Erfahrungen zu Aurunumis

  • Mir kommt es einbisschen so vor als wäre hier ein U-Boot unterwegs

    Herr Schmidt hat eine andere Wortwahl, da würdest du das U-Boot sofort erkennen.


    Versuche nur die Sache objektiv zu sehen:


    Ein Unternehmen, dass (möglicherweise) in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist bzw. personelle Engpässe hat und deswegen seine Verpflichtungen nicht (mehr) erfüllen kann, ist noch lange nicht betrügerisch unterwegs.


    Eine Kaufempfehlung würde ich aktuell aber natürlich auch nicht geben, es sei denn Tafelgeschäft (was von Schmidt auf facebook auch immer mal wieder angeboten wird).

  • Zitat von foxl60
    • Verkaufsanzeige über 900€ für die 1/2 Oz Gold datiert vom 05.10.2023 als Gold einen Schlusskurs von 1.727,14€ hatte.

    Ja, das Erstaunliche ist nur, dass die Kleinanzeige auf kleinanzeigen.de auch gestern noch aktiv war, als die Unze Gold über 1800 Euro am Weltmarkt kostete. So viele Produkte und Plattformen muss der Anbieter ja nicht bedienen, als dass er das nicht überblicken könnte. Und Gold ist nicht erst seit gestern über 1800 :)

    Früher stand auf den Dollarnoten: Gegenwert in Gold auszahlbar.


    Heute steht dort: Wir vertrauen auf Gott.

  • Wer musste den Anwalt zahlen?


    Dessen ungeachtet, ist es traurig, wenn man so weit gehen muss, um seine gezahlte Ware zu bekommen.

    das weiß ich gar nicht, weil der Anwalt ein Bekannter von mir ist und er mir keine Rechnung geschickt hat. Ich glaube aber nicht, dass Schmidt die bezahlt hat. Wenn ich ihn sehe, frag ich ihn nochmal - hab ich schon mehrmals - nach der Rechnung, aber er lächelt immer nur so verschmitzt.

  • Ein Unternehmen, dass (möglicherweise) in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist [...] und deswegen seine Verpflichtungen nicht (mehr) erfüllen kann, ist noch lange nicht betrügerisch unterwegs.

    Genau dafür gibt es einen Spezialfall, hat mit:

    Die einfachste Lösung in solchen Fällen ist, dass man als Gläubiger einen Insolvenzantrag [...]

    zu tun, aber Achtung:

    Wenn Sie dies für angezeigt halten, stelle ich anheim, dies auf ihre Kosten über einen Insolvenzsachverständigen prüfen zu lassen....ich [...]..." Kostet nichts und bringt Klarheit.

    das stimmt nicht, es kostet den Antragsteller sehr wohl, und nicht zu knapp...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Unsicher ist, was ich von dem Angebot deutscher Goldeuros 1/2 oz Gold für UNTER MATERIALPREIS halten sol

    Er braucht Geld?

    Soll er mir die Münze schicken, dann hätte er seine Schulden bei mir fast los...😁

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Ach so, noch etwas zur Sinnhaftigkeit einer Strafanzeige: Diese ist enorm wichtig für den Fall einer Insolvenz, sollte sich nämlich herausstellen, daß Vorsatz im Spiel war, fallen daraus resultierende Ansprüche nicht unter die Restschuldbefreiung...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Zum Fremd-Insolvenzantrag: ▷ Fremdantrag / Gläubigerantrag - Insolvenzberatung RA Schubert (insoguide.de)


    Wer vorsichtig formuliert und bei der Wahrheit bleibt, hat kaum etwas zu befürchten

    Das ist mir persönlich zu heiß wegen:


    "Welche Kosten entstehen für Gläubiger?


    Möchten Sie als Gläubiger ein Insolvenzverfahren gegen einen Schuldner erzwingen, müssen Sie die Kosten für das Verfahren über den Antrag zunächst selbst tragen. Stellen mehrere Gläubiger gemeinsam den Antrag, müssen sie gemeinsam für die Kosten aufkommen.


    Diese Kosten entstehen bei einem Gläubigerantrag:


    Gerichtskosten: 0,5-Gebühr, mind. 150 Euro

    Kosten für Sachverständigen: pro Stunde 65 bis 80 Euro

    Kosten für Insolvenzverwalter: mind. 1.000 Euro (abhängig von der Insolvenzmasse)


    Lehnt das Amtsgericht den Antrag ab, weil z. B. nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Gläubiger für die entstandenen Gebühren aufkommen. Gleiches gilt für Anträge, mit denen der Gläubiger den Schuldner zur Zahlung zwingen will – auf diese reagieren die Gerichte vermutlich mit einer kostenpflichtigen Abweisung des Insolvenzantrags."


