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Die ARMBRUST fällt unter das Waffengesetz, nach meiner Meinung auch zu Recht. Denn lautlos töten ist etwas ungebührlich.
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Hallo,
tut sie nicht. Der Erwerb, Besitz, Führen, Handel und Herstellung sind in Deutschland erlaubnisfrei ab 18 Jahren (WaffG - Anlage 2, Abschnitt 2, 1.10, 3.2, 4.2)
Die Armbrust ist keine Schusswaffe im Sinne des WaffG, wird in ihm aber mit diesen gleichgestellt. Das bedeutet aber lediglich, das es ist eine Waffe ist (per defintionem).
Eine Armbrust erfüllt nach dem WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 nicht die Defininition von Schusswaffen, wonach Projektile durch einen Lauf getrieben werden, Patronen- und/oder Kartuschenmunition verschossen wird und/oder Gas-/Reizstoffe und pyrotechnische Geschosse verschossen wird etc.etc... Anlage 2 wie oben erwähnt, schafft dann die Fakten zu Armbrüsten, deswegen komplett erlaubnisfrei.
Gruß EN.KI