Armleuchter gibt es....

  • Es schaut nun so aus daß der Vertrag trotz vorzeitiger Beendung der Auktion, Ablauf der 12 Stnden Frist und Streichung der Gebote trotzdem zu stande gekommen ist.
    Ein Vertrag kommt also immer zu Stande (egal wie lange eine Auktion noch läuft) sobald ein Gebot vorliegt auch wenn dieses gestrichen wird.
    Da verstehe einer die AGB`s von Ebay?


    Um aus der Misslage wieder heraus zu kommen muß für die Streichung der Gebote eine rechtliche Grundlage vorhanden sein.
    In den Fällen der bisher gesandten Links beruft sich die Rechtssprechung auf den Diebstahl, fällt in meinem Fall also weg. Ein weiterer Grund wäre eine zerstörung des Gegenstandes (beispielsweise kfz-totalschaden).
    Oder wenn sich der Verkäufer über Verkehrswesentliche Eigenschaften geirrt hat.
    Letzteres ist ein sehr Gummiartiger Begriff und daher schwer zu untermauern.
    Da man bei Ebay im falle einer falschen Artikelbeschreibung auch noch andere Möglichkeiten hat diese zu korrigieren, bzw im text des beschriebenen Artikels auf die falsche Artikelbeschreibung in der Überschrift hinweisen kann.
    Die Grundlagen zur Rechtfertigung einer Gebotsstreichung sind jedenfalls sehr eng begrenzt.
    Im übrigen reicht es auch nicht eine §119 Anfechtung zur Willenserklärung einzuleiten.
    Diese muß sehr zeitnah geschehen, daher wäre abwarten und Tee trinken nach der devise "bellende Hunde beißen nicht" rechtlich fatal und würde einen sofort ins Aus katapultieren.
    Ich habe die Sache nun an meinen Anwalt übergeben.


    Wenn die Sache durch ist werde ich berichten wie es ausgegangen ist.

  • Vielleicht sollte man sich den 119er auch mal durchlesen. Dort steht es drin, unverzüglich.
    Unverzüglich heißt, ohne schuldhaftes Zögern.
    Wer hier pennt, ist selber schuld, sorry.
    Und wer Ratschläge gibt, einfach ignorieren und abwarten, hat keine Ahnung. :wall:
    Hoffe trotzdem, dass es gut für dich ausgeht...

    Wie merke ich mir die 11 88 0 ?
    11 Millionen Griechen kriegen 88 Milliarden Euro und zahlen 0,- Euro davon zurück.

    Einmal editiert, zuletzt von PPT ()

  • also ehrlich beim Austeilen ist der kaiser ja stark
    aber beim einstecken hat er gleich das Höschen voll


    nochmal zum mitschreiben
    es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen
    wenn eine Auktion abgebrochen wird,
    weil ein Fehler in der Beschreibung oder Bezeichnung war
    Schadensersatzanspruch besteht in der Höhe,
    in der Kosten entstanden sind, de facto also NULL

  • Ahoi.


    Und was lernen wir daraus?
    ePain sollte keine Plattform für höherpreisigen Verkauf sein.
    Mir kann der Laden schon lange grösstenteils gestohlen bleiben. X(
    Wenn ich etwas von ausländischen Händler (kein Edelmetall) kaufe, nutze ich noch ihBäh
    wegen der klaren Versandkosten und der besseren Rückverfolgbarkeit.
    Ansonsten versuche ich nicht dort zu kaufen. [smilie_love]
    Allein schon wegen des katastrophalen Service und der praktisch nicht vorhandenen
    Reaktionen auf klare Betrugsversuche.
    Hatten wir hier im Forum in den letzten Jahren ja regelmässig Fälle beobachtet.... :evil:


    Grüsse

  • was lernen? augen auf halten, denn ein derartiger fall hat vor einigen jahren viel medien-echo erzeugt.


    seitdem lasse ich auktionen stets von befreundeten mitgliedern überbieten und breche dann erst ab. habe mich aber auch schon diverse mal geärgert, dass ich als höchstbietender einer abgebrochenen auktion den artikel nicht kaufen konnte, da sich wohl per mail einer gemeldet hatte... auf klage etc. wäre ich nie gekommen, einfach zu stressig.

  • nochmal zum mitschreiben
    es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen
    wenn eine Auktion abgebrochen wird,
    weil ein Fehler in der Beschreibung oder Bezeichnung war
    Schadensersatzanspruch besteht in der Höhe,
    in der Kosten entstanden sind, de facto also NULL

    Wie schon von mir bereits geschrieben:


    Aber nur, wenn der Bieter per Einschreiben über diesen Sachverhalt (Edit: "zeitnah") informiert wurde !
    Ist dies unterlassen worden, besteht sehr wohl ein Anspruch des (potentiellen) - Käufers !


    ...und selbst dann kann ein Richter den § 119 "aushebeln", da es sich um eine Auktion handelte !


    Das Ganze ist ein bischen mit Vorsicht zu geniessen !


