Paket verschwunden

  • Hallo zusammen,


    vielleicht könnt ihr mir helfen.


    Ich habe mir ein Paket an den Arbeitsplatz per UPS schicken lassen. Das Paket ist nachweislich in der Poststelle angekommen, die Unterschrift des Kollegen liegt vor. Ich habe eine E-Mail erhalten, dass ich das Paket an der Poststelle abholen kann. Als ich das am nächsten Tag gemacht habe (war den Tag selbst nicht im Büro), war das Paket verschwunden.


    Wer haftet nun für den Verlust des Pakets? Den Versender kann ich schlecht dafür verantwortlich machen, oder? Kann ich von der Poststelle / meinem Arbeitgeber eine Erstattung der Kosten verlangen oder bleibe ich selbst auf dem Schaden sitzen?


    LG


    Thodie

  • ohne dass ich jetzt juristisches Hintergrundwissen habe oder Rechtsberatung geben möchte...
    Der Versender ist ja wohl schon mal raus (kann ja überhaupt nichts dafür), die Empfängeradresse (Deine Arbeitsstelle hast Du ja selbst angegeben).
    Wenn UPS nicht berechtigt gewesen wäre, das Paket an die Poststelle zu übergeben (nur pers. Zustellung oder so) hättest Du da evtl. ne Chance, aber so ist wohl
    meiner Meinung nach die Poststelle dafür verantwortlich, sie hat das Paket in ihre Obhut genommen und sollte somit auch dafür haften.


    Die Poststelle Deines AG aber dafür in Verantwortung zu nehmen ist wohl wieder ne ganz andere Sache ;(

  • Hallo Festus,


    und was macht den Kollegen zu einem "berechtigen Empfänger"? Im konkreten Fall war es die Dame vom Empfang / der Poststelle.


    Mir wäre es ehrlich gesagt lieber gewesen, sie hätte nicht für mich unterschrieben. Aber jetzt ist es schon so gelaufen. Ich vermute, dass die Poststelle sagen wird: ist doch klar, dass wir nicht für die Sicherheit garantieren können...


    Es dreht sich immerhin um 2k. Also so ganz locker die ganzen Kosten tragen möchte ich eigentlich nicht.


    LG


    Thodie

  • Der Versender ist und auch UPS sind ganz klar raus. Hinsichtlich der Poststelle bzw. der empfangenden Mitarbeiterin scheint mir das Problem darin zu liegen, dass du dir vermutlich ohne eine diesbezügliche Berechtigung private Wertsendungen an die Adresse deines Arbeitgebers schicken lässt. Da der nicht wissen kann, was da bei ihm ankommt, kann er auch keine angemessenen Vorkehrungen treffen und wird daher auch eine Haftung Dir gegenüber ablehnen. Es sieht meines Erachtens nicht sehr gut aus für einen Regress. Mein Beileid.

  • Hallo Festus,


    und was macht den Kollegen zu einem "berechtigen Empfänger"? Im konkreten Fall war es die Dame vom Empfang / der Poststelle.


    ob die Dame vom Empfang berechtigt ist
    solltest du im Betrieb nachfragen,
    falls es dir nicht bekannt ist
    wenn eine Berechtigung vorliegt,
    haftet diese Person auch,
    das Paket zu verwahren und dem eigentlichen Empfänger zu übergeben


    UPS AGB
    10. Zustellung
    Die Zustellung von Sendungen erfolgt beim Empfänger oder bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und direkte Nachbarn. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Sendung.

  • Thodie,


    der Absender und der Logistiker sind hier eindeutig raus aus der Haftung. Die haben genau das gemacht, wozu sie beauftragt waren. Wenn Du die Angelegenheit also nicht als "shit happens" abhaken willst, würde ich vorher eine innerbetriebliche Betrachtung vorzunehmen. Mir fallen dazu ganz spontan folgende Aspekte ein :


    1. Gibt es eine Genehmigung der Geschäftsführung, private Sendungen an die Firmenadresse zustellen zu lassen?
    2. Wie war die Sendung adressiert, an Deinen Namen und Firma c/o oder Firmenname und Du z.Hd.?
    3. Wie stehst Du zur Geschäftsführung bzw. wo in der Hierarchie der Firma?
    4. Wer hat die stärkere Hausmacht, Du oder die Dame von der Poststelle?


