Hm nein, ich bevorzüge physisches Material, das ich anfassen kann ... als reine Vermögenssicherung würde ich auch nur das empfehlen. Wenn du aus spekulativen Gründen in Gold investieren möchtest, würde ich vielleicht noch etwas warten, könnte gut sein, das die EMs nächste Woche weiter unter Druck kommen... hab da so ein unwohles Gefühl in der Magengegend, was den Papierpreis anbelangt
Neue ETFs der ZKB mit physischen Material ???
-
-
-
DE000A0N62G0
Bist Du sicher, dass der oben angegebene ETF tatsächlich von der ZKB ist, die auch tatsächlich physisches Gold lagert, dass auch abgeholt werden kann?
Die ZKB EFT haen alle eine CHxxxxx Kennnummer und werden zu einer deutlich höheren Stückelung in Zürüch gehandelt. Der angegebene ETF in Deutschland ist aber von Metall Securities Ltd. von denen ich bisher nichts gehört habe. Mich macht da auch stutzig, dass in der Beschreibung von Comdirect steht:
OPEN END: Der ETC (Exchange Traded Commodity) von ETFS verfolgt das Ziel, die Entwicklung des Underlyings nachzubilden.
Das sieht nicht so aus, als ob dort wirklich Gold hinterlegt ist.
Die ETFs der ZKB lassen sich in Deutschland z.B. über die Volksbanken handeln. Man muß aber schon etwas stärker drängen. Bei der Comdirect ist der Handel nicht möglich.
Interessanter als den Gold ETF finde ich aber den ZKB Platin ETF. Bei Platin erscheint mir das Rückschlagsrisiko auf dem aktuellen Niveau geringer als bei Gold.
Ich halte die ZKB ETFs nicht für Papiermetall und gerade bei den weißen Metallen wegen fehlender MWSt bzw. bei Auslieferung in der Schweiz mit deutlich niedriger MWSt von ca. 5-6 % für sehr attraktiv und sie leigen tatsächlich zur Zeit auf Spotniveau. Bei Auslieferung werden aber nur Standardbarren ausgeliefert, also 400 bei Gold, 1000 bei Silber und bei Platin und Palladium sind es ca. 4 kg Barren, steht aber in der Beschreibung.
Hat hier jemand Erfahrungen bzw, Beweise, dass die ZKB nur nicht hinterlegte Ansprüche handelt? Ich glaube kaum. Bei dem obigen deutschen Commodity ETF sieht es aber ganz danach aus.
-
Meine Erfahrung mit ETFs: Gut fuer kurzfristige Spekulation. Mit Short ETFs kann man auch vom Preisverfall profitieren. Double ETFs verdoppeln die Chancen aber verwaessern langfristig den unterliegenden Basiswert, besonders bei hoher Volatilitaet (sog. Leckrate).
Aber Vorsicht, wenn das ganze System in die Luft fliegt (was heute nicht unwahrscheinlich ist), dann sollte man keine ETFs haben, da sind Aktien m.E. sogar noch sicherer. Sollte man also jeden Tag im Auge haben und schnell umschichten koennen. -
ich erwäge den kauf des gold-etfs der züricher kantonalbank:
DE000A0N62G0
hat jemand bereits erfahrungen mit dem etf gemacht?
Der Gold ETF hat die ISIN: CH0024391002; Symbol: ZGLD
lg
Magus -
Sehe da Probleme auf diese EFT zukommen.Physisches Gold nicht mehr oder wesentlich teurer als das London Fixing,nachdem der EFT wohl gepreist wird.Abholung auch nur in der Schweiz,im Ernstfall hast Du jede Menge Kohle,aber man kommt eventuell nicht ran.Hat jemand Erfahrung mit Auslieferungen des Xetra-Gold Zertifikat?Würde mich mal interessieren ,ob das funktioniert.
-
-
Ich lese gerade:
ZitatFonds, die in physisches Gold investieren, sind in Deutschland nicht erlaubt, Anleger können jedoch beispielsweise den ZKB Gold ETF (ISIN: CH0024391002) über die Börse in Zürich erwerben oder den SDPR Gold Trust (WKN: A0DNJ8) über New York. Quelle
Kennt jemand die Begründung hierfür?
-
Ich lese gerade:
Kennt jemand die Begründung hierfür?
