Würde ich auch so sehen.
FIRMENspezifisch. Wenn die Firma erklärt, ihre eckige Form ist speziefisch rund, dann ist das so. Die spezielle Form der Firma gilt, nicht die Vorstellung des Staates von eckig.
Gegossener RUNDER Goldbarren laut Zoll KEIN Anlagegold?!? Bitte um Hilfe!
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Das wäre doch mal ein schöner Beitrag. Einen zusätzlichen Gesetzes Entwurf - der inhaltlich spezifisch genau erklärt das ein firmenspezifischer runder Barren ebenfalls ein Anlagegold Barren ist .
Ansonsten ist der Pasus der FirmenSpezifikation keine haltbare Definition. -
Ich würde mich meinen beiden Vorpostern anschließen. Teleologische Auslegung der Gesetzes Norm.
Ich würde mit einem Hammer hingehen und das Ding solange eckig hauen bis für die eben das Ding auch eckig ist. Vielleicht ist das Ding auch durch den Transport erst rund geworden und du willst es nur wieder in den Urzustand zurück versetzen.
Ich hätte alles versucht dort zu klären, bevor ich noch mehr z.B. Rechtsverdrehern o.ä. noch auf die Spur setze, dass wenn man irgandwann mal bei dir was finden an EM will, auch was findet. -
Wenn die Firma erklärt, ihre eckige Form ist speziefisch rund, dann ist das so. Die spezielle Form der Firma gilt, nicht die Vorstellung des Staates von eckig.
Habt Ihr schonmal einen eckigen Barren gesehen? Ich noch nie. 20g, Ünzchen, 50g ...1kg: Die sind alle nicht eckig. Alle Barren die ich kenne haben abgerundete Ecken, das ist nicht eckig!
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Zumindest Zahlung unter Vorbehalt !!!
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Wie beschränkt ist denn diese Gesetzes- oder Anwerdererlassverordnung.
Dann schmiede doch den Rundbarren mit einem Hammer eckig, so dass die Reinheit noch erkennbar ist und für es dann erneut vor.
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verkaufte letztes Jahr seine Weihnachtstaler auch mit USt:
http://www.goldreporter.de/deg…d-silber/hot-links/37624/
also wenn die das akzeptiert haben, wird's wohl aussichtslos ein, dagegebn zu klagen, schätze ich
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@wg Recht so!
Fisiko Du weißt schon, dass die heutige "Degussa" nix mit der Deutschengoldundsilberscheideanstalt zu tun hat...Verkauf der Markenrechte für den Goldmetallhandel
2010 erwarb die Unternehmensgruppe von August von Finck junior
die Nutzungsrechte für den Markennamen Degussa im Bereich
Edelmetallhandel. Gegründet wurde ein Unternehmen in München mit dem
Namen Degussa Sonne/Mond Goldhandel GmbH und ins Handelsregister
eingetragen. Zum Sortiment des Edelmetallhandelshauses gehören neben
Silber- und Goldmünzen auch im Auftrag angefertigte Motivbarren mit dem
Firmenlogo, das in Anlehnung an das ursprüngliche Degussa-Logo gestaltet
wurde.[3] Seit 2012 ist Thorsten Polleit Chefökonom des Unternehmens.[4] Die Barrenproduktion der ehemaligen Degussa AG wird hingegen von Umicore weitergeführt.[5]
Das Unternehmen warb bis einschließlich 2013 mit dem Slogan „Degussa –
Gold und Silber seit 1843“. Dies wurde dem Unternehmen vom Oberlandesgericht München in zweiter Instanz untersagt mit der Begründung, dass dies eine Unternehmenskontinuität suggeriere, die es überhaupt nicht gibt.greetz anwir
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Hier noch ein Auszug von valcambi - Firmenspezifisch - Eckig - rund - Anlagegold
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Eigentlich ist bereits alles gesagt: "Rundbarren" sind wie Medaillen USt-pflichtig. Übrigens nicht nur in D, sondern auch z.B. in der CH ist so bereits entschieden worden. Warum manche USt-freie Anbieter noch nicht von ihren Konkurrenten verpfiffen oder vielleicht auch von einem nichtsnutzigen Anwalt abgemahnt worden sind, weiß ich nicht.
Über Sinn und Unsinn der Regelung kann man ja streiten. Klar ist aber, warum man die Interpretation der Form von Barren nicht ausweiten möchte: Wenn eine Scheibe ein Barren wäre, warum dann nicht auch eine Goldkugel oder ein Goldring? Okay, 995 muss es mindestens auch noch sein, aber so manches Schmuckstück könnte man dann umsatzsteuerfrei verkaufen.
Auch wenn es nicht hilft: Ich habe einen baugleichen runden Barren aus Australien schon problem- und kostenlos vom Zoll entgegengenommen. Zumindest in meiner Stadt arbeitet dieser sowieso nach Tageslaune...Nachtrag:
"eckig" heißt es, nicht "rechteckig" oder "viereckig". Somit sind auch 5-eckige, 6-eckige, 8-eckige, ... 100-eckige, ... 100000-eckige Barren erlaubt. Mathematisch ist aber selbst ein Kreis nur der Grenzfall eines n-Ecks mit unendlich vielen Ecken... -
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Ob Sinn oder Unsinn kann nur ein Gericht abschließend klären.
Anhand der Fakten sehe ich die Ausgangs Situation als gut für die Klageseite. Oder was sagt der Anwalt von der letzten Seite..;-)P.S. Ein 2012 AG Münzbarren war auch nicht immer eckig.;-)
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Fisiko Du weißt schon, dass die heutige "Degussa" nix mit der Deutschengoldundsilberscheideanstalt zu tun hat...Verkauf der Markenrechte für den Goldmetallhandel
greetz anwir
Danke, ich wußte es tatsächlich mal, habe es aber zwischenzeitlich wieder vergessen.
