Fondsgebundene Kapitallebensversicherung jetzt verkaufen?

  • Ja, sofort verkaufen und Gold kaufen...
    Wolltest du diese Antwort hören?
    Im Ernst, die Entscheidung musst du selbst treffen, kein Mensch hier kennt deine persönliche Einkommens- und Vermögenssituation, Anlageziele und Vorsorgestrategie, daher sollte man auch kein Pauschalurteil fällen.
    Beispielsweise kann ein Beamter freier handeln als ein Lohnsklave oder ein Freiberufler, der im Notfall gar keine Renten- oder gar Pensionsansprüche hat und z.B. steuerlich über die Vorsorgeaufwendungen noch etwas profitieren kann.
    Wie alt bist du, wie lange läuft deine LV schon, wann abgeschlossen, wie ist der Rückkaufswert, hast du Familie, die abgesichert werden muss etc.? Alles Fragen, die berücksichtigt werden müssen.
    Also nicht so einfach, wie man denkt...


    PS: OK, ich persönlich halte diese LV für den größten Müll, der auf dem Markt ist.
    Erstens halt ich es für unsinnig, Kapitalbildung mit Todesfallschutz zu verbinden.
    Zweitens sind fondsgebundene LV sehr volatil, die Ablaufleistung ist kaum prognostizierbar. Für die Grundversorgung im Alter daher nur bedingt geeignet und wenn überhaupt, nur bei sehr langer Laufzeit und natürlich nur, wenn man daran glaubt, dass das derzeitige System Bestand hat.

  • Noch`n paar Wenn-Falls-Aber:


    - wenn man Rohstoff- oder Minenfonds in der LV zur Anlage anwählen kann (ja das gibt`s), und
    - die Versicherung von vor 2004 oder so ist, d.h. mit steuerfreiem Ertragsanteil, und
    - der monatliche Beitrag nicht wirklich wehtut, und
    - sonst noch andere Arten der Vorsorge existieren,


    sprächen diese Faktoren auch nicht rundheraus für eine Beendigung der Versicherung.


    GL


    PS Generell sind Versicherungen für mich ein rotes Tuch, nachdem ich kapiert und gerechnet habe, was die sich in der Regel von den Beiträgen abschneiden. Gesocks. Trotzdem habe ich welche behalten, weil sie in gewisser Weise Sinn machen können - und sei es die Vermeidung noch größerer Verluste.


    Wie ist das? Prepare for the worst, pray for the best.... wenn die Vorsorge für den Sturm dazu führt, daß ich bei gutem Wetter in der Scheiße sitze, hat das auch nix.

    Das Publikum... wendet sich von dem Gebrauche des durch die Umlaufmittelvermehrung kompromittierten Geldes ab, flüchtet zum ... Barrenmetall, zu den Sachwerten, zum Tauschhandel, kurz, die Währung bricht zusammen. (Ludwig von Mises)

  • Ich würde nicht verkaufen, bzw. werde meine nicht verkaufen.
    Bei langer Laufzeit einen global steuenden Fonds wählen. Irgendwo auf der Welt wird immer Geld verdient, die Wirtschaftszentren verschieben sich ja bloss ...
    Je kürzer die Restlaufzeit ist desto mehr Fonds mit geringerer Volatilität - oder sich die Fondanteile übertragen lassen und noch länger halten.
    Die fondgebundene LV ist ein der wenigen Produkte, die NICHT von der Abgeltungssteuer betroffen ist.


    Wichtig : es muss Geld sein an das man nicht ran muss bzw. was monatlich nicht weh tut, was schon jemand geschrieben hat. Ein sehr hoher Prozentsatz von LV werden vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt, weil die Verischerungsnehmer die Prämiejganz oder zeitweise nicht mehr aufbringen können, daher lieber etwas niedriger ansetzen und eine geringe Dynamik vereinbaren (5%). Der Dynmaik kann man jedes Jahr widersprechen.


    So übel manche LV-Produkte (inkl.Riester,Basis) empfinden : sie disziplinieren einen zum ständigen Sparen, denn in der Regel kommt man nicht oder nur mit Verlusten ran, wenn man vorzeitig aussteigt.

  • Zitat

    Original von ps tester
    Irgendwo auf der Welt wird immer Geld verdient....


    Na wenn das so ist.....


    dann hast ja auch kein Problem damit, wenn mit fondsgebundenen Versicherungen auch mal Geld verloren werden wird....


    und Du sehr wahrscheinlich nicht bei den Verdienern sein wirst.

  • Kommt drauf an wieviel drin ist, bei nur ein paar Kröten würde ich sie einfach beitragsfrei stellen.


    Zitat

    sie disziplinieren einen zum ständigen Sparen, denn in der Regel kommt man nicht oder nur mit Verlusten ran, wenn man vorzeitig aussteigt.


