ZitatOriginal von Osterhase
Gibt es eigentlich für Fundmunition auch einen Finderlohn
Nein, aber die Pflicht die Fundstellen zu benennen. Ungemütliche Fragestellungen erhältst Du gratis dazu, wenn Du nach den Teilen gebuddelt haben solltest. In diesem Fall können die Behörden davon ausgehen, dass Du andere (Gegenstände) Deinen Besitz nennen kannst. Mal ehrlich, in vielen Fällen sicher nicht unberechtigt - so meine Vermutung!