Schuldbrief im Bankencrash


  • So ist es. werlässliche Kunden, die ihre Verträge erfüllen kann man schlechter abzocken, als solche, die auch mal in Verzug geraten. Die sind für Banken uinteressant.


    Vertragsbrüchiges und extrem risikofreudiges Gesoxx ist denen lieber. Da kann man auf dem papier richtig viel Kohle mit machen und Wucherzinsen bis 20 Prozent abgreifen. Und wenn es schief geht, macht man halt 50 Miliarden Abschreiber. UniCredit-Chef Alessandro Profumo hat uns, Gerüchten zu Folge, das gerade vorgemacht.


    http://diepresse.com/home/wirt…l/mostread.do&selChannel=


    Möglicher Weise ist seine Bank nun mehr pleite und bankrott, als er sich das von seinen ertragreichsten Kunden immer gewünscht hat.


    Der Markt war auch diesmal gerecht: UniCredit-Chef Alessandro Profumo und sein Geldhaus haben genau das geerntet, was sie auch gesäht hatten. Und ich kann mir schwer vorstellen, dass Berlousconi den raushaut.... Prodi, der hätte das garantiert getan. Aber vielleicht tut er das bis zu seinem Rücktritt ja noch und legt seinem Nachfolger ein nettes Osterei ins Nest.... :D:D:D

  • Möglicher Weise aber ist das Rückzahlen von Schulden garnicht mehr gewollt, weil dadurch die Geldmenge kolabieren würde......


    Man stelle sich mal vor, was passiert, wenn die Kreditsummen fallen: dann müssten banken ihren Geschäftsbetrieb zurückfahren.


    Ende im Gelände mit Wachstum.


    Deswegen darf eigentlich derjenige KEINEN Kredit bekommen, der ihn sehr wahrscheinlich auch vertragsgemäß tilgen kann....


    Nur Risiko- und Wackelkunden sind erwünscht....


    Ein wenig Zinsen kassieren und ansonsten immer weiter aufschulden.


    Kein Problem, denn das Geld kommt ja so oder so immer wieder rein..... ...wenn aber von anderen Leuten als >Schuöldnern, auch "Sparer" genannt....


    so steigen die Bilanzsummen immer weiter immer schneller. Bei Schuldnerzahlungen würden sie hingegen FALLEN.


    Gut für Bankmanager mit Perspektiven von bis zu drei bis fünf Jahren......


    Die nächste Vertragsverlängerung kommt gewiss. Bis dahin müssen Bücher und Bilanzen immer weiter aufgeblasen werden.


    So läufts real.


    Bestes Anschauungsbeispiel: Das Verhältnis von Eigenkapital zu Bilanzsumme der Deutschen Bank AG, auch "Peanuts-Bank" genannt. Im verfleich zu dem, was die 2002/2003 an Eigenkapital in Bezug auf ihre Bilanzsumme hatten ist deren jetzige Eigenkapitalqupte das, was man noch 2002/2003 als "Peanuts" bezeichnet hätte. So aufgebläht hat Joe den Laden. Und die erste Quittung (1. Quartalsverlust seit 2003) hat das gehebelte Kreditinstitut nun auch endlich kassiert.


    Für viele dieser "Manager" gilt: sie zehren die Banken aus und verfrühstücken ihre Substanz, um Scheingewinne ausweisen zu können, die allesamt auf Luftbuchungen und Bilanzierung von faktisch wert- und kraftlosen Wertpapieren ohne Aussicht auf Rückzahlung / Einlösung oder gar Marktfähigkeit basieren.

  • Habe neulich folgenden Brief von der Bauspaßkasse bekommen.
    Was haltet ihr davon? Ist er mehr wert, als das Papier auf dem er steht?
    Hier der Text. Konnte leider keine Kopie des Briefes einstellen, darum die abgetippte Version:
    Sehr geehrter Blabla
    Den Verkauf ordnungsgemäß bedienter Darlehen und dafür vorhandener Sicherheiten ohne ihre ausdrückliche Zustimmung schließen wir für unser Haus aus. Im Übrigen entspricht es unserer Geschäftsphilosophie, Sie selbst in
    wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu begleiten.
    Vor diesem Hintergrund kommt für uns auch der Verkauf von Forderungen aus leistungsgestörten oder gekündigten Darlehensverhältnissen nicht in Betracht.
    Mit freundlichen Grüßen, usw.


