Informationen zu und Erfahrungen mit silber-corner.de (Stirnweiß&Dallner)

  • Ich finde auch, dass es sich SC hier schon ein wenig zu einfach macht.
    Klar können Fehler immer mal passieren, aber müssen alle Fehler (egal wer sie macht) immer zu Lasten des Kunden gehen :?:
    Das Angebot lag am Anfang knapp 10% über dem Preis des Pferdes. Als Ihnen die Dinger aus der Hand gerissen wurden,
    war man sich auch nicht zu schade, den Preis noch mal auf über 580,- zu erhöhen. Also ich denke, da wusste man genau was man tut
    (eine solche Menge nebenbei mit großen Aufschlag zu verhökern wird wohl nicht funktionieren),
    nur war eben der "Fehler" des Lieferanten nicht eingeplant.


    Wenn ich heute bei SC 50oz Goldpferde bestelle weil mir ein "Pferdeflüsterer" gesagt hat, dass die absoluten Kultobjekte werden und nächste Woche
    ausverkauft sind, so würde sich SC wohl auch nicht auf einen Storno meinerseits einlassen, weil ich falsche Informationen bekommen habe.


    Der Kunde ist m.E. sowieso schon genug im Nachteil gegenüber dem Händler (Vorkasse, Vorbehalt der Bestellannahme, Lieferzeiten und Zwischenfinanzierung etc.).
    Hier muss sich SC eben an den Lieferanten halten und seinerseits den Schaden dort einfordern.


    Die angebotenen 10,-€ Nachlass bei Kauf einer 1/2oz Pferd in Gold sind m.E. vollkommen daneben (ich denke, da würde sich im Keller eine Alternative zur angebotenen Maus finden lassen).


    Aber einklagen würde/werde ich meine Ansprüche nicht (auch wenn die Chancen gut sind) da ich bisher immer zufrieden mit SC war (auch wenn diese Aktion sehr ärgerlich ist).

  • Ja, das sehe ich auch so. Leben und leben lassen. Offenbar ist ja hier der Lieferant (Perth Mint) Schuld an dem Desaster und Silber Corner muss es ausbaden. Es ist sicher nicht ungewöhnlich, dass ein Händler aufgrund einer Lieferantenzusage für ein Kontingent von Münzen diese dann schon im Shop zum Verkauf stellt, bevor sie geliefert wurden. Dies jetzt als "Leerverkäufe" zu bezeichnen, geht zu weit.


    Für mich ist es Offensichtlich das es sich um einen Eingabefehler bei SC handelt.
    denn die Inhaber sind Profis und wissen um die Marktpreise von 2008er Maus Goldmünzen
    (Preisen z.B. die 1 oz Maus mit 1.400€ aus)
    daher schwer vorstellbar das Sie die rein goldfarbenen 1/2 oz Maus Münzen zu ca. 550€ abgeben
    wo der Marktpreis doch etliche Hundert Euro höher ist. smilie_08

  • Hmmmm
    Als die Drachen von SC zu was weiß ich 70 Euro das Stück zu Sammlerpreisen eingestellt wurden, hat SC auch nicht storniert, weil seine Preise zu teuer waren. Da mussten wir alle schon die fette Kröte schlucken.
    Jetzt im umgekehrten Fall wieder?
    Ich hab jetzt da gar nix bestellt, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich als unbedarfter Käufer nicht den Sammlerpreis von ner bestimmten Goldmünze wissen muss, wenn sie mir einfach gefällt und ich da auf der Seite bestelle.
    Denn eine halbe Unze Gold ist erstmal nur ca. 500 Euro wert und wenn der Verkaufswert da aktuell über 500 Euro war, scheint mir der Preis dann in Ordnung, also nix verwerfliches die Münze zu bestellen.
    Wer überwiesen hat, hat also ein Anrecht.
    Ein Mehrwert von Seiten SC weil Sammlerstück ist auch nur ein "Spekulationsgewinn" wie oben es einer nannte.