    Leider bloß mit mißerabel verzinstem Sparvermögen.

  • @meseodor + Anzugpunk


    .. wenn man nur in die Zukunft schauen könnte.
    Besser als die "final world collapse everything goes to hell theory" gefällt mir halt die "go where bells are ringing and take all you can eat". ich kann nur hoffen, dass die Fondsmannager nicht ganz blind sind...

  • Hallo zusammen,


    da ich keinen neuen Thread aufmachen wollte, poste ich meine Frage einfach mal hier rein:


    Ich habe letztes Jahr meine Direktversicherung, die ich noch von meiner alten Firma her hatte, gekündigt. Weiß jemand, wie das steuerlich zu behandeln ist?


    Insgesamt sind von meiner alten Firma 4 Jahresraten à 1.743 EUR, insgesamt also 6.972 EUR eingezahlt worden, aufgrund des gezillmerten Vertrages habe ich allerdings nur 4.628 EUR ausbezahlt bekommen :rolleyes:. Kann ich das steuerlich geltend machen?


    Es grüßt
    Der Goldjunge

  • Ein geringer Rückkaufswert... der liegt ja noch unter den eingezahlten Beträgen, :( Da würde ich mich eher an den Arbeitgeber halten, der den Tarif ausgewählt hat, oder den Versicherer. Steuerlich? Du meinst die Differenz zu den vom AG eingezahlten Beiträgen steuerlich absetzen? Nein.
    Es gibt aber schon Entscheidungen, die das Zillmern bei DVs mit Entgeltumwandlung als unangemessene Benachteiligung für den Arbeitnehmer ansehen, weil sich eben die Abschlussprovision nur auf die ersten Jahre verteilt.
    Hättest du die DV nicht beitragsfrei stellen können, wäre das nicht sinnvoller gewesen?

  • Zitat

    Original von goldjunge2006
    Insgesamt sind von meiner alten Firma 4 Jahresraten à 1.743 EUR, insgesamt also 6.972 EUR eingezahlt worden, aufgrund des gezillmerten Vertrages habe ich allerdings nur 4.628 EUR ausbezahlt bekommen


    Weißt Du überhaupt, was Du da damals für einen Vertrag abgeschlossen hast? Nicht die Firma, sondern Du hast das Geld eingezahlt, und zwar lohnsteuer- und sozialabgaben frei (und hast dabei noch Deinen Durchschnittssteuersatz und Deine Sozialabgaben generell gedrückt, wenn auch nicht stark). Schau doch nochmal in Deinen Vertrag, da steht bestimmt, dass Du bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages Deine "Abgabenersparnisse" nachzahlen musst, und da sind die gezahlten 33,6% nachvollziehbar.

  • Zitat

    Original von Bembelpetzer


    Weißt Du überhaupt, was Du da damals für einen Vertrag abgeschlossen hast? Nicht die Firma, sondern Du hast das Geld eingezahlt, und zwar lohnsteuer- und sozialabgaben frei (und hast dabei noch Deinen Durchschnittssteuersatz und Deine Sozialabgaben generell gedrückt, wenn auch nicht stark). Schau doch nochmal in Deinen Vertrag, da steht bestimmt, dass Du bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages Deine "Abgabenersparnisse" nachzahlen musst, und da sind die gezahlten 33,6% nachvollziehbar.


    Und das heißt jetzt auf Deutsch? - Darf ich am Ende noch was nachzahlen?? Würd mich ja nicht wundern 8)

  • Eine Anwort zu demThema würde mich auch mal interessieren.
    Bei mir ist es eine dynamische KLV aber nicht Fond gebunden.
    Läuft seit 17 von 28 Jahren.
    Verkaufen ja oder nein?
    Und dann wohin mit der Kohle ( ca. 30000 ).
    Einfach auf 2 oder 3 Tagesgeldkonten packen?


    Wär nett..

  • Erst einmal vorne weg, ich bin kein Versicherungsexperte, und somit erhebe ich hier keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, aber vielleicht hilft Euch das einwenig weiter.


