Wie ich gehört habe besteht eine Pflicht beim Goldverkauf zur Vorlage der damaligen Kaufquitttung.
Vermutlich eine Massnahme zur Geldwäschebekämpfung.
Was aber ist wenn diese Quittungen/Rechnungen nicht mehr existiert?
Wie kann man das Gold dann noch verkaufen?
Es geht hier nicht um Millionensummen sondern um Barren in der Grössenordnung von einigen hundert Gramm
aufgeteilt über mehrere Käufe über mehrere Jahre.