    Und wenn ich schon mal dabei bin noch eine Frage zur Abgeltungssteuer und Lebensversicherungen:Muß ich ab 1.1. 2009 auch 25 % Abgeltungssteuer bezahlen, wenn ich meine LV kündige, die schon länger als 12 Jahre besteht? ?)
    Ich will sie eigentlich erst 2012 auflösen, um dann mein Haus damit (größtenteils) zu entschulden. Hoffentlich gibt es bis dahin unser Finanzsystem noch. :D
    So. Ich hoffe ich habe hier nicht 2 threads vermischt.
    Schönen Sonntag an alle,
    pabär

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein
    Zuletzt erfolgreich gehandelt mit Angelfreund :thumbup: Danke :)

  • pabär


    Wenn die Lebensversicherung seit 12 Jahren besteht (also vor 01.01.2005) abgechlossen wurde, dann besteht Bestandsschutz, d.h. es gilt das alte Recht: die Auszahlung ist und bleibt vollkommen steuerfrei.


    Die solltest nur keine Vertragsänderung vornnehmen, wie z.B. Verlängerung, Verkürzung, Änderung der Versicherungsssumme oder ähnliches; dann könnte der Vertrag nämlich als Neuvertrag gewertet werden mit der Folge, dass Steuerpflicht entsteht.




    Edit: Dreckfuhler korrigiert

  • Klingt fast zu schön, um wahr zu sein: http://www.n-tv.de/Verkauf_von…/270620082914/986016.html

    Zitat

    Hausbesitzer und Bauherren müssen künftig sofort informiert werden, wenn ihr Darlehen in andere Hände wandert.

    Zitat

    Ein Darlehen kann künftig erst gekündigt werden, wenn zwei Monate in Folge die Raten nicht bezahlt wurden und sich der Fehlbetrag auf mindestens 2,5 Prozent des Kreditvolumens beläuft. Bei derzeit üblichen Zinsen von vier Prozent müssten insgesamt sechs Monatsraten nicht gezahlt worden sein. Außerdem können sich Finanzinvestoren bei einer Zwangsvollstreckung künftig nicht mehr so leicht aus der Grundschuld bedienen. Das Gesetz schreibt nun eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor.

    Ist jetzt alles in Butter???



    silver1st

    "Zu wissen sei es jedem, der's begehrt:
    Der Zettel hier ist tausend Kronen wert.
    Ihm liegt gesichert, als gewisses Pfand,
    Unzahl vergrabnen Guts im Kaiserland."


    (Faust, Der Tragödie zweiter Teil)

    Einmal editiert, zuletzt von silver1st ()

  • Klingt fast zu schön, um wahr zu sein: http://www.n-tv.de/Verkauf_von…/270620082914/986016.html

    Ist jetzt alles in Butter???
    silver1st


    Aus meiner bescheidenen Sicht eindeutig NEIN!


    1. Es ist ja schön, dass der Kreditnehmer darüber informiert wird, dass sein Darlehen verkauft wird. Das nutzt ihm aber rein gar nichts. Er kann immer noch nichts dagegen tun, noch es sofort ablösen!


    2. Gehen die neuen Kündigungsregeln völlig am eigentlichen Problem vorbei: Die (vom Darlehen) getrennte Verwertung der Grundschuld.


    Solange nichtg eindeutig sichergestellt ist, dass die jeweilige Zweckbestimmungserklärung auch an den neuen Vertragspartner rechtsverbindlich übergeht ist hier gar nichts in Butter! Und genau dazu habe ich nirgendwo etwas gefunden...