    Allgemein:
    - Die Direktversicherung (DV) schließt der Arbeitgeber (AG) für den Arbeitnehmer (AN) als eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ab. Beitragszahler ist also der AG, Versicherter und Begünstigter ist der AN.
    - Die DV wird finaziert durch Gehaltsumwandlung
    - Die DV wird nicht auf ALGII/HarzIV angerechnet
    - Das Kapital der DV kann nicht gepfändet werden.
    - Es gilt der bei Abschluss gesetzliche Garantiezins bis zum Vertragsende
    - Der AN erhält am Ende der Laufzeit die DV ausbezahlt, aber frühstens zum 60. Lebensjahr. 30% können sofort ausgezahlt, der Rest muss verrentet werden. Eventuelles Restguthaben wird bei Tod an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
    - Der AN hat nur einen indirekten Anspruch ggü. der Versicherung, der AG einen direkten Anspruch.
    - Vor dem 60. Lj geht die DV erst mit Beendigung des Arbeitsvertrages auf den AN über.
    - Der AN kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die DV weiterführen, beitragsfrei stellen oder der neue AG führt den Vertrag weiter.
    - Der AN kann auch jeder Zeit die DV beitragsfrei stellen


    Alter Durchführungsweg:
    - Die Beiträge werden zu 20% pauschal besteuert, d.h. der AN spart jetzt einen Teil der Lohnsteuer und die Sozialabgaben komplett, und diese Ersparnis quasi fließt dem DV-Kapital zu und kann arbeiten.
    - Die späteren Auszahlungen sind steuerfrei, wenn die DV mindestens 12 Jahre lief und 5 Jahre eingezahlt wurde.


    Neuerer Durchführungsweg:
    - Die Beiträge sind komplett Lohnsteuer und Sozialabgaben frei, und diese Ersparnis fließt dem DV-Kapital komplett zu und kann arbeiten.
    - Die späteren Auszahlungen müssen mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz (meist niedriger als heute) versteuert werden.


    Vorzeitige Beendigung der DV ist nur möglich, wenn der Arbeitsvertrag nicht mehr besteht und die DV auf den AN überschrieben wurde. Es ist anzuraten, die Versicherung nur beitragsfrei zu stellen und nicht zu kündigen, da man bei Kündigung die Lohnsteuer- und Sozialabgabenersparnisse nachzahlen muss (beim alten Durchführungsweg nur wenn noch keine 12 Jahre bestanden und 5 Jahre eingezahlt; bei neuem Durchführungsweg immer).


    Goldjunge: Und ich glaube deshalb, hast Du weniger Geld ausbezahlt bekommen, als Du eingezahlt hast. Ich glaube kaum, dass die ganzen 2.344 EUR (schon reduziert um den Garantiezinserträge) nur Abschlussprovision waren.


    Wie eingangs erwähnt, alles ohne Obligo! Vielleicht tummelt sich noch ein Experte hier im Forum.

  • Es gab in 2007 mal die Berichte zur Haftung des Arbeitgebers, falls "gezillmerte" Verträge abgeschlossen wurden. Dann wäre ein hoher Verlust durch die Kosten in den ersten Jahren schon daraus denkbar; der darf laut der Quellen eigentlich nicht sein. Vielleicht mal auschecken.


    Ob eine "Entschädigung" durch den Arbeitgeber bei Rückabwicklung tatsächlich mehr bringt als die nachzuentrichtenden SV-Beiträge, müßte man mal rechnen.


    http://www.capital.de/finanzen…e/100004071.html?nv=smart
    http://www.lawblog.de/index.ph…rente-arbeitgeber-haftet/
    http://www.123recht.net/Betriebliche-Altersvorsorge-(BAV)-%E2%80%93-Haftungsfalle-f%C3%BCr-Arbeitgeber__a25193.html
    http://www.klaudt-grossmann.de/bav.html
    (letzter Link von einem Dienstleister selber).


    Viel Glück!


    Kleine Anekdote: Als ich in meinem Betrieb nach den Kosten bei der neuen Pensionskasse fragte, gab´s böse Gesichter (aber keine Antwort). Dabei ist das ein Dienstleister, der die Beiträge in Versicherungen bei drei Versicherungskonzernen "anlegt" (und sich sicher auch ein Stück vom Kuchen abschneidet).
    Juhu, eine Umbrella-Versicherung!


    Gruß, GL

    Das Publikum... wendet sich von dem Gebrauche des durch die Umlaufmittelvermehrung kompromittierten Geldes ab, flüchtet zum ... Barrenmetall, zu den Sachwerten, zum Tauschhandel, kurz, die Währung bricht zusammen. (Ludwig von Mises)

  • Könnte sich noch mal jemand von den Profils meiner Frage wittmen?



  • Ist immer ein schwierige Frage. Bin kein "Experte", stand aber selber vor den Fragen. Die Lösung kann nur subjektiv richtig sein.


    Renditegesichtspunkte:


    Verlust wird man bei Verkauf machen. Frag doch mal nach dem Rückkaufwert. Eventuell gibt es bessere Angebote von spezialisierten Aufkäufern "gebrauchter" LV-Policen.


    Schau mal auf die Garantieverzinsung der KLV - die würde ich als Vergleich heranziehen. Ein Tagesgeldkonto dürfte wahrscheinlich nicht wesentlich mehr abwerfen, spätestens nach den Verlusten aus Rückkauf. Dagegen könnte eine Beitragsfreistellung die günstigere Variante sein. Die Garantieleistung bei Ablauf ohne weitere Einzahlungen kann man sich ausrechnen lassen.


