50 und 20 Euro Goldmünzen BRD

  • Heutige Info der Münze Deutschland per E-Mail. Die 20 Euro Goldmünze „Kegelrobbe“ ist jetzt für Ende Oktober angekündigt.



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    … wie Sie wissen hat sich die Auslieferung der 20-Euro-Goldmünze 2022 "Rückkehr der Wildtiere - Kegelrobbe" leider verzögert.

    Für die Verzögerung entschuldigen wir uns auf diesem Wege nochmals bei Ihnen.

    Umso mehr freuen wir uns, Ihnen nun mitteilen zu können, dass die Lieferung Ihrer Münze ab dem 27.10.2022 vorgesehen ist.

    Der Versand der Zahlungsanforderungen ist ab dem 24.10.2022 geplant. Der Versand Ihrer Bestellung erfolgt umgehend nach Eingang des Rechnungsbetrages.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Münze Deutschland

  • https://www.muenze-deutschland.de/aktuelles


    Für die Ausgabe im Jahr 2023 wurden heute vom Bundeskabinett zwei weitere Münzen beschlossen. Die 50-Euro-Goldmünze „Ernährung" ist das Auftaktmotiv der neuen Serie „Deutsches Handwerk“, die fünf Münzen umfassen wird. Das Motiv stammt von der Künstlerin Elena Gerber aus Berlin und zeigt anhand von plastischen Symbolen und Accessoires die Bandbreite und Vielschichtigkeit des Themas. Passend dazu greift die Gestaltung der Wertseite die Optik der Bildseite harmonisch auf. Die Ausgabe ist für den 7. August 2023 geplant. 2024 wird die Serie mit dem Motiv „Mobilität“ fortgesetzt.

  • Für die anschließende Serie „Die deutsche Energiewende“ schlage ich vor:
    1. Waschlappen
    2. Lastenfahrrad
    3. Pferdefuhrwerk
    4. Handmixer
    5. Veganes Schnitzel mit Kartoffelsalat


    Nr. 5 schlägt dann anhand dieses plastischen Symbols gekonnt die Brücke zur Vorserie „Ernährung/Handwerk“.



    [smilie_happy]

  • Die 50-Euro-Goldmünze „Ernährung" ist das Auftaktmotiv der neuen Serie „Deutsches Handwerk“

    Den Vogel von dem Hungergulden haben sie wohl vom Chinesen abgemalt. [smilie_happy]

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Hallo Schwarmhirn,
    mir geistert gerade folgender Gedanke durchs Gebälk:
    Die deutschen Goldmünzen sind ja offiziell (noch) gesetzliches Zahlungsmittel in diesem blühenden Lande. Damit müssten sich eigentlich auch legal Transaktionen im jeweiligen Nennwert durchführen lassen. Da das selbstverständlich kein klar denkender Mensch macht dürfte es hierzu allerdings an Praxisbeispielen fehlen.


    - Theoretisches Praxisbeispiel -
    Jetzt bin ich natürlich nicht so doof und will mit den Dingern einkaufen gehen, sondern hätte ganz gerne für erbrachte Dienstleistungen einen Tagessatz von, sagen wir mal 50€, zahlbar in Gold. Wer sich darauf nicht einlassen möchte würde meine Dienstleistung auch nicht dringend benötigen, da besteht ja Vertragsfreiheit...
    Da ich grundsätzlich keine krummen Dinger (mehr) drehen möchte würde mich interessieren wie das Ganze fiskalisch auf Geber- und Empfängerseite zu bewerten wäre. Auf eine entsprechende Nachfrage beim zuständigen FA würde ich aufgrund von Gründen gerne vorerst verzichten.
    Hat da von euch vielleicht schon mal jemand ne Doktorarbeit zu dem Thema kopiert?

    Vulpes callidus est et stultus simularet.


    Früher war alles anders. Da waren sogar die Gummistiefel noch aus Holz.

  • Jetzt bin ich natürlich nicht so doof und will mit den Dingern einkaufen gehen, sondern hätte ganz gerne für erbrachte Dienstleistungen einen Tagessatz von, sagen wir mal 50€, zahlbar in Gold.

    Welche 50€ in Gold dürfen es denn sein. :D

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  • Wie wäre es denn z.B. mit der (hier verkürzten) Legaldefinition des umsatzsteuerlichen Entgelts? Denn als Unternehmer müsstest du auf deine erbrachte Leistung idR auch USt in Rechnung stellen. Als Basis hier nur 50 EUR zu unterstellen, wäre ganz sicher nicht richtig. Das Schlüsselwort lautet „Wert der Gegenleistung“ und eben nicht Nominalwert.


    Im Einkommensteuergesetz bzw. in der Abgabenordnung wird dies nicht anders sein. Bin jetzt aber zu faul das nachzuschlagen. :D


    Umsatzsteuergesetz (UStG)


    § 10 Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe


    (1) Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

  • Die Dinger mit Pauken und Trompeten zum Beispiel, da wäre ich tatsächlich aber völlig leidenschaftslos

    Du hast den Hintergrund meiner Frage offensichtlich nicht verstanden.

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  • 2024 wird die Serie mit dem Motiv „Mobilität“ fortgesetzt.

    Passend zu den Spritpreisen wird vermutlich der Drahtesel das Motiv sein oder doch der Rollator?
    Kann aber auch der Wanderstiefel sein.
    Egal, Gold ist Gold. Zum Schmelzpreis nehme ich die, wie die bisherigen auch.
    N.

  • Interessante Daten zu den Prägezahlen der nun abgeschlossenen Serie „50 Euro Musikinstrumente“.
    Lt. Gold.de ergibt sich für die zuletzt ausgegebene Münze die geringste Auflage. Wird interessant sein zu beobachten, ob die „Konzertgitarre“ hinsichtlich der Preisentwicklung zum weit davongelaufenen „Hammerflügel“ aufschließen kann.


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