• Ok, wenn eine Seite im Netz gegen Immobilien schießt, kann sie das machen. Gerne lese ich auch historische Beispiele, welche Lasten mit einer Immobilie auf einen zukommen können.


    Ich frage mich nur, weshalb da laufend Werbung für Aktien aufpoppt, ohne das auf den erst kürzlich erfolgten Absturz des DAX hingewiesen wird. Finde den Fehler !


    allgemeine kommunale Vorkaufsrecht ist nichts anderes wie ein Enteignungsgesetz.


    Das gibt es in allen Bundesländern. Die Grenzen sind im §24 BauGB festgesetzt und sehr eng gefasst. Es kommen ggf. Vorkaufsrechte nach Denkmalschutz- oder Naturschutzgesetz hinzu. Satzungen bleiben noch.
    Die Rechtsprechung ist hier aber sehr bürgerfreundlich. Wen es erwischt, sollte sich wirklich den Rat eines Verwaltungsrechtlers einholen. Und wer im Satzungsgebiet wohnt, sollte sich auch zu Gestaltungen beraten lassen.


    Bezüglich Freiheit: Eine abbezahlte Immo kann man zumindest eine Zeitlang "abwohnen", auch wenn das Geld für die Instandsetzung fehlt


    Und man kann sich auch bei Ausgangsbeschränkungen in den Garten auf die Bank setzen und ein Buch lesen, ohne dafür Strafe zahlen zu müssen. 8o Da hat man den Kaufpreis schnell zusammen. :D


    einen Boom gab es lediglich in wenigen Großstädten von Deutschland, insbesondere München, Hamburg und Berlin.


    Nö auch auf dem platten Land wurden Mondpreise für völlig sanierungsbedürftige Hütten bezahlt. Die Bodenrichtwerte sind entsprechend niedrig, so dass faktisch kein Wert dagegen steht.


    Ich habe die Beobachtung gemacht, dass Menschen Häuser gekauft haben die es sich normal nicht leisten können


    Kann ich nur bestätigen. Vollfinanzierung, wo einem nur schlecht werden kann, bei einem Einkommen :wall:

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


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  • Das gibt es in allen Bundesländern. Die Grenzen sind im §24 BauGB festgesetzt und sehr eng gefasst. Es kommen ggf. Vorkaufsrechte nach Denkmalschutz- oder Naturschutzgesetz hinzu. Satzungen bleiben noch.
    Die Rechtsprechung ist hier aber sehr bürgerfreundlich. Wen es erwischt, sollte sich wirklich den Rat eines Verwaltungsrechtlers einholen. Und wer im Satzungsgebiet wohnt, sollte sich auch zu Gestaltungen beraten lassen.

    Ganz so einfach scheint das nicht..


    Hier im Nachbarort geht eine Bundesstraße durch den Ort. Damit muss die Straße nach Meinung der Verwaltung verbreitert werden, weil Straße + Rad(Schnell)weg + Gehweg + grün +..
    Praktisch gesehen ist genug Platz und die Straße ist im Ort ebenso breit wie außerorts, aber wen interessierts.


    Die angrenzenden Grundstücke sind rechteckig und mit der schmalen Seite zu Straße hin ausgerichtet, wobei zur Straße hin die Häuser stehen (bzw. Vorgarten).
    Wenn du so ein Haus hast bist du seit einigen Jahren der Ar...
    Du bekommst ständig neue Vorgaben was du zu tun oder lassen hast, aber hast keinerlei Möglichkeiten das Haus zu unterhalten!
    Bauanträge werden generell abgelehnt, Gerüste für Fassaden-/Dacherhaltung bekommen keine Genehmigung, Darlehen bei der örtlichen Bank gibt es für die Inhaber keine,... :boese:
    Gibt schon recht viel um den Inhaber zu drangsalieren.


    Wenn ein Inhaber aufgibt geht das Haus sofort an die Gemeinde, wenn erstirbt, geht das Huas auch an die Gemeinde, wenn er es nicht mehr unterhalten kann, geht es auch an die Gemeinde.. Einspruchsmöglichkeit NULL - da Bundesinteresse!
    Bis vor einiger Zeit haben einige Besitzer noch den rechtlichen Weg bestritten - allesamt erfolglos.


    Wenn eine Immo bei der Gemeinde ist, wird das Haus sofort abgerissen, weil Asylanten will man ja auch keine..
    Die Entschädigung aus dem Vorkaufsrecht ist mager - schätze mal unter 50% vom Marktwert. Aber wer will dort schon eine Immobilie kaufen..?


