Du vermengst z.B. die einkommensteuerliche Freigrenze von 410,00 Euro bei den privaten Veräußerungsgeschäften mit der Frage, ob ein Unternehmer für seine Umsätze Umsatzsteuer zu zahlen hat ( beachte hier bitte die Kleinunternehmer-Regelung ).
Vielen Dank auch auf Deinen Hinweis nach der gewerblichen Steuerpflicht: Ich kenne meine Pflichten und beachte sie.