Wie Goldverkauf ohne (damlige) Kaufquittung?

  • Wie ich gehört habe besteht eine Pflicht beim Goldverkauf zur Vorlage der damaligen Kaufquitttung.
    Vermutlich eine Massnahme zur Geldwäschebekämpfung.


    Was aber ist wenn diese Quittungen/Rechnungen nicht mehr existiert?
    Wie kann man das Gold dann noch verkaufen?


    Es geht hier nicht um Millionensummen sondern um Barren in der Grössenordnung von einigen hundert Gramm
    aufgeteilt über mehrere Käufe über mehrere Jahre.

  • hab schon 6 mal meine Mauritius verkauft, immer ohne Quittung.


    Das geht gar nicht bei geschenktem oder vererbtem.
    Mach Dir keinen Kopp.


    Mach Dir das Leben nicht unnötig schwer. Wenn der Käufer Dich nicht kennt und Dir nicht vertraut, Kanns helfen, dann verkaufst hier im Forum.


    Da ist nix illegales!


    LG Tulius [smilie_blume]

    LG Tulius [smilie_blume]



    :thumbup: schlechter wirds immer [smilie_happy]



    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)

  • Wie ich gehört habe besteht eine Pflicht beim Goldverkauf zur Vorlage der damaligen Kaufquitttung.
    Vermutlich eine Massnahme zur Geldwäschebekämpfung.

    das wäre mir neu.
    NOCH sind wir nicht soweit...

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

  • Wie ich gehört habe besteht eine Pflicht beim Goldverkauf zur Vorlage der damaligen Kaufquitttung.

    Wer hat Dir denn diesen Blödsinn erzählt? [smilie_happy] [smilie_happy] [smilie_happy]

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Versuchs mal über Onlinehändler, findest du via gold.de. Die Preise sind sehr fair. Bei MP z.b. oder Heubach. Das Versandlabel für den versicherten Versand bekommst du per Email von denen. Die Kosten hierfür sind gering. Ich meine mich erinnern zu können, dass du nur eine Eigentumserklärung unterzeichnen musst. Alles in allem sehr zu empfehlen .

  • .... ist mir auch neu, ich sag mal völliger Blödsinn . Was soll mit der Rechnung bewiesen werden?


    z.B ich habe mir ein Auto gekauft, da hebe ich doch keine Rechnung 20Jahre auf wenn ich das dann wieder verkaufe, was hat der Käufer davon.


    Auch wie schon oben beschrieben, was ist bei nem Erbe, soll man alle Rechnungen seiner letzten drei Generationen vor sich aufheben :hae: ... da muss ich mal überlegen ob ich morgen ne Baugenehmigung für ne Lagerhalle einreiche für die Rechnungen der folgenden Generationen, so mal als Vorsorge.


    Ist wahrscheinlich wirklich nur als Druckmittel zu Preisminderung gedacht, der soll dich mal schön......., das kaufen bestimmt auch andere.

    Horrido & Weidmanns Heil Silbermöwe


    > Ich hoffe, dass es nur ein "Robin Hood" ist der kommen wird!<


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16, oder glaubt Ihr den ganzen Unsinn den ich da so schreibe, komm da selbst immer ins grübeln 8| :hae:

  • Bring mir die Dinger...mit einem kleinen Abschlag auf den Spot .......ich habe Quittung gesehen....ich schreib dir auch eine selbst....habe noch echte alte Zweckformquittungsblöcke von vor 29 Jahren und dazu passende alte kugelschreiber.....hast du die Barren bei Bodenseepowershop gekauft-......lass hören


    cu DL

  • Auch wie schon oben beschrieben, was ist bei nem Erbe, soll man alle Rechnungen seiner letzten drei Generationen vor sich aufheben :hae:

    ich weiss nicht, ob ich es schon gefragt hatte: reicht es zur "absicherung" als "nachweis" für eine erfolgte schenkung aus, wenn man das einfach nur per selbstverfassten schenkungsvertrag aufsetzt, wenn es sich unter der grenze befindet?
    oder muss eine schenkung irgendwie beglaubigt werden?


    hintergrund ist, dass wenn später mal ne vermögensauskunft kommen sollte und/oder ein nachweis bzw erklärung beim verkauf von em erfolgen sollte? also nur, dass man im zweifelsfall und der beweislastumkehr irgendwas plausibles und "gültiges" zur hand hat.

