An alle Investoren in Bougainville Copper!
Handelsblatt:
Zwecks
besserer Überschaubarkeit der Situation wäre ich allen, die Frau de la
Motte vom Handelsblatt Informationen zukommen lassen, sehr dankbar, wenn
sie eine Kopie ihrer Erfahrungen ebenfalls an die ESBC schicken würden.
Unsere Email Adresse ist esbc@bougainville-copper.eu !
Wichtig
ist es, in den Berichten an das Handelsblatt vor allem alle normalen
Bankendienstleistungen wie etwa die Beschaffung von
Eintritts-/Stimmkarten für die HV, den Eintrag ins Aktionärsregister
etc., die NICHT von den Banken erbracht oder sogar ausdrücklich
verweigert werden, detailliert zu beschreiben und so weit wie möglich zu
dokumentieren. Vergessen Sie nicht: Diese Dienstleistungen sind durch
Ihre Depotgebühren abgedeckt!
Dazu zählt natürlich auch die Verweigerung der Auskunft über die tatsächliche Lagerstelle Ihrer Aktien.
Ferner
müssen die Banken Ihnen darüber Auskunft geben, ob die von Ihnen
gehaltenen Aktien verliehen werden und - wenn ja - warum Sie als
Aktienbesitzer dann keine Beteiligung an den Gewinnen, die aus der
Vermietung erzielt werden, erhalten. Wichtig wäre es auch, zu
überprüfen, ob sich in den Geschäftsbedingungen Ihres Brokers/Ihrer Bank
möglicherweise im "Kleingedruckten" unterschobene
Einverständniserklärungen befinden, die es den Banken oder Brokern
erlauben, Ihre Aktien ohne weitere Zustimmung Ihrerseits als Eigentümer
zu verleihen.
Bitte, vergessen Sie nicht, Frau de la Motte auch
solche Erfahrungen zu berichten, die positiv waren. Nur ein Ganzes
bietet einen umfassenden Überblick!
Eindämmung des Aktienverleihs zum Zweck von Leerverkäufen
Leerverkäufe
werden zumeist getätigt, um den Aktienkurs zu deckeln oder sogar nach
"Süden" fallen zu lassen, um später die geliehenen Aktien preiswert
zurück zu kaufen um damit Gewinne einzustreichen. Seriöse, speziell
Langfrist-Investoren spekulieren auf steigende Kurse, mit denen sie ihre
Gewinne erzielen wollen. Shortseller schädigen Sie und Ihre Interesen!
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der einfachste und
sicherste Weg, um eine Aktie dem Verleih zu entziehen, der ist, sie zum
Verkauf einzustellen. Aktien, die ins Orderbuch eingestellt worden sind,
stehen automatisch nicht mehr zum Verleih zur Verfügung!
Langfrist-Investoren
sind daher gut beraten, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu fordern,
damit ihre Aktien nicht bei einen kurzen Hype veräussert werden. Als
Verkaufslimit empfehlen sich derzeit Preise ab 15 Euro (AUD 20)
aufwärts. Sollten Ihre Aktien aber dennoch zufällig innerhalb eines
Hypes (wie etwa bei VW) verkauft werden, ist Ihre Freude umso größer,
denn Sie können sie später vermutlich um ein Vielfaches billiger
zurückkaufen!
Deshalb empfehle ich, dass möglichst ALLE
Langfrist-Investoren von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Sollten im
besten Falle alle von den ESBC vertretenen 14 Millionen Aktien dem
Verleih entzogen werden, könnte es für Shortseller eng, ja sogar sehr
eng werden.
Sollte ein Broker oder eine Depot führende Bank die
Einstellung des von Ihnen gewünschten Verkaufspreises verweigern, weil
er "zu weit über dem aktuellen Kurs" liegt, sollte eigentlich ein
Verweis auf das Orderbuch (derzeit höchste VK Orders bis AUD 35 in
Sydney!!!) genügen , um eine Einstellung der Order zu erreichen.
Ansonsten sollte das Killer Argument genügen, dass jeder Investor ganz
allein daüber entscheidet, zu welchem Preis er seine Aktien veräussern
möchte. Die Bank kann dem Verkäufer keineswegs den Verkaufspreis
vorschreiben, allenfalls empfehlen.
Im Hinblick auf etwaige
Gebühren sollten die Orders langfristig eingestellt werden. Eine
Abänderung oder Stornierung der Verkaufsorder ist je nach Marktlage
jederzeit möglich. Deshalb birgt ein solches Vorgehen Ihrerseits auch
keinerlei Risiken für Sie als Investor!
Im Interesse aller, die
an der Austrocknung der Marktmanipulationen bei Bougainville Copper
Aktien interessiert sind, empfehle ich dringend, so wie oben beschrieben
zu verfahren.
Nochmals: Diese Aufforderung richtet sich an ALLE
Investoren und nicht ausschließlich an diejenigen, die in den ESBC
organisiert sind!
Neues zu diesem Thema wird bei Bedarf auf www.bougainville-copper.eu veröffentlicht.
Axel G. Sturm
Escaldes-Engordany, 18. August 2011