§ 46 InvG - Zulässige Vermögensgegenstände
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für ein Sondervermögen nur die in den §§ 47 bis 52 genannten Vermögensgegenstände erwerben. Edelmetalle und Zertifikate über Edelmetalle dürfen von der Kapitalanlagegesellschaft für ein Sondervermögen nicht erworben werden. -
Eine Frage zum ZKB-Gold-ETF: Wenn dieser Fonds eigentlich nicht den Bestimmungen von Investment Fonds entspricht, wird der Fonds denn steuerlich benachteiligt im Falle eines Verkaufs? So mussten früher ja auf "schwarze Fonds" (damals ja vor allem Hedge Funds) 90% der Erträge abgeliefert werden... -
Eine Frage zum ZKB-Gold-ETF: Wenn dieser Fonds eigentlich nicht den Bestimmungen von Investment Fonds entspricht, wird der Fonds denn steuerlich benachteiligt im Falle eines Verkaufs? So mussten früher ja auf "schwarze Fonds" (damals ja vor allem Hedge Funds) 90% der Erträge abgeliefert werden...Hab mich damit noch nicht beschäftigt, aber das erstaunt micht. Mit welcher Begründung denn? Man macht ja zunächst nichts illegales, man besitzt etwas, was im Ausland legal ist und ja z.B. auf einem ausländischen Depot liegen könnte. Solche Fonds dürfen halt nur nicht in Deutschland mit deutschem Prospekt vertrieben werden. Die Einnahmen daraus wären schlicht Einnahmen aus ausländischen Quellen, die man dann mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern hätte. Wo kommen da die 90% her?
-
Die Steuerfrage habe ich
letztes Jahr versucht zu klären.Nachfolgend die
Stellungnahme aus Zürich als Zitat aus Mai 2008:
Bisher gingen wir davon aus, dass die ETF’s als vertragliche Fondsgefässe
transparent im Sinnedes §5 Investmentsteuergesetz (InvStG) sind – entsprechende Meldungen im
eBundesanzeiger
erfolgten letztmals am 30.01.08 für das am 30.09.07 endende Geschäftsjahr inkl.
entsprechender
Bescheinigung Ernst&Young.
Gem. aufsichtsrechtlicher (Neu-)Einschätzung BaFin qualifizieren unsere ETF’s
jedoch nicht als
Investmentvermögen und fallen somit auch nicht unter das Investmentgesetz.
Aufgrund fehlender
Qualifikation als Investmentvermögen im Sinne des Investmentgesetzes findet als
Konsequenz
auch das Investmentsteuergesetz keine Anwendung.
Folglich richten sich die steuerlichen Konsequenzen deutscher Anleger nach den
allgemeinen
Bestimmungen. Nach diesen allgemeinen Bestimmungen werden die vorliegenden
ETF's als
vertragsrechtliche Gefässe als transparent betrachtet (intransparent nach den
allgemeinen
Bestimmungen wären z.B. gesellschaftsrechtliche Strukturen, wie vorliegend aber
nicht der Fall).
Dies bedeutet, dass der Anleger steuerlich so behandelt wird, als hätte er die
vom ETF gehaltenen
Vermögensgegenstände direkt erworben bzw. veräussert.Was heisst das nun für die Abgeltungssteuer?
Als physische Werte sind Edelmetalle nach unserem Verständnis nicht von dieser
auf Wertpapiere
bezogenen Besteuerung betroffen. Edelmetalle behalten weiterhin einen
Sonderstatus.Nach unserem Verständnis der Gesetze richten sich private
Veräusserungsgeschäfte mit Edelmetallen
nach §23 EStG, wonach Veräusserungsgewinne, die nach Ablauf einer Halteperiode
von einem
Jahr entstehen, für Anleger mit steuerlichem Privatvermögen nicht besteuert
werden.Meine Einschätzung: Bei Kauf
in 2008 ist die Anlage nach einem Jahr in jedem Fall steuerfrei, sowohl als
Fond als auch als Direktinvestition in Edelmetall.Die steuerliche Handhabung
ab 2009 ist offen. Lt. Neu-Einschätzung
der BaFin fällt der ETF nicht unter das Investmentgesetz und müsste wie Metall
behandelt werden.
Ich schlage vor, jemand
kauft in 2009 einen Anteil, verkauft diesen mit einem Kleinen Gewinn schnell
wieder und postet uns dann, wie das Finanzgericht bei der Eingruppierung des
ETFs entschieden hat.