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

  • hintergrund ist, dass wenn später mal ne vermögensauskunft kommen sollte und/oder ein nachweis bzw erklärung beim verkauf von em erfolgen sollte? also nur, dass man im zweifelsfall und der beweislastumkehr irgendwas plausibles und "gültiges" zur hand hat.

    Sebst ist der Mann und Papier ist geduldig.
    Dank einer brauchbaren Software ist alles ein Kinderspiel.
    Meine Noten in den Zeugnissen haben sich in minutenschnelle aufgehellt, Arbeitszeugnisse vom allerfeinsten, selbst von Firmen in denen ich noch nie gearbeitet habe. Rechnungen und Atteste für alles und jedes!
    Mit der richtigen Energie und Kreativität lässt man selbst den Meister K. Kujau alt aussehen. Man muß ja nicht die Tagebücher von J. Christus wiederfinden oder die Liebesbriefe von Adam und Eva.
    Nachtwächter

  • Mein Gold ist immer Fundgold.


    Sag dem Finanzamt.....der Opa...seit 30 Jahren 2m unter der Krume.....sagte immer ich vererbe euch das Gold ...weis aber nicht mehr wo ich es habe


    cu DL.......und endlich haste es gefunden....Leute....ein bißchen furbizia der Itaker ware angebracht

  • Moin,


    was ist das hier für ein Trauerspiel in einem Edelmetallforum ;( So ein Quatsch überhaupt zu diskutieren :wall:


    Grüße
    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Dank einer brauchbaren Software ist alles ein Kinderspiel.

    du, wenn ich etwas mit photoshop kann, dann unterlagen passend zu machen.
    das war aber nicht meine frage, sondern was es grundsätzlich als nachweis braucht bzw was heutzutage anerkannt wird.

    Mein Gold ist immer Fundgold.


    Sag dem Finanzamt.....der Opa...seit 30 Jahren 2m unter der Krume.....sagte immer ich vererbe euch das Gold ...weis aber nicht mehr wo ich es habe


    cu DL.......und endlich haste es gefunden....Leute....ein bißchen furbizia der Itaker ware angebracht

    ja klar gefunden, witzig oder niedlich, funktioniert in der praxis logischerweise nicht.
    wenn in zukunft die beweislastumkehr greift und du schlüssig, in bezug auf dein einkommen bzw nicht einkommen, lebenssituation etc pp möglichst hieb und stichfest darlegen musst, wo der krempel und zu welchem zeitpunkt her kommt, wirste mit "hab ich gefunden" im idealfall nur ausgelacht werden.


    insofern bleiben ja nur die 2 möglichkeiten des erbes oder schenkung.
    du kannst dir sicher sein, dass ich ein meister der ideen, ausreden, täuschung etc bin, aber die frage schon auf mich und meine situation bezogen ist, wo ich mir ausreichend gedanken zu gemacht habe, die dann am ende zu der frage führten.
    du weisst doch, dass du schon jetzt bei kleinsten finanziellen unregelmässig- bzw unverhältnisskeiten als verdächtig gilst und dann kann man sich sehr simpel ausmahlen, wie das in zukunft sein wird, wenn es um die begleichung der billionen rechnung geht. da komm dann wie gesagt mal an mit "hab ich gefunden". das stellt bis dahin dann wahrscheinlich schon beamtenbeleidigung dar und du wirst umgehend enteignet ^^
    die erbnummer geht nicht, also bleibt nur die schenkung und da wollte ich nur wissen, wie man das heutzutage macht.
    reicht es, z.b. alle 10 jahre nen wisch aufzusetzen "hiermit schenke ich 200.000€/100oz au xy" und gut ist?
    denn die könnte man ja rückwirkend angepasst umdatieren, weshalb ich mir nur bedingt vorstellen kann dass sowas in der gängigen praxis so gehandhabt wird.

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

  • z.b. alle 10 jahre nen wisch aufzusetzen "hiermit schenke ich 200.000€/100oz au xy" und gut ist?
    denn die könnte man ja rückwirkend angepasst umdatieren, weshalb ich mir nur bedingt vorstellen kann dass sowas in der gängigen praxis so gehandhabt wird.