    zu 1. Meist wird das Zusenden privater Sendungen an die Firma toleriert. Falls was passiert würde ich als AG argumentieren, daß das immer auf eigenes Risiko geht.
    zu 2. Wenn Du an Deinen Namen und Fa. c/o hast senden lassen, bist eindeutig Du der Empfänger. Falls Du Firma und z.Hd. gewählt hast, liegt das Packerl vielleicht beim Chef und der lauert nur darauf, wie Du Dich jetzt verhältst.
    zu 3. Nur mit Rückendeckung der Geschäftsführung wirst Du betreiben können, daß im Betrieb gründlich dem Paket hinterhergeforscht wird.
    zu 4. M.M.n. der wichtigste Punkt, wenn Du die Dame aus der Poststelle in Regress nehmen willst. Falls sie der Betriebsliebling ist, wirst Du gemobbt, falls sie der Betriebstrottel ist, wird sie gemobbt. Alles andere liegt dazwischen, da mußt Du selbst Nutzen und Schaden abwägen.

    Empfang und Poststelle an einem Ort spricht für einen Betrieb mit unter 200 Mitarbeitern. Da kennt man sich und die Angelegenheit wird im ganzen Betrieb diskutiert werden. Ich wünsche Dir, daß das Paket noch auftaucht. Falls nicht wünsche ich Dir das richtige Fingerspitzengefühl, denn durch solche Vorkommnisse kann ein Arbeitsleben leicht Schaden nehmen.


    Festus,


    die Dame haftet nicht privat, sondern als Betriebsangehörige. Da ist bei der Bewertung der Situation wieder der Chef mit im Boot.


    viele Grüße


    potzblitz

  • Ich weiß jetzt nicht wie es bei euch in der Poststelle aussieht.
    Normalerweise müßte das ein abgeschlossener Bereich sein und eine Sendung wird in ein Regal gelegt, bis es vom Empfänger abgeholt wird.
    Und in diesen Bereich sollten nur berechtigte Personen reindürfen. Und im Idealfall gibt es dort Überwachungskameras.
    Aber vielleicht ist das bei euch nur so so eine lusche Abstellkammer wo jeder rein und raus kann und sich holen was gefällt.
    Und dann steht da viellcht noch "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen" oder so.


    In diesem Fall ist es enorm leichtsinnig dort hin sich was wertvolles schicken zu lassen.


    Wertsendungen also nur direkt zu Händen des Adressaten, bzw. Abholung am Postschalter.


    Aus Schaden wird man klug!

    Stimmt es eigentlich, dass, wenn man sein Hirn noch zum eigenständigen Denken benutzt, man dann automatisch ein Nazi ist ???
    Frage an die Bundespolitiker: "Habt ihr eigentlich eine Ahnung wie irre ihr seid?"

  • Thodie: Hört sich verdammt besch..... an! Meines Erachtens kannst Du hier nur versuchen, den Dieb selber zu erwischen! Da die Arbeitsstelle betroffen ist, hast Du hier eine ziemlich brisantes Gemisch... (Anstellung Lohn Arbeitskollegen...)
    Wenn das Paket geklaut ist, dann weiß die betreffende Person um deine "Wertzustellung" (den Inhalt)! Das sollte Dich übrigens vorsichtiger für deine restlichen Sammelgegenstände in privater Verfügung werden lassen!!!
    Schick Dir ein weiteres Paket zur Arbeitsstelle. Präparier das Paket und inszenier es das die selbe Person, wiederholt Interesse daran finden kann... (Sei wieder nicht da. Gib der Person die Chance das Paket zu finden und zu entwenden...)
    Den Rest überlass ich Deiner Kreativität...bzw. engagier deinen Signatur-Pic-Typ (@Tut SCHErZ!)!


    glitzererde
    8)

    „Das höchste Zeichen von Intelligenz ist der Zweifel."
    Francois Mauriac, 11.Okt.1885 – 1.Sep.1970, franz. Schriftsteller

    2 Mal editiert, zuletzt von glitzererde ()

  • Nochmal zur Einordnung:


    Ist ein eher größerer Arbeitgeber (> 5.000 Mitarbeiter), allerdings an verschiedenen Standorten. In dem Gebäude bei mir sind es ca. 200 bis 300 Mitarbeiter.