    Ich befürchte das ist mal wieder reine Augenwischerei und Volksverdummung!

    Grüße an alle (Gold-)Fische
    Goldshark


    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    It's not where you run but who you run with!

    Einmal editiert, zuletzt von Goldshark ()

  • Nur mal zur Info für die Allgemeinheit:


    die DSL- Bank hat mein Angebot auf vorfristige Darlehensrückzahlung 5 Jahre vor Ende der Zinsbindungsfrist ohne Theater akzeptiert. Sie benötigen lediglich einen Eigenkapitalnachweis. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Bei den derzeitigen Marktbedingungen mit gestiegenen Zinsen , ist dies nach einem BGH- Urteil auch nicht zulässig, da der Bank kein Verlust entsteht!

    "Die Zuweisung von Macht sollte von den Banken genommen und wieder auf die Bevölkerung übertragen werden, der sie eigentlich gehört." – T. Jefferson

  • Danke für die Gratulationen Sylvi ;)


    Leider ist damit meine Möglichkeit, den Tresor weiter zu füllen, gerade arg beschränkt. Trotzdem ein gutes Gefühl! Der Kredit war einfach primär. Allerdings was ich in den kommenden Jahren dadurch an monatlichen Raten so spare, da düfte dann doch das eine oder andere Ünzchen noch dazukommen.


    Vielleicht ist der Tag, an dem die Banken geschlossen bleiben, ja noch in einiger Ferne. Fallst Du was anderes hörst - bitte sofort PN :D

    "Die Zuweisung von Macht sollte von den Banken genommen und wieder auf die Bevölkerung übertragen werden, der sie eigentlich gehört." – T. Jefferson

  • Ich kann Goldshar nur zustimmen. Nichts ist geregelt. Wie sollte es auch bei der Macht der Banken und unseren Politikern, die nur hinter Posten her sind(S. Schröder).
    Habe auch abgelöst, fristlos gekündigt. Und wenn der Tresor eben leer ist, die Grundschuld ist ein hohes Risiko, denn wir wissen nicht, was noch alles kommt. Und die holen es sich eh bei den kleinen.


    Ich empfehle das Buch von Jürgen Roth: Der Deutschlandclan. Kommt in der Kritik nicht so gut weg, aber wer es liest weiß auch warum...soll möglichst keiner lesen. Lohnt sich.

  • Hallo @all
    Demnächst ist ein Teil meiner Hausschulden abbezahlt. Da mich die Notargebühren für die Löschung der Grundschuld interessieren,
    habe ich im i-net folgendes gefunden:
    Gebührenrechner . Vielleicht kann es jemand gebrauchen.
    Schönen Tag noch,
    pabär

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein
    Zuletzt erfolgreich gehandelt mit Angelfreund :thumbup: Danke :)

  • ...aber leider gerade in dieser heißen Phase!!!!!
    In ca. 3 Wochen läuft die Zinsbindung aus und wir haben alle Knete zusammengekratzt und können unsere Restschuld tilgen. Da das Dalehen auf CHF lautet, liegt logischerweise das Geld auch in CHf in der Schweiz (kleine lokale Banken). Zu einem bestimmten Termin soll das Geld also nach Deutschland zur Commerzbank. Wie kann ich das Risiko für diese Aktion minimieren? Womöglich machen die gerade pleite, wenn der Betrag auf deren Konto ist??
    Was mache ich, um die Löschungsbewilligung für die Grundschuld möglichst dann sofort zu bekommen? Leider wird die Löschungsbewilligung nicht vor Ort ausgestellt, sondern in der Zentrale in Hamburg.
    Wer hat Tipps??
    Danke,
    Truman

  • Ein Alternative zur Löschungsbewilligung ist die s.g. "Löschungsfähige Quittung".


    Mit einer Löschungsbewilligung kann man die Grundschuld nur löschen lassen; mit der löschungsfähigen Quittung ist neben der Löschung auch Umschreibung auf sich selbst (Eigentümergrundschuld) und/oder eine Abtretung möglich. Dies kann interessant sein, wenn man irgendwann einmal wieder einen Kredit beantragen möchte.