    Ist schon sehr interessant, wenn man mit ansieht wie schnell und einfach so eine Enteignung abläuft :wacko:


    So lange du in diesem Land dem Staat nicht im Weg stehst und dich brav unterordnest, deine Steuern und Abgaben bezahlst,.. darfst du für den Staat arbeiten.
    Ansonsten kommst du als Rechtloser in die Mühle.. <X

  • Moin @Wildkatze,


    bei uns haben Sie einmal ein Grundbuchrecht in Abt. II von 1866 geltend gemacht. Es handelte sich um einen preußischen Verkopplungs-Rezess. Die Bedeutung kann man nicht einmal mehr bei google herausbekommen. [smilie_happy] Es handelt sich um eine Bebauungsbeschränkung und Pflicht zur Abgabe von Grund zur Chaussee-Verbreiterung. Und jetzt wird es lustig: Ich hatte bei einer Immobilie auch das Recht im Grundbuch und habe es löschen lassen. Die zuständigen Beamten der Stadt kannten die Bedeutung nicht mehr und ich habe denen gesagt, dass ein Recht von 1866 ja wohl nicht mehr gelten könnte. Sie haben mir eine Löschungsbewilligung gegen die Gebühr von 35 EUR erteilt. Nach der vollzogenen Löschung wurde dann einige Jahre später von einem augenscheinlich sachkundigen Beamten des Bauamtes die Karte Verkopplungsrezess gezogen. Bei mir ging das nicht mehr. Die Klageandrohung habe ich locker erwidert und denen gesagt, dass ich Zeit und vor allem Lust auf einen Rechtsstreit in dieser Sache habe und ihn mir vor allem leisten könne [smilie_happy] Was soll ich sagen, die Straße wurde nicht mehr verbreitert, sondern die Parkbuchten nur noch auf einer Seite angelegt :D


    Grüße
    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
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  • Das läuft hier wesentlich subtiler ab..


    Wenn du ein Gerüst aufstellen willst, dar die Höhe maximal so viel betragen, wie der Abstand zur Straße abzügl. 3m. Ansonsten muss die Bundesstraße halbseitig gesperrt werden.
    Entweder gibt der Inhaber dann aus Kostengründen auf oder er werden erfinderische Vorgaben zum Gewerk gemacht.

  • Wenn ein Inhaber aufgibt geht das Haus sofort an die Gemeinde, wenn erstirbt, geht das Huas auch an die Gemeinde, wenn er es nicht mehr unterhalten kann, geht es auch an die Gemeinde.. Einspruchsmöglichkeit NULL - da Bundesinteresse!
    Bis vor einiger Zeit haben einige Besitzer noch den rechtlichen Weg bestritten - allesamt erfolglos.


    Kennst du die Rechtsgrundlage ? Muss ja irgend einen Bescheid geben in dem steht, worauf die sich beziehen.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • bei uns haben Sie einmal ein Grundbuchrecht in Abt. II von 1866 geltend gemacht.


    Leider gibt es zu viele Eigentümer, denen das Eigentum durch Erbschaft zugefallen ist die sich nicht ums Grundbuch kümmern oder die beim Kauf solche alten Rechte im Grundbuch stehen lassen, ohne sich um dessen Inhalt zu kümmern - selber schuld !

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


    Einmal editiert, zuletzt von ECU ()

  • Moin,


    das hört sich abenteuerlich an. Wenn es mein Haus wäre, würde ich die Fenster zumauern und dann das kleine Häuschen nach und nach lagenweise mit Beton und ordentlicher Bewehrungsstahleinlage volllaufen lassen. So ein ein Betonblock ist auch schwer weg zu bekommen - das sieht man ja in Frankreich an der Küste der Normandie.
    Dann müssen sie ihre Straße halt so bauen => Hartnäckigkeit :D



    Leider gibt es zu viele Eigentümer, denen das Eigentum durch Erbschaft zugefallen ist die sich nicht ums Grundbuchkümmern oder die beim Kauf solche alten Rechte im Grundbuch stehen lssen, ohne sich um dessen Inhalt zu kümmern - selber schuld !

    Seit dem bin ich der Held in der Straße, weil die anderen ebenfalls verschont wurden - gab sogar eine Einladung zum lecker Steak-Essen :thumbup:




    Grüße
    Goldhut


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  • Wahrscheinlich nehmen die das Bundesfernstraßengesetz als Grundlage.


    Dazu hätte es aber ein Planverfahren mit entsprechender Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung geben müssen.
    Da sieht man dann auf den Plänen die dauerhaft in Anspruch zu nehmenden Fächen.
    Wenn dann dein Vorgarten dabei ist, musst du schon im Planverfahren rechtlich dagegen vorgehen.


    Ist der Plan festgestellt, ist der Zug abgefahren.
    Letzte Möglichkeit ist es nicht etwa, gegen die Durchführung zu klagen, sondern einen Verwaltungsrechtler an das Verfahren selbst zu setzen und nach Formfehlern zu suchen. Allerdings ist das auch nur zeitlich begrenzt möglich.


