Bankenverband: Rechtsanspruch auf für Konto-Einlagen nicht gegeben
http://www.deutsche-mittelstan…richten.de/2013/03/50873/
Einige Auszüge daraus:
„Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher
sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein“, sagte Angela Merkel,
assistiert von einem heftig nickenden Finanzminister Peer Steinbrück,
während der Finanzkrise. Das war im Oktober 2008.
Keine fünf Jahre später stellt sich die Frage schon wieder. In Zypern
warten alle auf den Bank-Run, weil den Bürgern eine
Euro-Banken-Rettungs-Abgabe verordnet wird. Viele Zyprioten sind empört
und sagen: Es gibt doch eine Einlagensicherung! Wie kann es sein, dass
man uns trotzdem über Nacht das Geld vom Konto abbucht?
Auch in Deutschland stellen sich viele die Frage.Die Antwort findet
sich, wie meist bei Bank-Geschäften, im Kleingedruckten. Und sie ist
nicht sehr erfreulich.
[Blockierte Grafik: http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/wp-content/uploads/2013/03/4592969384_6502cbf034_z-300x200.jpg]Nicht
bei jedem Einlagensicherungsfonds, mit dem sich eine Bank brüstet,
besteht tatsächlich ein Rechtsanspruch (Foto: Flickr/gillyberlin).
Dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG</acronym>)
zufolge müssen alle deutschen Banken „einer Entschädigungseinrichtung
angehören, die einen Schutz für Einlagen und Verbindlichkeiten
gewährleistet“, so die Bafin.
Alle Banken, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben, unterstehen der
gesetzlichen Einlagensicherung. Hier besteht ein Rechtsanspruch,
allerdings reichen die liquide vorgehaltenen Gelder der deutschen Banken
nicht, sollte es zu einem Bank Run kommen