    Falls Du weiter zahlst: Die Dynamik halte ich in der Regel für Unfug. Schon mal gerechnet, was man nach sagen wir 30 Jahren mit 5%iger Dynamik einzahlt? Die dicksten Beiträge sollte man eigentlich wegen Zinseszinseffekt am Anfang einzahlen, nicht am Ende.


    Sinnfrage


    Macht der Todesfallschutz überhaupt noch Sinn, vermutlich 17 Jahre vor der Rente? Oder sind die Kinder groß und ausgebildet, Partner/Partnerin hat vielleicht gearbeitet und einen eigenen Rentenanspruch, Schulden sind keine da... vielleicht ist es gar nicht so sinnvoll eine KLV weiterzuführen, der Todesfallschutz kostet dann nur unnötig.
    Viele Verkäufer haben ja früher die KLV einfach als Sparform verkauft.


    Sicherheitsgesichtspunkte:


    Versicherer sind gefährdet, weil sie in die Kapitalmärkte investieren. Wenn es keine ABS-Papiere sind, dann haben sie aber z.B. Bankaktien...


    Einziger Vorteil des Tagesgeldkontos wäre in meinen Augen: Schutz vor Insolvenz des Versicherers. Aber nicht vor Kaufkraftverlust durch Inflation, und als neues Risiko kommt die Bankenpleite hinzu.



    Wenn die KLV nahezu die einzige Altersversorgung (bzw. der dickste Brocken) ist, würde ich persönlich über einen (Teil-)Rückkauf nachdenken, und investieren in - Gähn... - Edelmetall physisch. ;)


    Gruß, GL

    Das Publikum... wendet sich von dem Gebrauche des durch die Umlaufmittelvermehrung kompromittierten Geldes ab, flüchtet zum ... Barrenmetall, zu den Sachwerten, zum Tauschhandel, kurz, die Währung bricht zusammen. (Ludwig von Mises)

    Einmal editiert, zuletzt von GermanLong ()

  • Tagesgeldkonten sind für mich keine langfristige Anlage. Hier liegt mein Geld für Notfälle, neues Auto notwendig, plötzlicher Schaden an der Wohnung etc. Hier spare ich auch mein Geld an um bei sinkenden Goldpreis wieder etwas dazu zu kaufen.


    Ansonsten kommt es auf Deine persönliche finanzielle Situartion an.
    Die Versichungen legen das Geld in üblicherweise in Staatsanleihen, Immobilien und Aktien an. Es würde aus meiner Sicht keinen Sinn machen die KLV aufzulösen um dann in Staatsanleihen, Immobilien und Aktien zu investieren.


    Ansonsten hat GermanLong ja schon die Möglichkeiten aufgezäht:
    -Todesfallschutz reduzieren (wenn möglich)
    - keine Dynamik mehr zahlen
    - Beitragsfrei stellen


    Die eingesparten Prämien dann für den Kauf anderer Vermögenswerte nutzten.

  • Danke für die Antworten.


    Aber ist es nicht so das je länger die KLV läuft
    der Verlust relativ gering ist sprich annähern den eingezahlten
    Raten entspricht.


    Schmälert nicht die Dynamik jedes Jahr die Rendite weil Gebühren
    anfallen? Hab letztens irgendwo gelesen das die Rendite bei den KLV's
    bei ca. 1-2 % liegt .
    Immerhin dürften bei Cashlife 3-7 % auf den Rükkaufwert drin liegen.

  • Dynamik heißt entweder:
    a) Die Versicherungssumme wird jedes Jahr um z.B. 5% angehoben und Deine Beiträge für nächstes Jahr entsprechend kalkuliert (idealerweise <5%)
    b) Deine Beiträge werden jedes Jahr um z.B. 5% angehoben, um die Versicherungssumme zu erhöhen (idealerweise >5%)
    Die Dynamik ist nur ein Inflationsausgleich für die Ablaufleistung. Der Kostenanteil sollte sich dadurch so gut wie gar nicht verändern.


    Aber wie schon erwähnt, wenn Du Deine KLV über eine DV abgeschlossen hast kannst Du ohne Mitwirkung des AG eh nichts daran machen, da er der VN ist. Und wie erwähnt, vorzeitiges Auflösen ohne beim AG zu kündigen geht schon mal gar nicht.

  • Zitat

    Original von Bembelpetzer
    Erst einmal vorne weg, ich bin kein Versicherungsexperte, und somit erhebe ich hier keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, aber vielleicht hilft Euch das einwenig weiter.


    Ja, vielen Dank für die Zusammenfassung. :)

Schriftgröße:  A A A A A