Solange dieser ETF in
Deutschland nicht zugelassen ist oder durch ein Finanzgericht beurteilt wurde,
ist die steuerliche Behandlung für Neukäufe leider unklar.Thaurus
-
-
hi
wie ist das eigentlich bei dem ETF wenn man das gold physisch haben will ? bekommt man das gold nur physisch wenn man für 12,5kg also 400 anteile gekauft hat ?
was wenn man z.b nur 10 anteile kauft, bekommt man dann garkein physisches gold ?
mfg stargate
-
Lt. FTD http://www.ftd.de/boersen_maer…ieren-Vorteil/546021.html gibt es Bestrebungen zumindest schweizer Edelmetallfonds wie ZKB Gold ETF oder JB Physical Gold steuerlich unattraktiv zu machen:
"Der Julius Bär Physical Gold und der ZKB Gold ETF sind in Deutschland zwar nicht zum Vertrieb zugelassen, denn Fonds nach deutschem Recht dürfen höchstens 30 Prozent ihres Vermögens in das Edelmetall investieren. An der Börse lassen sich die Anteile aber problemlos handeln.
Experten halten zwei Lösungswege für denkbar, auf die auch die Emissionsprospekte der Anbieter hindeuten. Es könnte sich um sogenannte intransparente Investmentfonds handeln, die unabhängig vom tatsächlichen Ertrag pauschal mit hohen Steuern belegt werden. Dann wäre ein Investment völlig unattraktiv, da Abgaben selbst bei Verlusten anfallen würden. Die Alternativlösung sieht eine Regelung wie bei vermögensverwaltenden Beteiligungsmodellen vor. Bei diesen geschlossenen Fonds ist der einzelne Anleger jeweils anteilig direkt am Goldvermögen des Fonds beteiligt. Dann würde er wie ein Investor behandelt werden, der direkt in das Edelmetallinvestiert - und die Abgeltungsteuer wäre kein Thema. Ob diese Hoffnung auf Steuerfreiheit im Nachhinein aufgeht, ist allerdings alles andere als ausgemacht. "
Steinbrücks Kavallerie scheint also sowohl gegen Gold/Silber, als auch gegen die Schweiz zu reiten. Könnte / würde man sich das Edelmetall in der Schweiz aushändigen lassen, wäre das 'Intransparenz'-Argument der Kavallerie doch wohl obsolet. Hat das schon mal jemand versucht? Wer in D zum Beispiel über comdirect gekauft hat benötigt doch zumindest die Kooperation des online-Brokers.
-
Es gibt keinen Grund, solche Produkte zu besitzen, da man genauso gut physisches Metall halten kann. Anonym, sicher, mobil. Die Steuerstreitigkeiten setzen dem ganzen nur die Krone auf. Solche Fonds wie die ETFs von der ZKB als intransparent bezeichnen zu wollen, ist natürlich ein Raubritter-Witz. Aber wie gesagt, man vermeidet das Produkt und gut is. Die Intransparenz-Regel bei Fonds war mir übrigens bei meinem obigen Post noch nicht bekannt, man lernt nie aus.....
Auch wenn die Frage schon länger her ist: @ stargate, die Info steht in den Details des im ersten post gemachten links zur ZKB.....12,5kg musste haben, sonst gibts kein physisches.....
-
ich mag es ja so gerne alte Sräds zu lesen und wieder zu eröffnen.
Somit geht es hier um legalen Betrug.....
Ich poste mal die Bilder, die ich gestern aus dem TV-Sender gemacht habe....
Ich finde das unglaublich.....
....schlimm an der ganzen Geschichte ist, dass die Vermarktung dieser Jungens echt gut ist - die haben Argumente, die ein "Normalo" nicht als "Betrug" kategorisieren würde....
Vielleicht seht Ihr die Sendung auch mal auf Teleshopping
Also - hier die Bilder - ohne Worte:
-
ok, die bescheissen die dummen. soweit hab ich alles verstanden.
nur wie steht das im Bezug zu dem Treadthema: Neue ETFs mit physischen Material??? ?
-
-
Ich finde das unglaublich.....
....schlimm an der ganzen Geschichte ist, dass die Vermarktung dieser Jungens echt gut ist - die haben Argumente, die ein "Normalo" nicht als "Betrug" kategorisieren würde....
