dafür müßte er aber erstmal 2 x 100 g zu versenden imstande sein
Armleuchter gibt es....
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Ja nun, schreib dem halt zurück du hast dich vertan, die Artikelbezeichnung war fehlerhaft und daher wurde die Auktion abgebrochen, und damit ist der Fall doch erledigt.
Auf weitere Mails würde ich gar nicht antworten, genausowenig mir in die Hose machen oder prüfen was rechtmässig wäre und was nicht, der Typ müsste bei mir erst Klage einreichen damit ich wirklich wieder anfange zu reagieren, vorher interessiert das doch gar nicht, und die Wahrscheinlichkeit das er das macht ist nahe 0.
Ach und sollte er es machen, und ich wäre dann gezwungen ihm 1kg Silber für 300 EUR zu schicken, würde ich ganz gewiss noch ein paar andere Sachen mitschickenIch versuche weiterhin mit gesundem Menschenverstand durchs Leben zu gehen, da braucht nicht irgendso ein Paragraphenreiter kommen, jeder kann mal so einen lächerlichen Fehler machen, dazu war er ja quasi offensichtlich...also würde seine Mail als Scherz auffassen, bis er wirklich ernst macht
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Armselige Gesellschaft voll von Wölfen und Schakalen, der neoliberale Zeitgeist eben. Jeder größere Fehler kann der letzte sein.
P.S. Bist du heute noch ein Wolf, wirst du morgen schon zur Beute.
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chef.... lass mich blos mit den Griechen in ruhe, mein Puls ist hoch genug
hab grad beiläufig gehört es kommt jetzt doch nicht zum Volksentscheid und es gibt eine Übergangsregierung
das Volk kann am wenigsten dafür und brennen sollten nicht nur griechische regierungsgebäude und Banken....@tammias....mit den 200gramm Barren das habe ich mir auch schon überlegt
was mich aber auch gewundert hat ist das der Knilsch schon meine Adresse hat...ebay hat sie angeblich nicht rausgegeben.
Die hat er wohl über einen Anwalt bekommen oder ist selbst Anwalt.
Jedenfalls scheint er sich rechtlich recht gut auszukennen. Ich könnte mir vorstellen das er den ganzen Tag vor ebay sitzt und auf der Suche nach solchen Schnäppchen ist.
Wobei 200g für 308€ da hätte ich gut verkauft.Werd jetzt mal abwarten was mein Rechtsverdeher morgen meint. Vielleicht bekomm ich ja auch ne Adresse und die möglichkeit ihm die Barren in den Rachen zu .....
@FoersterX....der Meinung bin ich auch
Ich versteh die Moral mancher Menschen nicht...glauben die das ganze Leben funktioniert nach dem Gesetz der Rechtslage....
Er scheint wohl bis jtzt immer Glück gehabt zu haben an keinen zu geraten der da anderer Meinung ist. -
@ kaissar
gerade solche leute tummeln sich auf ebay
der typ wird aufs äusserste gehen
nächstesmal einfach auf GSF verkaufen, dann haste keine problemedir noch gute nerven für das kommende
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habe mir mal die Auktionen angesehen, und die Gebote wurden gestrichen vor Beendung der Auktion.
Ich denke mal so besteht auch kein Verkaufszwang
Also einfach Cool bleiben. -
junge der typ hat GARNIX.
hat er dir die deine angebliche Adresse genannt oder bloß gesagt: ich hab deine adresse ich krieg dich schon...
du hast die AUktion doch sicherlich mit dem Grund "Fehler in Artikelbeschreibung" abgebrochen, also ist alles bueno.
der typ ärgert sich nur über eine verpasste Gelegenheit.
Ging mir aber andersrum auch schonmal genauso, jemand hat etwas verkauft dass dann für 2€ wegging und im nachhinein behauptet der artikel wäre kaputt. (dabei hatte er noch 5 weitere davon im angebot)
nachtrag: und hör bloß auf, irgendwelche Rechtsverdreher mit so nem zeug zu füttern... klar wird dein Anwalt das für dich gerne regeln, schließlich bezahlste ihn dafür.
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Mittlerweile gibt es ein Grundsatzurteil darüber:
Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 305/10)Kein Schadenersatz bei vorzeitig beendeter eBay-Auktion
09.06.2011, 10:30 Uhr | dapd
eBay-Verkäufer müssen bei abgebrochenen Auktionen keinen Schadenersatz zahlen. (Foto: imago)
Verkäufer dürfen auf eBay Ihre Auktionen vorzeitig beenden. Dazu müssen sie nur einen Grund angeben. Der Bundesgerichtshofentschied, dass auch im Fall eines Diebstahls des angeboten Artikels kein Schadenersatz fällig wird. Zwischen dem Verkäufer und dem Anbieter kommt bis zum Auktionsende kein Kaufvertrag zustande.
