Es schaut nun so aus daß der Vertrag trotz vorzeitiger Beendung der Auktion, Ablauf der 12 Stnden Frist und Streichung der Gebote trotzdem zu stande gekommen ist.
Ein Vertrag kommt also immer zu Stande (egal wie lange eine Auktion noch läuft) sobald ein Gebot vorliegt auch wenn dieses gestrichen wird.
Da verstehe einer die AGB`s von Ebay?
Um aus der Misslage wieder heraus zu kommen muß für die Streichung der Gebote eine rechtliche Grundlage vorhanden sein.
In den Fällen der bisher gesandten Links beruft sich die Rechtssprechung auf den Diebstahl, fällt in meinem Fall also weg. Ein weiterer Grund wäre eine zerstörung des Gegenstandes (beispielsweise kfz-totalschaden).
Oder wenn sich der Verkäufer über Verkehrswesentliche Eigenschaften geirrt hat.
Letzteres ist ein sehr Gummiartiger Begriff und daher schwer zu untermauern.
Da man bei Ebay im falle einer falschen Artikelbeschreibung auch noch andere Möglichkeiten hat diese zu korrigieren, bzw im text des beschriebenen Artikels auf die falsche Artikelbeschreibung in der Überschrift hinweisen kann.
Die Grundlagen zur Rechtfertigung einer Gebotsstreichung sind jedenfalls sehr eng begrenzt.
Im übrigen reicht es auch nicht eine §119 Anfechtung zur Willenserklärung einzuleiten.
Diese muß sehr zeitnah geschehen, daher wäre abwarten und Tee trinken nach der devise "bellende Hunde beißen nicht" rechtlich fatal und würde einen sofort ins Aus katapultieren.
Ich habe die Sache nun an meinen Anwalt übergeben.
Wenn die Sache durch ist werde ich berichten wie es ausgegangen ist.