    Übrigends: Beide Formen müssen beglaubigt werden! I.d.R. durch einen Notar.


    Die kostenpflichtige Löschung oder Umschreibung muss nicht sofort erfolgen; man kann die Bewilligung/Quittung auch erst einmal liegen lassen.


    Zur Beschleunigung würde ich bereits jetzt ein Schreiben an die Bank richten, in der ich die Tilgung des Restkredits zum Ablauf der Festschreibung ankündige und in diesem Schreiben bereits die Ausstellung einer Löschungsbewilligung bzw. einer löschungsfähigen Quittung fordere.

  • DHCMIKE
    Tolle Info. Danke!
    Wie ist die Reihenfolge, wenn ich eine löschungsfähige QUittung haben möchte? Gehe ich erst zum Banker meines Vertrauens :D
    und dann mit der löschungsfähigen Quittung zum Notar?
    Gruß,
    pabär

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein
    Zuletzt erfolgreich gehandelt mit Angelfreund :thumbup: Danke :)

  • pabär


    Nach meinem Wissen wird die Beglaubigung durch die ausstellende Bank veranlasst; die beglaubigte Quittung wird Dir dann ausgehändigt bzw. übersandt.


    Du kannst sie dann entweder zur Löschung verwenden (Löschungsantrag direkt beim Grundbuchamt oder über einen Notar, den Zeitpunkt bestimmst Du))


    oder sie zur eventuellen späteren Wieder-Verwendung der Grundschuld liegen lassen/aufheben.

  • ich möchte das Thema noch mal aufgreifen.
    es word wohl bald wieder ungemütlich.
    hat sich an der gesetzeslage was geändert ?
    es ist extrem schwierig sich zu informieren als nichtfachmann.
    frage mich gerade ob ich eine teillöschung machen sollte.
    könnte das risiko um 70k verringern aber nicht abstellen.
    wie macht ihr das ?

  • es geht mir nicht um die tilgung, es geht mir um die reduzierung der im grundbuch eingetragenen grundschuld.
    insbesondere wegen der rekapitalisierung der banken,die unserer politik ja derzeit stark am herzen liegt.
    ein lastenausgleichsgesetz 2.0 ala 1952 wird nicht mehr allzulange auf sich warten lassen.
    die eingetragene grundschuld im grundbuch ist da wohl dann ein parameter an dem man sich orientieren wird.
    ich hab der bande noch nie wirklich getraut aber solangsam wirds mir unheimlich.
    ich kann keine nachrichten mehr anschsuen ohne kommentare abzugeben und frag mich bei jeder meldung was der wahre hintergrund sein könnte.

  • Aus einem Sicherheitsbedürfnis heraus die eingetragene Grundschuld zu reduzieren folgt einer gewissen Logik - sofern da die Bank mitspielt.


    Das Löschen/Reduzieren einer Grundschuld ist aber immer nur die eine Hälfte. Du hast Deiner Bank gegenüber bestimmt ebenso ein abstraktes Schuldversprechen (du haftest mit Deinem Komplettvermögen - nicht nur mit der Immo - für alle Verbindlichkeiten - also Immo haftet umgekehrt auch für den Dispo) und eine sofortige Vollstreckungsunterwerfung (können ohne langwierige Erwirkung eines gerichtlichen Titels über Dein Gesamtvermögen vollstrecken) gegeben. Schau mal in Deine Unterlagen.


    Angehängt noch zwei pdf zur Abrundung des Bildes.


    Der Themenkomplex wurde auch hier schon mal mehr oder weniger aufgegriffen. Habe mir nicht alles nochmal durchgelesen, aber vielleicht findest Du da noch weitere Hinweise zur Unterstützung für Deine Entscheidung.
    Haus / Grundschuld
    Gold oder Immo? (> Post #1800)

Schriftgröße:  A A A A A