    Das Problem ist, dass diese Verfahren in der Regel im Amts- oder Nachrichtenblatt der Gemeinde veröffentlicht werden. Die meisten Menschen entsorgen dieses Blatt relativ schnell im Papiermüll, zu Unrecht, wie solche Beispiele zeigen.


    Habe bei solchen Verfahren, meinen Wohnort betreffend, selber die Erfahrung gemacht, dass ich der einzige auf dem Amt war, der es sich angeschaut hat (sowohl B-Pläne auch Flächennutzungspläne) unnd sich auch dazu geäußert hat, obwohl es so an die 10.000 Menschen betraf.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • Moin,


    das kenne ich. Das öffentliche Auslegen des B-Planes nutze ich ebenfalls, sofern es eine meiner Immos betrifft. Beim ersten Mal wollte mir die städtische Angestellte des Bürgeramtes keine Kopien fertigen. Fotos durfte ich ebenfalls keine machen. Also habe ich mein Schreibblock herausgeholt und auf althergebrachte Weise angefangen, eine Abschrift anzufertigen. Nach 1,5 Stunden meiner Anwesenheit und der zwischenzeitlichen Frage nach der Länge der Öffnungszeiten hatten die dann doch die Schnauze voll und mir eine Kopie angefertigt [smilie_happy] Wenn ich jetzt aufschlage und einen B-Plan brauche, haben die quasi schon eine Kopie für mich liegen :thumbup:


    Grüße
    Goldhut


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  • Kennst du die Rechtsgrundlage ? Muss ja irgend einen Bescheid geben in dem steht, worauf die sich beziehen.

    Die Rechtsgrundlage ist vorhanden und auch juristisch nicht angreifbar - Auch wenn diese in den Einzelfällen natürlich vollkommen an den Haaren herbeigezogen ist.


    Die Sache mit dem Gerüst stammt direkt von Freunden, wobei diese sich mittlerweile auch dem Druck gebeugt und Elternhaus für 55.000 € abgegeben haben. Wir sind hier nicht weit von der Stadt entfernt und die Immobilien in der "Zeiten Reihe" werden (Grundstücksabhängig) für rund 150.000 bis 200.000 € verkauft. Dahinter beginnt ein um 2000 ausgewiesenes Neubaugebiert..
    Sind alles sehr ähnliche Siedlungshäuser in zwei Reihen (Baujahr ca. 1920-30) mit etwa 150m² Wohnfläche auf 700-1000m² Grundstücksfläche (im Format etwa 50-70 x 15 m).


    Ursprünglich wollten unsere Freunde um 2008 das Dach sanieren und in diesem Zug eine Solaranlage installieren.
    - Bauantrag abgelehnt wegen möglicher Blendung des Fahrzeugverkehrs.


    Sie änderten den Bauantrag (Ohne Solaranlage)
    - Bauantrag abgelehnt wegen nicht zum Ortsbild passender Ziegelfarbe (falsches rot?)


    Sie änderten den Bauantrag auf eine der ursprünglichen Ziegel fast gleiche Sonderfarbe. Mehrkosten 80%
    - Bauantrag abgelehnt wegen falscher Ziegelform (ein "Nippel" in der Ziegelmitte fehlt.


    Es folgten Prozesse, Gutachten, … und Kosten!
    ...


    Zwischenzeitlich wurde ein Haus in diagonal hinter ihrem abgerissen und auf dem Grundstück eine modernes Flachdachhaus mit Grenzbebauung recht und links errichtet.


    Die Begründung der Gemeinde war, das "man das moderne Haus hinter den anderen Häusern von der Bundesstraße aus nicht wesentlich wahrnehmen könne und es deshalb keine Einwände gegen den Bau gäbe"
    Bauherr war ein Mitglied des Gemeinderats..


    ...


    Um 2014 einigte man sich schließlich auf darauf, das es egal ist welche Eindeckung das Dach hat und der Bauantrag wurde genehmigt. Jedoch vorbehaltlich öffentlicher Interessen,..
    Die Jahre zuvor investierten Summen in Prozesse, Gutachten, usw. - War jetzt alles hinfällig.


    Als sie den Auftrag vergeben hatten und die Gerüstbaufirma anrückte wurde das Bauvorhaben sofort eingestellt und es begann der Streit über das Gerüst. Dieses sollte im Vorgarten stehen, da der Abstand zum Bürgersteig jedoch nur 2,4m war, durfte die Höhe maximal 2m betragen!


    ...


    Im Sommer 2018 verkauften Sie an die Gemeinde, die das Grundstück sofort bereinigen ließ - Mit halbseitiger Sperrung der Bundesstraße!
    Derzeit errichtet die Gemeinde dort einen Spielplatz.. unmittelbar an der Bundesstraße!