    Moralisch betrachtet natürlich "gierig und egoistisch"....andersrum wäre es aber wahrscheinlich ähnlich......


  • Wer überwiesen hat, hat also ein Anrecht.

    Nein, jeder der bestellt (Angebot) und die Email-Bestätigung (Annahme des Angebots bzw. Abschluss des Kaufvertrags) bekommen hat, hat ein "Anrecht" bzw. das Recht von SC die Leistung (Lieferung der unfarbigen Münzen) aus dem Kaufvertrag erfüllt zu bekommen. Fertig.

    ärgern, verhandeln, handtuchwerfen, zustimmen
    Goldkartell, "Drückung", etc. ist doch alles Augenwischerei von den "Gurus", die von nichts ne Ahnung haben oder wieso konnte Gold seit Dez 2001 von 255 USD auf über1900 Dollar steigen? Eine "Drückung" sieht anders aus,denn dann hätte es von 255 USD auf 25 USD gehen müssen.


  • Hallo,


    nehmt doch einfach die Farbmäuse und entfernt mit Universalverdünnung die Farbe. Damit ist allen geholfen.


    Das würde eine böse Überraschung geben, denn die Farbmünzen sind anders (im Bereich des Farbauftrags flacher) geprägt.

    Die erbittertsten Feinde der Freiheit sind die zufriedenen Sklaven (Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach)


    Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande (Augustinus von Hippo)

    Einmal editiert, zuletzt von silberbuggy ()

  • Achso, da hat der Forist daihatsucopen falsch zitiert und ich habe es dann verschlimmbessert. Habs jetzt korrigiert.

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  • Ich hatte die Mäuse schon im Warenkorb, nur war ich zu feige, die Bestellung abzuschliessen.
    Mich machte die Lieferzeit stutzig, ich glaube es waren 14-21 Tage.
    Das passte irgendwie nicht. Sollte denn die Perth Mint selbst noch welche "gefunden" haben ??
    Haben dann andere Händler bald auch wieder Mäuse 1/2 oz im Angebot ??
    Wie oft legt SilberCorner nach ??
    Bin schon ein paar mal auf diese Warenkorbfängerei reingefallen...
    Hab mich den ganzen Tag geärgert, nicht doch die Bestellung abgeschlossen zu haben, aber siehe da, ich Nachhinein bin ich dann doch froh, nicht bestellt und evtl. sogar schon bezahlt zu haben. Was für ein Theater


    Hier in Hamburg nennt man zu solchen Aktionen "irgendwie komisch". Im süddeutschen "gschmäckle"...


    Würde mich nicht wundern, wenn es 1/2oz Mäuse nochmal zu Weihnachten gäbe, so für ca. 800,- als "Sonderaktion".


    kanns mir nicht verkneifen:
    www.silver-corner.de

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Mein Gott, macht ihr alle keine Fehler??
    Außerdem wurde der Vertrag wegen Irrtum vollkommen korrekt angefochten (widerrufen).
    Somit ungültig.


    Aber :


    BGB § 122
    Schadensersatzpflicht des Anfechtenden




    (1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120
    angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen
    gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden
    zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er
    auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut
    , jedoch nicht über den Betrag
    des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der
    Gültigkeit der Erklärung hat.


    (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte
    den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge
    von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).





    Nur mal als Einwurf, Anfechtung schützt nicht vor möglicher Schadensersatzpflicht ! ;(

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • so ich habe nochmal nachgedacht :thumbup: . Meiner Ansicht nach muss es gar nicht zum Schadensersatz kommen, weil man hier als Käufer weiterhin auf die Lieferung der vertraglich vereinbarten Münzen pochen kann/muss. SC beruft sich darauf, dass weder sie selbst noch die Perth liefern kann. Ok, mag ja sein, aber es gibt wahrscheinlich etliche Anbieter (Konkurrenten), die liefern könnten! WIE nun SC die Münzen erlangt ist für den Kunden wie der berühmte Sack, der gerade in China umfällt. Hauptsache die richtige Münze kommt ohne Sachmangel beim Käufer an. So einfach ist das.