Vielleicht seht Ihr die Sendung auch mal auf Teleshopping
Also - hier die Bilder - ohne Worte:
Was steht auf der Münze?
"40 Years INYESTMINT COIN " ?!
"1/2 g .9999999 FINEST GOLD" ?! -
hi
hier kann man sich das Teil anschauen und gleich bestellen wenn man will
http://www.reppa.de/Muenzengalerie/688869-kleine-gold.asp
da denken sicher viele sie haben nen totales Schnäppchen gemacht und nen echten Krüger... aber ganz zum Schluss sieht man ja wie klein die Münze ist da braucht man ja ne Lupe für....
mfg stargate
-
In einer richtigen Krise werden alle Edelmetallzertifikate und -ansprüche wertlos. Papierwerte sind nur was für Schönwetterperioden. In stürmischen Zeiten gilt nur physisches Metall. Mal angenommen ganz wenige Zertifikate wären physisch gedeckt / teilgedeckt: das Metall würde dann der Staat requirieren. Gegen Entschädigung in Papiergeld. So war es bereits 1934 in den USA und in den letzten 100 Jahren an vielen anderen Orten dieser Welt ebenfalls.
...Heute im DGF gefunden:
'Ich unterhalte seit mehreren Jahren ein Edelmetalldepotkonto bei einer deutschen Kreissparkasse, das diese bei Credit Suisse in Zürich führt. Die KSK teilt mir nunmehr mit:'Sehr geehrte.....,
auf Grund neuer gesetzlicher Vorschriften stellt die KSK ... die Geschäfte mit Edelmetalldepotkonten in der Schweiz ein.
Wir bitten Sie deshalb, uns ein Gutschriftkonto zu nennen, auf das wir Ihnen ... gutschreiben können."
...' -
Soweit zum Thema "Papier-Gold !
-
Soweit zum Thema "Papier-Gold !
Das Auflösen eines Edelmetalldepotkontos (Begriff widerspricht sich selbst) hat mit dem Thema Papier-Gold erstmal nichts zu tun. Mann kann auch physisches Gold über ein Depot oder Konto bei der Bank verwahren lassen. Ich zitiere hier mal einen alten Post von mir aus 2007 um dies zu verdeutlichen und warum auch der Begriff Edelmetalldepotkonto eigentlich Humbuk ist.
...Bei einem Goldkonto wird das Gold als Währung verbucht und somit besteht kein Unterschied zwischen einem Landeswährungskonto, Fremdwährungskonto oder Goldkonto. Im Fall der Fälle wird das Goldkonto wie jedes andere Geldkonto auch betrachtet, wie G_S bereits erwähnte. Und wenn man seine Einlagen sehen möchte wird diese bestellt wenn sie nicht vorrätig sein sollte, egal ob EUR, USD, GBP, CHF oder Gold
Von einem Goldkonto zu unterscheiden ist ein Golddepot. Hier wird Gold wie Wertpapiere verbucht. Meist haben die Banken auch für jede Barrenstückelung eine eigene "Wertpapierkennummer" angelegt (Stückverbuchung), aber manchmal auch nur eine Sammelkennummer für alle Stückelungen (Mengenverbuchung). Bei der Stückverbuchung werden meist auch analog den Wertpapieren verschiedene Verwahrarten angeboten: allocated (im bankeigenen Tresor) und unallocated (entweder im eigenen Tresor oder bei einer Lagerstelle). Im Fall der Fälle wird das Golddepot wie jedes andere Depot auch betrachtet.Da hier von einem Edelmetalldepotkonto gesprochen wird passt eigentlich keines von beidem so richtig. Gehe ich davon aus, dass es sich um eine Golddepot handelt und somit das Gold physisch vorhanden sein sollte, so könnte man den Depotinhalt wie jedes andere Wertpapier auch einfach übertragen. Da von einem neuen Gutschriftskonto gesprochen wird könnte es sich auch um ein Goldkonto handeln. Auch hier ist eine "Überweisung" des Verbuchten an ein neues Goldkonto möglich. Aber der pauschale Begriff Gutschriftskonto klingt eher nach Geldkonto. Irgendwie passt hier alles nicht zusammen; sehr seltsames Schreiben; aber es soll ja öfters vorkommen, dass Spa(ß/r)kassen nicht so genau wissen, von was sie reden bzw. schreiben.
-