...der geneigte Leser möge davon ausgehen, daß die Herren Schieferstein und Schneider sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder Amtes ein wenig mit der Materie befasst haben und zwar so weitgehend, daß abschliessende Erkenntnisse möglich sind.
Es steht dem Leser natürlich frei, sich eine eigene Meinung zu bilden, die nicht auf Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium, den Länderfinanzministerien, Verhandlungen, Gesetzestexten, Ausführungsbestimmungen und Verordnungen, sondern auf Vermutungen fußt.
Natürlich steht es auch jedermann frei, sich eigene Realitäten zu schaffen oder das "Wissen" anderer anzuweifeln.
Ich wette allerdings ein Sixpack Champagner darauf, daß meine Darstellung richtig ist.
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Die EU-Angleichungsbemühungen gelten nur für den Mehrwertsteuersatz, der egalisiert werden soll, - eine Angleichung der Einfuhrumsatzsteuersätze ist von der EU nicht (noch nicht) gefordert. Das Belassen des Einfuhrumsatzsteuersatzes auf dem niedrigen Satz ist ein Entgegenkommen des BMFs an die Händlerschaft, um die ansonsten drastischen Einschnitte etwas abzumildern. Ebenso wie das Entgegenkommen mit einer Überführung eines Anteils der Altbstände in die Differenzbesteuerung.
CARLOZ: Ein Händler, der Wiener Philharmoniker in Silber direkt von der Münze Österreich bezieht, darf diese zukünftig nicht differenzbesteuert verkaufen. Er müsste diese dann von einem Händler kaufen, der im Nicht-EU-Ausland sitzt.