Aber so oder so:
Wer solche Medaillen herstellt, wird sie sicherlich nicht freiwillig mit 19 % USt-Aufschlag verkaufen.WG's Vorschlag unterstütze ich auch, man muss die Jungs am Laufen halten dann kommen
die auch nicht auf dumme Gedanken -
Da haben sich schon mehrere andere Münzhändler in Deutschland "die Finger daran verbrannt"... weil "Rundbarren" mehrwertsteuerfrei als Barren verkauft worden sind, was nicht zulässig ist. Runde "Barren" sind i.d.R. - vor allen Dingen dann, wenn Sie ein besonderes Motiv aufweisen - nichts anderes als eine Medaille und diese ist 19% steuerpflichtig... sowohl bei der Einfuhr als auch beim Verkauf
Dies hat in der Vergangenheit besonders die Produkte eines Schweizer Herstellers getroffen, der im Übrigen in der Schweiz rechtlich gegen diese Einstufung vorgegangen ist... aber dies hat - unabhängig vom Ausgang - keinerlei Wirkung in Deutschland
Wir selber haben diese "Rundbarren" genau wegen dieser MwSt-Problematik nie gehandelt ... was offensichtlich so falsch nicht war...
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die Schweizer Matterhorn Unzenrundbarren duerfen also in Deutschland nur noch mit Maerchensteuer verkauft werden?
vor ein paar Jahren gab es die noch zum Spot oder leicht daruebe
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die Schweizer Matterhorn Unzenrundbarren duerfen also in Deutschland nur noch mit Maerchensteuer verkauft werden?
vor ein paar Jahren gab es die noch zum Spot oder leicht daruebe
Dieser Barren wurde ja firmenspezifisch in eine eckige Form gebrachtDie Matterhorn Rundbarren sind im Gegensatz zu den Australiern in einer eckigen Form verschweißt / dauerhaft versiegelt.
Der blinde Zöllner nann somit nur eckig fühlen und damit geht es glatt bei der Reise durch die Bank durchhttps://shop.reisebank.de/goldbarren-schweizer-goldunze.html
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Nachtrag:
"eckig" heißt es, nicht "rechteckig" oder "viereckig". Somit sind auch 5-eckige, 6-eckige, 8-eckige, ... 100-eckige, ... 100000-eckige Barren erlaubt. Mathematisch ist aber selbst ein Kreis nur der Grenzfall eines n-Ecks mit unendlich vielen Ecken...
Das würde bedeuten ALLE chinesischen Barren, seit mehr als 2000 Jahren gegossen, würden nicht als Barren beim deutschen Zoll durchgehen.
Die Formen Sycee, Kesselpaukenform, Sattelform haben alle keine Ecken bzw. tausende...
Etwas lächerlich,oder -
In der Schweiz ist also tatsächlich gegen diese Klausel Einspruch erhoben worden ?!
Gibt es dazu einen Linkverweis. Danke.Auch wenn die Schweiz ihre eigenen Gesetze macht wäre dieser Vergleich anzuführen um die FirmenSpezifikation plausibel anzuführen. Aus der Nummer würde dann auch vor einem deutschen Gericht der Staat nicht so schnell rauskommen.
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Um hier den Sinn der Regelung zu verstehen muß man etwas weiter gehen.
Im Prinzip ziehlt die ECKIG Pflicht-Regelung bei dem von der Mehrwertsteuer befreiem GOLD (um Silber und Silberbarren geht es überhaupt nicht) auf das Münzprägemonopol des Staates bzw. des Finanzministerium und damit dem Boss des Zolls ab.
Ein runder Gold-Barren wird vom "Verbraucher" bzw. in der Warnehmung der Verkehrsteilnehmer quasi als private steuerfreie Gold-Münze = verkehrsfähigem werthaltigen GELD aufgefasst.
Mit den 19% MwSt. auf alles RUNDE hält sich der Staat unter Umständen gefährliche Privatmünzer bzw. Konkurenten zu seinem GELD-Monopol, was er zwischenzeitlich nur noch mit quasi wertlosen Einheiten ausnutzt, vom Hals. Punkt aus, das ist der Sinn der Nummer, jedenfalls für mich.Hier kann man jetzt erkennen warum ein Kampf eines Einzelkämpfers mit einer "ABC quasi Münze" gegen die geballte Macht der Sesselsitzer sinnlos ist.
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@ Ag-Bockwurst:
Ja, streng genommen ist es wohl so. Ob das der Zollbeamte weiß oder wissen will, steht auf einem völlig anderen Blatt. Ich will ja keinen Unfug rechtfertigen, sondern nur erklären: Wie wollte man zwischen einem Sycee und einem Goldschmiedeartikelt unterscheiden? - Mal abgesehen davon, dass für mich fast alle Gussbarrren sowieso Kunstwerke sind.
Zu Klarstellung: Das UStG spricht in §25c nur von "Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel", die zusätzlichen Erläuterungen "eckig" usw. tauchen erst im zugehörigen Durchführunsgerlass auf.Nachgedanke: Was heißt eigentlich "mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht"? - Offensichtlich nicht nur Standardbarren à 400 oz, sondern alles in Unzen und Gramm? Was ist mit Tola, Tael, Grain und anderen?
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Dann sind ja unsere Sammlerbarren auf einen Schlag wertvoller geworden......
cu DL
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