    Die Rechtsform ist seine AG. Also den klassischen Chef, der da haftet gibt es nicht. Ist halt ein Vorstand...


    Aus Schaden wird man klug!


    Ja, das stimmt definitiv. Die Frage ist nur: Wer sollte hier hauptsächlich klug werden. Derjenige der bestellt oder die Frima bzgl. der Sicherung der Postsendungen?


    Aber vielleicht ist das bei euch nur so so eine lusche Abstellkammer wo jeder rein und raus kann und sich holen was gefällt.


    Ist tatsächlich in etwa so organisiert.


    Prinzipiell ist der Empfang privater Sendungen ausdrücklich tolleriert. Nachforschungen werden auch schon intensiv angestellt. Und ua. auf meine Initiative hin auch die Polizei eingeschaltet. Das Facility-Management hat auch keinen Bock auf so ein faules Ei in der Belegschaft.

  • Zitat von 'thodie


    Ist tatsächlich in etwa so organisiert.


    Prinzipiell ist der Empfang privater Sendungen ausdrücklich tolleriert. Nachforschungen werden auch schon intensiv angestellt. Und ua. auf meine Initiative hin auch die Polizei eingeschaltet. Das Facility-Management hat auch keinen Bock auf so ein faules Ei in der Belegschaft.


    Positiv ist doch schon mal, das die Fa. praktisch hinter dir steht.
    Mit etwas Glück und Geduld sollte sich der Schuldige finden lassen.
    Die Idee mit dem erneuten Paket ist auch nicht schlecht.


    Grundsätzlich sollte aber gelten, EM od.andere Wertgegenstände niemals woanders hin als an die häusliche Adresse schicken zu lassen.
    Noch nicht mal in 1.Linie wg. Verlustrisiko, es sollte doch eigentlich nicht bekannt werden, was du anhäufst.
    Umso weniger verständlich, wenn die Poststelle so beschaffen ist, wie oben beschrieben.

  • Zitat

    Positiv ist doch schon mal, das die Fa. praktisch hinter dir steht.


    Zitat

    Die Rechtsform ist seine AG. Also den klassischen Chef, der da haftet gibt es nicht. Ist halt ein Vorstand...


    Der Versicherungsschutz sollte mal überprüft werden. Die Privathaftpflicht/Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers ist ggf. hier zur Zahlung verpflichtet, auch wenn der Inhalt des Paketes ein "privater Gegenstand" sein mag.
    Angesichts der Betriebsgröße müssten solche Dinge eigentlich mitversichert sein. - Ansonsten ist evtl die Person die die Sendung angenommen hat als letzter Dokumentierter "Besitzer" dafür verantwortlich, und als Mitarbeiter/in ist diese über den AG ebenfalls mitversichert.


    Deine private Hausrat - sofern vorhanden - wird sich wohl damit rausreden können das sich der Gegenstand noch nie in deinem Besitz befunden hat.


    "Grobe Fahrlässigkeit" sollte eigentlich nicht gegeben sein, die Person an der Poststelle hatte ja Postvollmacht, und das sollte im Normalfall ja auch alles besetzt sein bzw. die Pakete sicher verwahrt werden.


    (Ich schreibe "sollte", ich hab auch schon sehr oft erlebt das in Firmen sehr nachlässig damit umgegangen wird und Waren für zigtausende Euro einfach an die Empfangspforte auf den Tresen oder gar vor die Haustür in Kartons schmeißen ohne das sich wer drum kümmert)


    http://openjur.de/u/125765.html


    Hier ein Urteil über eine private Fotokamera die während eines Einbruchdiebstahls in der Firma verschwand.


    Da das Unternehmen etwas größer ist solltest du dich zusammen mit dem Betriebsrat an die Rechtsabteilung - in Absprache mit der Geschäftsführung wenden. Es besteht durchaus ein Interesse des Arbeitsgebers an Aufklärung darüber weil hier evtl in der Betriebsvereinbarung Neuregelungen verfasst werden müssen, auch die Sicherheitsvorkehrungen an den Poststellen allgemein und an anderen Standorten sollten überprüft werden. Wenn private Pakete verschwinden können, dann geht das mit allen anderen Sendungen genauso und da kann es falls was verschwindet RICHTIG teuer werden. Auch indirekt durch Altkunden/Neukundenverlust die nicht mit stümpern zusammenarbeiten wollen etc.

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