Wer als Anbieter bei eBay eine Internetauktion aus einem triftigen Grund vorzeitig abbricht, kann vom Höchstbieter nicht auf Schadenersatz verklagt werden. Dies gelte auch im Fall des Diebstahls des angebotenen Artikels, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 305/10). Dementsprechend seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay auszulegen. Überdies werde in den Hinweisen zum Auktionsablauf auf der eBay-Website unter anderem der "Verlust" der Ware als Grund genannt, der eine vorzeitige Beendigung des Angebots rechtfertige.
Auktion für Höchstbietenden vorzeitig beendet
Im vorliegenden Fall hatte ein Anbieter am 23. August 2009 eine gebrauchte digitale Spiegelreflexkamera mit Zubehör bei eBay zur Auktion eingestellt, aber schon am Folgetag das eigentlich für sieben Tage vorgesehene Angebot vorzeitig beendet. Der Grund: Ihm war die Kamera am Nachmittag des 24. August 2009 aus dem Auto gestohlen worden. Zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion um 18.06 Uhr war der Kläger mit einem Gebot von 70 Euro der Höchstbietende. Er forderte nun vom Anbieter Schadenersatz in Höhe von rund 1143 Euro. Dieser Betrag ergebe sich aus dem Verkehrswert der Kamera nebst Zubehör abzüglich seines Gebotes von 70 Euro.
Kein Schadenersatzanspruch ohne Kaufvertrag
Vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld und dem Landgericht Fulda blieb die Klage erfolglos. Dem Kläger stehe ein Schadensersatzanspruch nicht zu, da zwischen ihm und dem Anbieter der Digitalkamera kein Kaufvertrag zustande gekommen sei, hieß es zur Begründung. Aufgrund des Diebstahls der Kamera sei der Anbieter gemäß der AGB von eBay berechtigt gewesen, sein Verkaufsangebot zurückzunehmen. Diese Argumentation wurde nun vom BGH bestätigt. Die Revision des klagenden Höchstbieters wurde zurückgewiesen. -
Es ist ja so, dass verkauft auch verkauft ist! Das ist wie beim Karten spielen. Da rutscht auch gerne mal die Falsche auf den Tisch. Die kannste auch nicht mehr zurücknehmen.
Jedoch gibt es einen Paragraph der folgendes beinhaltet (Zitieren kann ich ihn nicht aber den Sinn schreib ich nieder):
Wenn jemand einen anderen etwas abkauft für einen (Geld-) Betrag, der EINIGES unter dem wahren Wert der Sache ist. Dann ist das Geschäft NICHT rechtsfähig sobald der eigentliche Wert der Sache bekannt ist und beide wissen, dass der Wert viel höher sein Müsste!
z.B. ist ein Vertrag nicht rechtsgültig, wenn jemand ein Auto für 500 Euro ausschreibt (hat wie gesagt einen Fehler gemacht... wollte eig. 50.000 Euro!),nehmen wir an einen Mercedes S500 dann muss der Verkäufer das Auto nicht verkaufen. Weil der Wert die 500 weit übersteigt und beide Parteien es wissen. Sonst könnte der Interessent ins Autohaus gehen und sagen: Den roten S500 kauf ich Bar! SCHLAG EIN ! Sowas gilt nicht, weil der Käufer genau weiß... der Benz ist das 100fache Wert!
Wie es aber mit einer Online Auktion aussieht weiß ich nicht. Da sind die Regeln teilweise knallhart...
Alles Gute
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die GSFler wollten meine Barren nicht....haben sich wohl zusehr mit den Drachen verausgabt.
Ihm auf seine Mail geantwortet habe ich deshalb weil ich mir nicht sicher war/bin ob ich die Auktion rechtsmäßig beendet habe.
Das die bis zur Auktionsende abgegebenen Gebote gestrichen wurde ist klar, aber laut dem Knilsch fehlt die rechtsmäßige Begründung.
Ich mach mich jetzt nicht weiter verrückt, wollte nur mal etwas dampf ablassen und in erfahrung bringen wie die rechtliche Grundlage ausschaut. -
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die GSFler wollten meine Barren nicht....haben sich wohl zusehr mit den Drachen verausgabt.
Ihm auf seine Mail geantwortet habe ich deshalb weil ich mir nicht sicher war/bin ob ich die Auktion rechtsmäßig beendet habe.
Das die bis zur Auktionsende abgegebenen Gebote gestrichen wurde ist klar, aber laut dem Knilsch fehlt die rechtsmäßige Begründung.
Ich mach mich jetzt nicht weiter verrückt, wollte nur mal etwas dampf ablassen und in erfahrung bringen wie die rechtliche Grundlage ausschaut.http://www.olnhausen.com/recht…bruch-einer-ebay-auktion/
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habe gerade den Text von Romario gelesen und nun wissen wir beide, dass du aus dem Schneider bist (oder sein solltest)! Wie schon von mir erwähnt, gerade wenn ein Artikel für einen Bruchteil des Wertes etc. verkauft wird und allgemein bekannt ist, dass der Verkehrswert des Güters weit höher sein müsste (so wie die Kamera oder der Benz). Dann ist der Artikel nicht Rechtens verkauft.
