Hab mir mal einen von Gabi zum Schmelzpreis aufschwatzen lassen.
Sind inzwischen nicht billig zu bekommen.
Sicher nichts, um sich im Dutzend als Anlage hinzulegen, aber einer für die Kuriositätenecke darf schon sein.
6. Dezember 2025, 13:27
Hab mir mal einen von Gabi zum Schmelzpreis aufschwatzen lassen.
Sind inzwischen nicht billig zu bekommen.
Sicher nichts, um sich im Dutzend als Anlage hinzulegen, aber einer für die Kuriositätenecke darf schon sein.
Sicher nichts, um sich im Dutzend als Anlage hinzulegen
Zum POG schon.
Nach der ranzigen Liste müsste 20 Euro und das gesamte Kaiserreich versteuert werden.
Einen Scheiß werde ich tun.
Alle Münzen, die die Kriterien des §25a UStG erfüllen sind ja eh Umsatzsteuerfrei.
Die in der Liste des BMF aufgeführten Münzen sind IMMER steuerfrei, auch wenn sie die Kriterien gemäß 25a NICHT erfüllen.
Die Europäische Kommission hat die Liste der umsatzsteuerbefreiten Goldmünzen für das Jahr 2025 veröffentlicht.
Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2025 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen.
Liste für 2026
Diese Liste zeugt mal wieder von vollem Durchblick unserer Steuerbeamten ! !
Allerdings sind da keine 5 Mark, 10 Mark oder 20 Mark aus dem
Deutschen Kaiserreich enthalten ! !
![]()
Auch interessant, russische Tscherwonetz von 1975, 1977-1981 sind aufgeführt. 1976 und 1982 fehlen. Muss man auch nicht verstehen.
Gruß
Magellan
Wie verbindlich ist denn diese Liste überhaupt? ![]()
Denn wenn eine Münze die zitierten Kriterien erfüllt aber nicht in der Liste aufgeführt ist, erfüllt sie ja trotzdem die Kriterien.
Was ist also maßgeblich damit eine Münze steuerbefreit ist, die Kriterien zu erfüllen oder in der Liste zu stehen?
Desweiteren, für Anlagegold in Barrenform habe ich auch noch nie Mehrwertsteuer bezahlt. Wozu braucht's dann überhaupt so eine Liste für Münzen?
Wie verbindlich ist denn diese Liste überhaupt?
Denn wenn eine Münze die zitierten Kriterien erfüllt aber nicht in der Liste aufgeführt ist, erfüllt sie ja trotzdem die Kriterien.
Was ist also maßgeblich damit eine Münze steuerbefreit ist, die Kriterien zu erfüllen oder in der Liste zu stehen?
Desweiteren, für Anlagegold in Barrenform habe ich auch noch nie Mehrwertsteuer bezahlt. Wozu braucht's dann überhaupt so eine Liste für Münzen?
Ich persönlich habe noch NIEMALS auf irgend eine GOLDMÜNZE Mehrwertsteuer bezahlt. ![]()
Diese Liste ist also m.E. höchstens für Leute geeignet, welche keine Ahnung von Gold haben. ![]()
... Diese Liste ist also m.E. höchstens für Leute geeignet, welche keine Ahnung von Gold haben.
Genauso ist das, also regelmäßig für Zollbeamte, die keine Ahnung haben. Entscheidend ist allein, ob die Definition von Anlgegolg gemäß UStG erfüllt sind und zwar:
"(2) Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt."
Leider musste ich schon einmal 2 Stunden (!!!) auf einer Zollauslieferungsstelle verbringen, bis die ahnungslosen Beamten sich davon überzeugt hatten, dass die nicht verzeichneten sowjetischen 100 Rubel-Münzen die obigen Kriterien erfüllen.
Wie verbindlich ist denn diese Liste überhaupt?
Denn wenn eine Münze die zitierten Kriterien erfüllt aber nicht in der Liste aufgeführt ist, erfüllt sie ja trotzdem die Kriterien.
Steht ja auch in den Erläuterungen (Punkt d)
freundlich CARLOZ