  • Kannst du deine Aussage begründen, bzw hast du eine Quelle dafür auf die ich mich beziehen kann?
    Nach meinen bisherigen recherchen ist ein Kaufvertrag zu stande gekommen.
    Die frage ist ob ich diesen erfüllen muß?
    bzw mit welchen § ich diese Begründung untermauern kann?


    Ich glaube kaum das du in meinem Fall einfach so kampflos die 2kilo abschreiben würdest.

  • So ein Mist.
    Ich hoffe nur, der vermeintliche Käufer gibt auf.
    Ansonsten kann ich nur empfehlen, falls mal wieder ein Gebot gestrichen werden soll, sich einen zweiten Ebay-Namen zuzulegen und dann erst mit diesem ein Höchstgebot abgeben und dann den Artikel streichen.
    Ich wünsche alles Gute!


    [smilie_blume]
    .

    ____________
    .
    _______ :rolleyes: >> "Nicht reichliches Einnehmen, sondern sparsames Ausgeben macht reich!" << :rolleyes:_______

  • Arschlöcher gibt es...... :boese:
    Ich hatte bei ebay 2 Auktionen laufen.
    Die Artikelbezeichnung war von mir leider recht irreführend und falsch dargestellt.... habs jedenfalls nen tag später gemerkt (Artikelbezeichnung ändern ging nicht mehr, bei ebay angerufen....die Warteschleife ist ja der Hammer...zwischenzeitlich ging das Handy noch aus weil kein ladekabel zur hand war...der puls stieg....was kann ich tun?)...und die beiden Auktionen vorzeitig beendet.


    wer unverzüglich nach Feststellung seines Fehlers handelt
    und die Beendigung der Auktion umgehend vornimmt
    hat 242 BGB im Rücken


    hey, aber du hast doch deinen RA
    der Typ scheint aber irgendwie schweigsam zu sein
    Mensch kaiser, mach dir nicht ins Höschen

  • ..... Ein weiterer Grund wäre eine zerstörung des Gegenstandes (beispielsweise kfz-totalschaden).
    Oder wenn sich der Verkäufer über Verkehrswesentliche Eigenschaften geirrt hat.
    Letzteres ist ein sehr Gummiartiger Begriff und daher schwer zu untermauern.
    Da man bei Ebay im falle einer falschen Artikelbeschreibung auch noch andere Möglichkeiten hat diese zu korrigieren, bzw im text des beschriebenen Artikels auf die falsche Artikelbeschreibung in der Überschrift hinweisen kann.
    ........

    wie sollte eine rechtssichere Änderung von Artikelbeschreibung oder -überschrift denn eigentlich aussehen ? :hae:


    Ich hatte mal auf was geboten, wo man anhand des Artikelfotos und der Beschreibung davon hat ausgehen können, dass mehrere Artikel zur Versteigerung standen.
    Irgendwann während der Laufzeit der Auktion hat der Verkäufer dann den lapidaren Satz ergänzt, dass nicht die wie auf dem Foto ersichtliche Anzahl sondern nur 2 davon angeboten würden, wieso auch immer.
    Das merkt man dann als früher Bieter schlimmstenfalls erst, wenn man bezahlt und das Paket bereits erhalten hat.

  • Ich hatte mal auf was geboten, wo man anhand des Artikelfotos und der Beschreibung davon hat ausgehen können, dass mehrere Artikel zur Versteigerung standen.
    Irgendwann während der Laufzeit der Auktion hat der Verkäufer dann den lapidaren Satz ergänzt, dass nicht die wie auf dem Foto ersichtliche Anzahl sondern nur 2 davon angeboten würden, wieso auch immer.
    Das merkt man dann als früher Bieter schlimmstenfalls erst, wenn man bezahlt und das Paket bereits erhalten hat.


    soweit mir bekannt,
    kann nach gebotsabgabe der text nicht mehr verändert werden.
    es ist nur möglich eine zusatzangabe unterhalb der angebotsbeschreibung
    diese ist dann auch explizit mit datum und uhrzeit versehen.
    d.h. gebote die vorher stattfanden sind rechtlich aussen vor.... :)

  • soweit mir bekannt,
    kann nach gebotsabgabe der text nicht mehr verändert werden.
    es ist nur möglich eine zusatzangabe unterhalb der angebotsbeschreibung
    diese ist dann auch explizit mit datum und uhrzeit versehen.
    d.h. gebote die vorher stattfanden sind rechtlich aussen vor.... :)

    So ist es mir auch bekannt, deshalb lese ich mir bevor ich ein Gebot abgebe den Text in Ruhe noch einmal durch. Wenn ich nicht so fit bin lasse ich es lieber ruhen und arbeite am nächsten Tag es nochmal durch. Mit schnell, schnell kann leider ganz toll in die Hose gehen, wie hier an diesem Threat zu ersehen ist. Manchmal kann es sogar tödlich enden. Gestern wieder so einen Lebensmüden erlebt. Ich bin Abends bei Nebel unterwegs, kaum was zu sehen, ich fahre etwa mit 60 km. So ein Eiliger hat mich noch überholt, muss mindestens 80 km/h gewesen sein. Ich frage mich wie der gefahren ist? Gibt es schon Radar oder Nachtsichtgeräte für Autos?
    Was hier noch tröstlich ist, es kann schlimmstenfalls mit einer finanziellen Einbusse enden. Vielleicht eine Warnung für Situationen in denen es um die Gesundheit geht, dass ist weit schlimmer. Ich hatte mir mal in so einer Situation ganz bös in den Finger geschnitten, sodass ich zum Notarzt musste. Das werde ich nie vergessen.