Übrigens :
Soweit ich mich erinnere... Wenn jemand auf dem Flohmarkt einen 1000 Gramm Goldbarren sieht und man den Verkäufer frägt was er kostet und der sagt z.B.: 10 Euro! Der ist nur vergoldet... nix besonderes .. innen nur Blei.. 100% Schrott! Und ihr wisst, dass der echt ist und es stellt sich irgendwie raus, dass er ein reiner Goldbarren ist... (das ist der Punkt, dass der Verkäufer es mitkriegt...), dann ist das Geschäft auch nicht gültig...!
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Schick dem sofort die Barren! Sonst kannst du ins Gefängnis kommen. Betrug, Unterschlagung, Beleidigung, Falschaussage, das sind Delikte die mir bei dir aufgefallen sind!
Spaß beiseite, wie du schon geschrieben hast, Spam Ordner!
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Schick dem sofort die Barren! Sonst kannst du ins Gefängnis kommen. Betrug, Unterschlagung, Beleidigung, Falschaussage, das sind Delikte die mir bei dir aufgefallen sind!
elpollo, machst Du zufällig gerade wieder eine kohlehydratarme Diät?
Zum Thema: War denn die 12-Stunden-Frist vor Auktionsende schon angebrochen?
Hier ist alles schön übersichtlich von Ebay aufgeführt:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
Hieraus zitiert:
Angebote läuft noch länger als 12 Stunden
Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.
Angebot ist in weniger als 12 Stunden beendet
Wenn das Angebot noch weniger als 12 Stunden läuft, hängt die Möglichkeit, das Angebot vorzeitig beenden zu können, davon ab, ob Gebote vorliegen und ob für den Artikel ein Mindestpreis gilt.(Folgede Übersicht hierzu)
Anzahl der Gebote für den Artikel
Ein oder mehrere Gebote
Kann das Angebot vorzeitig beendet werden?
Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.[Zur näheren Verfahrensweise]
Wenn das Angebot in weniger als 12 Stunden endet, können Sie nur die Option "Artikel an den Höchstbietenden verkaufen" wählen. ->War das bei Dir so???
Wählen Sie den Grund, aus dem Sie das Angebot vorzeitig beenden.
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Ihr Angebot wird beendet und auf eBay nicht mehr als aktives Angebot angezeigt. Wenn Sie eine Auktion abbrechen, bei der Gebote vorliegen, erhalten Bieter, die nicht erfolgreich waren, eine E-Mail mit der Mitteilung, dass ihr Gebot gestrichen und das Angebot vorzeitig beendet wurde. -
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den Anwalt also nicht mehr erreicht und sich wegen einem ebay Junkie in die Hose machen
was willste denn deinem Anwalt erzählen, daß du schon im GSF nachgefragt hasthahaha der war gut
Warum sprecht ihr alle von 2x 100 Gramm Barren?
Wenn, dann müsste es doch 2x 1kg + 100g sein? Der Auktionsname lautete doch "1kg silberbarren 100g silberbarren".
Edit: finde den §119 auch gut
kaiser
mensch deine deine beschreibung war anscheind wirklich verwirrent. wenn du sagst deine beschreibung hieß "1kg silberbarren 100g silberbarren" und sagst das du je eine null vergessen hast dann müssten das ja ein 10 kg barren und ein 1.000g barren sein wenn ich das richtig verstanden habe. aber du siehst auch bei uns hast du verwirrung gestifftet
aber selbst wenn du keine nullen vergessen hättest alleine 1 kg silberbarren für 300 euro wo gibt es den so was heut zu tage. wenn das so wäre wurde morgen das gesammte gsf da vor der tür stehen.wenn der aber nur 2 100g barren verlangt kannst du da ja sogar noch gewinn machen dann kaufst du halt mal kurz 2 barren und schickst ihm die und verdienst daran vieleicht noch ein fufi. ich weiß na nicht wo du ansässig bist aber lass die mal im handel zwischen 235 und 250 euro kosten.
aber wie war den nun deine beschreibung gemeint oder wie sollte sie eigentlich lauten. klär uns mal auf
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Tja, Ebay kann, wie man sieht, wirklich kompliziert sein.
Einen angenehmen Donnerstagabend.
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Wenn jemand auf dem Flohmarkt einen 1000 Gramm Goldbarren sieht und man den Verkäufer frägt was er kostet und der sagt z.B.: 10 Euro! Der ist nur vergoldet... nix besonderes .. innen nur Blei.. 100% Schrott! Und ihr wisst, dass der echt ist und es stellt sich irgendwie raus, dass er ein reiner Goldbarren ist..
dann ist das ein traum oder traumhaft
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der bekommt garnix von mir!
unterhalten würde ich mich aber dennoch gerne mit ihm.romario: danke für die links
LunarII: also bei ebay scheint es in der tat so zu sein, daß wenn ich die Auktion einfach so beendet hätte (ohne Begründung) rechtsanspruch bestehen würde.
dabei ist es auch egal ob die Auktion noch länger als 12stunden läuft. -
Ohne Begründung kann man die doch gar nicht beenden!? Ich meine man muss zumindest "der Artikel steht nicht mehr zur Verfügung ankreuzen" und das kann vieles heißen.
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