    Quelle: https://www.advocado.de/ratgeb…rag-durch-glaeubiger.html


    Aber mutige Leute mit höheren Forderungen können das machen...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Er braucht Geld?

    Soll er mir die Münze schicken, dann hätte er seine Schulden bei mir fast los...😁

    Wie viele Tausende schuldet er dir denn noch, PirNero ? Dachte es wäre nur noch der Gegenwert von 2 Münzlein.


    Bei dem Fass, was du hier aufmachst, muss dein momentaner Schaden ja erheblich sein. Stell doch einfach die Strafanzeige, wie von dir angekündigt, und warte ab was passiert.

  • Die Kosten für ein Insolvenzverfahren, auch den Insolvenzsachverständigen und das Gutachten werden zunächst aus der Insolvenzmasse beglichen, also aus dem, was der Insolvenzverwalter noch vorfindet. Im Regelfall deckt das noch zum größten Teil die Kosten. Diese Kosten werden bevorrechtigt aus der Masse bedient. Nur, wenn die Masse dazu nicht ausreicht, können auch diese Kosten dem Antragsteller auferlegt werden. Das hat der Insolvenzsachverständiger aber innerhalb weniger Stunden ermittelt... siehe auch: Insolvenzantrag durch Gläubiger – einer für alle oder alles umsonst? (cmshs-bloggt.de)

    Früher stand auf den Dollarnoten: Gegenwert in Gold auszahlbar.


    Heute steht dort: Wir vertrauen auf Gott.

  • Es muß dann ja etwa um 900 Euro sein! Damit ist es aber noch wenig! Es gibt Leute die warten auf ihr Sammelbestellungen und da geht es um 4 stellige Summen!

    Glaube ich dir, G.Brand .


    Nur wie geht man jetzt in diesem Fall am Besten vor?


    Wenn alle Strafanzeige erstatten und ein Insolvenzverfahren anstreben, werden die ihr Geld bestimmt auch nicht mehr sehen. Man hat dann vielleicht das gute Gefühl "dem habe ich es jetzt gezeigt", aber wirtschaftlich helfen wird einem das auch nicht.

  • Glaube ich dir, G.Brand .


    Nur wie geht man jetzt in diesem Fall am Besten vor?


    Wenn alle Strafanzeige erstatten und ein Insolvenzverfahren anstreben, werden die ihr Geld bestimmt auch nicht mehr sehen. Man hat dann vielleicht das gute Gefühl "dem habe ich es jetzt gezeigt", aber wirtschaftlich helfen wird einem das auch nicht.

    Was wäre denn die andere Möglichkeit? Wenn man den Aussagen und Videos von Sebastian glauben kann dann hat er etwa 500000 Euro als Lagerbestand! Wenn die Leute ihm nun schon öfter Liefertermine genannt haben aber nichts passiert ist, was sollen die denn sonst machen? Auf ihr Gold verzichten? Und ich denke nicht das einer denkt: jetzt zeige ich es ihm. Sondern alle denken: hoffentlich bekomme ich bald meine Ware auf die ich schon teils seit Monaten warte!

  • Was wäre denn die andere Möglichkeit? Wenn man den Aussagen und Videos von Sebastian glauben kann dann hat er etwa 500000 Euro als Lagerbestand!

    Hast du mal ein entsprechendes Video dazu, wo man diesen behaupteten Lagerbestand nachvollziehen kann?


    Und dann wäre natürlich auch noch die Frage, ob dieser Lagerbestand dem Händler oder einer Bank (weil finanziert) gehört.

  • Wie viele Tausende schuldet er dir denn noch, PirNero ? Dachte es wäre nur noch der Gegenwert von 2 Münzlein.


    Bei dem Fass, was du hier aufmachst, muss dein momentaner Schaden ja erheblich sein. Stell doch einfach die Strafanzeige, wie von dir angekündigt, und warte ab was passiert

    Es sind 2 Münzlein UND etwas über 1000 Euro für nach Herrn Schmidts Aussage nicht lieferbare Münzen, für die er mir Anfang Oktober ausdrücklich Rückerstattung angeboten hat, die aber nicht erfolgt ist. Klar bin ich mit dem Tausender wohl nur ein kleiner Fisch, trotzdem will ich mein Geld zurück... Ich kenne aus eigener Erfahrung bereits andere Insolvenzen und weiß, daß nur eine schnelle und entschlossene Reaktion zum Erfolg führt, Warten und Reden bringt nix... Und wie gesagt, nur die Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung per Strafanzeige schützt vor Erlöschen der Forderung per Restschuldbefreiung...


    Strafanzeige und Mahnung sind übrigens gestern raus...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

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