    Moin,


    die Schenkungsfreibeträge gelten logischerweise nur, wenn die Schenkung beim Finanzamt angezeigt wird. Ab da laufen die 10 Jahre. Schenkungen im üblichen Rahmen fallen hier nicht darunter. Ich habe meinen Kindern z. B. jeweils zum Geburtstag + zu Ostern und zu Weihnachten 1 Unze Krügerrand geschenkt. Zum Abi gab es natürlich auch welche.


    Grüße
    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Was heisst hier Quatsch . Wenn Gold kürzer als vor einem Jahr erworben wurde, ist bei Verkauf der Gewinn zu versteuern . Da die meisten Dauerschreiber hier wohl eher Goldhändler sind, die auf privat spielen , ist
    die Rechnung zur Dalegung des Kaufdatums wohl nicht unwichtig . Und ich denke, das die üblichen Verdächtigen
    hier im Forum wohl kaum Rechnungen ausstellen , da ja angeblich Privatverkauf .
    Wer hat denn sonst Interesse , 1000 + oder mehr Beiträge zu schreiben . Alles Profis , für die nur Gold
    das einzig echte Geld ist , da Sie damit handeln .
    Wer glaubt , hier ist die Bastion der unabhängigen Freiheit , hat nen Vogel


    Goldmarie+


    dazu



    Gold Verkauf
    Das heißt, Gewinne aus dem Verkauf von Münzen oder Barren sind steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens 1 Jahr beträgt. Wird vor
    dieser Jahresfrist verkauft, dann fällt Einkommensteuer nach dem
    persönlichen Steuersatz an. Es gilt dabei aber eine Freigrenze von 600
    Euro.

  • Moin,


    wow, was für ein geballtes Steuer-Fachwissen :rolleyes: . Das weiß allerdings so ziemlich jeder hier im Forum. Auch wenn es Dir schwer fällt zu glauben: Es gibt tatsächlich Mitglieder, die schon seit deutlich mehr als 3 Jahrzehnten Gold kaufen und den Scheixx sogar behalten. Sich allerdings um die fehlenden Quittungen der alten Krügerrand Gedanken zu machen, welche man vor 35 Jahren gekauft hat, ist definitiv Quatsch :!:


    Grüße
    Goldhut


    P.S.: Und wieder ein User mehr auf der "Geht gar nicht" -Liste :thumbdown:


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • 1. Ich habe über 1.000 Beiträge
    2. Ich habe noch nie ein Gramm EM verkauft
    3. Ich habe hier im Forum schon viel gekauft
    4. Es gibt wohl keinen Foristen hier, welchem die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer nicht bekannt ist

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Wer sein Gold irgendwann mit versteuertem Geld gekauft hat, und nicht auf der Strasse hinterm Bahnhof , sondern z. B Proaurum , Bank ect. , hat sicher eine Quittung bekommen, die man wohl aufheben wird . Sie nicht ? Nur im Forum anonym erworben ? Ohne Nachweis?
    Dann bleibt wohl nur der Verkauf anonym hinterm Bahnhof . Oder glauben Sie , Geldströme sind heute anonym ?
    Warum wollen viele hier im Forum sich zum Verkauf bei Kaffee und Kuchen treffen .
    Das viele Ihr Gold vor langer zeit gekauft haben , ist doch okay . Glückwunsch ! Aber auch damals wurde das nicht ohne Quittung
    getätigt . Allerdings war der Verkauf damals nicht so problematisch , denke ich . Heute wäre der Verkauf dieses Altgoldes zwar steuerfrei , jedoch könnte der Nachweis, wo das Geld für den damaligen Kauf herstammt , bei Verdachtfällen auch zu belegen sein . Und der geht mit Quittungen besser . Hat man vermutlich vor 30 Jahren eine
    Unzenpreis von 2- 300 DM bezahlt , oder heute 1600€ . Dem Krügerrand sieht man das ohne Rechnung nicht an . Und solange Sie es behalten , kein Problem .
    Proaurum z. B ist gehalten , bei Verdachtsfällen , was immer das bedeutet, dies dem Finzanzamt o. ä zu melden.
    Können Sie gern durch einen Anruf ermitteln .
    Nur der Wunsch " Geht gar nicht " . Schwarzgeld bunkern in Gold wird erst beim Verkauf interessant .
    Die Realität scheint Ihnen abzugehen. Das ist die Realität

Schriftgröße:  A A A A A