    Ich hatte ihnen schon um 2010 empfohlen die Immobilie abzuschreiben, bevor diese fast 70.000 € in den Sand gesetzt haben. Aber Elternhaus, blabla..
    Heute wohnen sie hier bei uns, paar Häuser weiter.


    Ist jetzt alles bisschen gekürzt, aber soweit ich weis waren es über 10 Bauanträge die gestellt wurden..



    Nachtrag:
    Das Bundesfernstraßengesetz wurde zwar als Grundlage angeführt, aber bei 2,5m bis zum Bürgersteig, der eine Breite von etwa 1,5m plus dem Radweg hat, wäre ausreichend Platz. Auf der anderen Seite der Straße liegen übrigens Landwirtschaftliche Flächen (Wiese).


    Die Streitigkeiten wurden aber allesamt auf anderen Rechtsgrundlagen geführt..

  • Im Sommer 2018 verkauften Sie an die Gemeinde, die das Grundstück sofort bereinigen ließ


    Und beraten hat sie wirklich ein erfahrener Anwalt für Bau und Verwaltungsrecht oder Anwalt Müller, drei Dörfer weiter ?


    Habe selber schon Anwälte gesehen, die abseits ihres eigenen Fachgebietes versagt und den Klienten richtig Geld gekostet haben.

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  • Die Klageandrohung habe ich locker erwidert und denen gesagt, dass ich Zeit und vor allem Lust auf einen Rechtsstreit in dieser Sache habe und ihn mir vor allem leisten könne Was soll ich sagen, die Straße wurde nicht mehr verbreitert, sondern die Parkbuchten nur noch auf einer Seite angelegt

    Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
    Meiner Schwiegeroma haben die Drecksäcke ne schöne Streuobstwiese abgeschwatzt. Von wegen Bauvorhaben. Entweder Verkauf oder Enteignung. Sie hat verkauft, es gab auch ein paar Pfennige mehr als üblich.
    Das war vor 40 Jahren. Die Wiese ist noch da, nur gehört sie nun der Gemeinde.
    Nachtwächter

  • Zwischenzeitlich wurde ein Haus in diagonal hinter ihrem abgerissen und auf dem Grundstück eine modernes Flachdachhaus mit Grenzbebauung recht und links errichtet.


    Die Begründung der Gemeinde war, das "man das moderne Haus hinter den anderen Häusern von der Bundesstraße aus nicht wesentlich wahrnehmen könne und es deshalb keine Einwände gegen den Bau gäbe"
    Bauherr war ein Mitglied des Gemeinderats..

    Moin,


    spätestens hier wäre für mich Schluss gewesen X( Ab diesem Zeitpunkt hätte ich dem Herrn Gemeinderat sehr nette, wenn auch in ihrem Verhalten extrem asoziale Nachbarn besorgt. Die wären nämlich in das Elternhaus eingezogen. Tierhaltung von mindestens 3-4 (unerzogenen) Hunden ausdrücklich erwünscht ;)
    Aber vermutlich waren deine Bekannten jung und brauchten das Geld ...


    Grüße
    Goldhut


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    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte mich gewundert, dass in CH die Bankschalter offen haben....sie würden essentielle Dienstleistungen erbringen, war die Erklärung.


    Gestern war eine Bankerin zu Besuch, die es etwas anders formulierte: Man habe sich entschlossen, die Bankschalter offen zu halten, um einen Bankrun zu verhindern/minimieren.


    LF

  • Ich hatte mich gewundert, dass in CH die Bankschalter offen haben....sie würden essentielle Dienstleistungen erbringen, war die Erklärung.

    Moin,


    ich möchte nicht wissen, was hier geschrieben würde, wenn die Banken geschlossen hätten. Keine (KFW-)Kreditanträge für Firmen, kein Bargeld im Geldautomaten (die befüllen sich nämlich nicht von alleine), keine Nachlassabwicklungen, keine telefonischen Wertpapierorder, keine beleghaften Überweisungen, keine funktionierende EDV (und somit Homebanking). Ist doch gut, wenn die Banken aufhaben.


    Grüße
    Goldhut


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    • Offizieller Beitrag

    Hatte geschrieben "Bankschalter", heißt vll. in der BRD anders...gemeint ein Tresen, wo ein lackierter Affe (oder das weibliche Pendant davon) dahinter steht, wie beim Krämer, und auf Kundschaft wartet. Kommt keine, so macht er irgendwas am Computer....

  • Moin,


    bei uns sind das in der Sparkasse oder Volksbank ganz normale Menschen aus der Region. Ist bei Euch vielleicht tatsächlich anders. Du redest von reinen Service-Kräften, die auf Bring-Geschäft warten. Das gab es hier zuletzt vor 10 Jahren.


    Grüße
    Goldhut


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