eher sinnfrei.


    vor dem grundstück auf der straße kann der polizei, feuerwehr und den krankenwagen rufen wie er lustig ist. [smilie_happy]


    (Und dann dafür geradestehen.)


    So ist es wohl.


    Lass Dir keine Angst machen. Das scheint eine gerüchtemäßig gesteuerte Wildwest-Aktion zu sein. Solange Du nicht schriftlich Dein Hausverbot hast geht da garnichts, und da sie die Personalien nicht haben, könntest Du sogar lustig weitermachen - obwohl aus reiner Menschenliebe/Friedfertigkeit man es wohl besser läßt. Außerhalb des Geländes können Dich alle mal am Tüffel tuten. :D

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

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