    ärgern, verhandeln, handtuchwerfen, zustimmen
    Goldkartell, "Drückung", etc. ist doch alles Augenwischerei von den "Gurus", die von nichts ne Ahnung haben oder wieso konnte Gold seit Dez 2001 von 255 USD auf über1900 Dollar steigen? Eine "Drückung" sieht anders aus,denn dann hätte es von 255 USD auf 25 USD gehen müssen.

  • ja so einfach kann alle sein
    dann wirst du SC auch sicherlich einen genaueren Tipp geben können
    wo er mal so 100-200 von diesen Münzen herbekommt

    Das ist nicht mein Bier. Wenn ich ein Auto kaufe, dann frage ich auch nicht den Händler, woher ich das Geld für das Auto bekommen soll.

    ärgern, verhandeln, handtuchwerfen, zustimmen
    Goldkartell, "Drückung", etc. ist doch alles Augenwischerei von den "Gurus", die von nichts ne Ahnung haben oder wieso konnte Gold seit Dez 2001 von 255 USD auf über1900 Dollar steigen? Eine "Drückung" sieht anders aus,denn dann hätte es von 255 USD auf 25 USD gehen müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Pandadler ()

  • Das ist nicht mein Bier. Wenn ich ein Auto kaufe, dann frage ich auch nicht den Händler, woher ich das Geld für das Auto bekommen soll.


    wobei wir dann wieder am Ausgangspunkt wären :thumbup:


    keine Ersatzlieferungen für 100-200 möglich
    bliebe theoretisch nur noch ne Entschädigung
    und wie hier schon des öfteren erläutert wurde hätte dies wenig Aussicht auf Erfolg.
    Ende, Klappe zu - Affe tot.


  • keine Ersatzlieferungen für 100-200 möglich
    bliebe theoretisch nur noch ne Entschädigung
    und wie hier schon des öfteren erläutert wurde hätte dies wenig Aussicht auf Erfolg.
    Ende, Klappe zu - Affe tot.

    Nochmals: Das ist keine "ERSATZlieferung", sondern die Erfüllung des Kaufvertrages. SC ist verpflichtet die Dinger aufzutreiben, genauso wie ein Kunde kuschen muss, dass Geld zu überweisen.

    ärgern, verhandeln, handtuchwerfen, zustimmen
    Goldkartell, "Drückung", etc. ist doch alles Augenwischerei von den "Gurus", die von nichts ne Ahnung haben oder wieso konnte Gold seit Dez 2001 von 255 USD auf über1900 Dollar steigen? Eine "Drückung" sieht anders aus,denn dann hätte es von 255 USD auf 25 USD gehen müssen.

  • und das ist auf jeden Fall falsch.


    Das bestehen auf den Vertrag wird egal ob mit Schadensersatz oder Ersatzlieferung immer erfolgreich sein........


    Mir ist kein Fall bekannt, wo der Verkäufer bei einem Kaufvertrag aus der Haftung raus gekommen ist.


    Also ich hatte das ganze schon mal durchgespielt und zwar bei REPPA . Dabei ging es um die 200er BRD Goldeuros.
    Ich war noch in der glücklichen Lage und hatte kurz nach der Bestellung eine Auftragsbestätigung erhalten ....aber REPPA weigerte sich die
    Münzen zu liefern wegen Irrtum. Auf der Hompage wurde kurz danach keine Auftragsbestätigung mehr verschickt sondern eine
    Bestellbestättigung. Die Sache landete vor Gericht und es wurde festgestellt das REPPA alle Kaufverträge erfüllen musste die eine
    Auftragsbestättigung erhalten hatten. Die mit einer Bestellbestättigung gingen Leer aus , weil nach Auffassung des Gerichts damit kein
    gültiger Kaufvertrag zustande kam. Ich selbst habe alle meine Münzen von REPPA geliefert bekommen !!!!
    :thumbup:
    Ohne Druck geht es oft nicht und wofür gibt es Gerichte !.

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