    >>>>>>>>>>>>>>Nur gemeinsam sind wir stark.>>>>>>>>>>>>>>>>>


    Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht. Mark Twain

    Einmal editiert, zuletzt von Dierk ()

  • soweit mir bekannt,
    kann nach gebotsabgabe der text nicht mehr verändert werden.
    es ist nur möglich eine zusatzangabe unterhalb der angebotsbeschreibung
    diese ist dann auch explizit mit datum und uhrzeit versehen.
    d.h. gebote die vorher stattfanden sind rechtlich aussen vor.... :)


    Natürlich kann man dann den Text nicht mehr ändern, wenn Gebote vorliegen. Wie lange würde es wohl dauern bis "findige Geschäftsleute" aus 20 x Silver Eagle einfach 2x Silver Eagle machen, sobald das Gebot bei 500 EUR steht?

  • So ein Mist.
    Ich hoffe nur, der vermeintliche Käufer gibt auf.
    Ansonsten kann ich nur empfehlen, falls mal wieder ein Gebot gestrichen werden soll, sich einen zweiten Ebay-Namen zuzulegen und dann erst mit diesem ein Höchstgebot abgeben und dann den Artikel streichen.
    Ich wünsche alles Gute!


    [smilie_blume]
    .


    Alternativ ist es sinnvoll, immer einen Mindestpreis anzugeben. Der kann ja gute 10% unter dem aktuellen EM-Preis sein, aber zumindest hält es diese "5 Euro für 1kg Silber Bieter" außen vor. Ich stelle alles, was über 100 Euro Wert hat, grundsätzlich nur mit Mindespreis ein. ;)


    Aber ich fand diesen Thread auch sehr erhellend. Die Problematik beim Abbruch einer Auktion war mir persönlich so garnicht bewusst. ?)


  • Natürlich kann man dann den Text nicht mehr ändern, wenn Gebote vorliegen. Wie lange würde es wohl dauern bis "findige Geschäftsleute" aus 20 x Silver Eagle einfach 2x Silver Eagle machen, sobald das Gebot bei 500 EUR steht?

    ja, es stand nachher auch als Ergänzungstext unter dem alten Beschreibungstext.
    Aber wenn man sein Höchstgebot bereits abgegeben hat und nachträglich noch (ergänzende!?) Angaben gemacht werden können, wieso beendet ebay dann nicht die Auktionen automatisch bzw informiert zumindest die Bieter, dass ihrGebot bestätigt werden muss ?
    Was nützt es mir, wenn da einer 5 Münzen abgebildet hat, ich gebe sofort mein Höchstgebot ein, und irgendwann später ergänzt der Anbieter sowas wie "sind doch nur 4 Stück" oder "anderer Jahrgang als angegeben" oder "Kratzer vorhanden" o.ä. ?!?

  • Hättest Du nachträglich geschrieben, dass es sich um einen 100 gr Barren, wie in der Überschrift beschrieben und nicht um einen 1 kg Barren, wie versehentlich auf dem Bild zu sehen, handelt, hättest du den Ärger wahrscheinlich nicht.

    Wie merke ich mir die 11 88 0 ?
    11 Millionen Griechen kriegen 88 Milliarden Euro und zahlen 0,- Euro davon zurück.

  • ja, es stand nachher auch als Ergänzungstext unter dem alten Beschreibungstext.
    Aber wenn man sein Höchstgebot bereits abgegeben hat und nachträglich noch (ergänzende!?) Angaben gemacht werden können, wieso beendet ebay dann nicht die Auktionen automatisch bzw informiert zumindest die Bieter, dass ihrGebot bestätigt werden muss ?
    Was nützt es mir, wenn da einer 5 Münzen abgebildet hat, ich gebe sofort mein Höchstgebot ein, und irgendwann später ergänzt der Anbieter sowas wie "sind doch nur 4 Stück" oder "anderer Jahrgang als angegeben" oder "Kratzer vorhanden" o.ä. ?!?


    In diesem Fall hast du die Möglichkeit dein Gebot streichen zu lassen, sofern es vor der änderung abgegeben wurde.

  • jetzt bitte Vollquote der letzten zig Beiträge denken ;)


    aber kann man sein Gebot/den Kauf anfechten7"streichen lassen", wenn man die Änderung logischerweise erst nach Erhalt der Ware bemerkt?
    wahrscheinlich, aber
    was für ein Zirkus
    dann gehts ja erst los mit Geldrückforderung usw

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