... funktioniert halt nur nicht immer ... z.B. dann nicht, wenn bestimmte Klauseln "üblich" sind.
Bild dir nicht immer ein Juristin zu sein, nur weil du Gesetzestexte frisst...
"Zwei Juristen drei Meinungen", alt aber wahr...es gibt keine eindeutigen Rechtsfolgen bei unterschiedlichen Sachverhalten. (Die Welt ist eh nicht statisch, das solltest du dir allgemein hinter die roten Ohren schreiben.)
Und wenn etwas üblich ist, ist es ja nicht überraschend, nicht wahr?
Was üblich ist, ist halt Ansichtssache.
Wichtig ist immer nur der Ansatzpunkt, hat man den richtigen Ansatzpunkt, findet sich auch der geeignete Hebel.
Übrigens, mich wundert ja schon wie freimütig ihr das mit der Einzelfallrechtsberatung treibt bei euch...