Dass man keine Zusage machen darf und dann ist die Ware schon weg, ist ja klar. Aber das kann man ja durch unterschiedliche Vorgehensweise vermeiden a) wie hier erwähnt, indem man die Ware schon in seiner Verfügungsgewalt hat b) indem man Käufer/Verkäufer zusammenbringt. Wenn das so gemacht wird, kann dieser hypothetische oder reale Festus-Fall nicht eintreten.
Wir sind hier nicht auf ebay und wenn 10 schreien, sie wollen bei einem günstigen Angebot den Zuschlag, gehen ohnehin 9 leer aus. Erst mit einer verbindlichen Zusage zu einem vereinbarten Preis hat der Käufer m.E. Anspruch auf eine Lieferung, sei es der erste, der gackert, sei es derjenige, mit dem man bereits früher gute Erfahrung gemacht hat.
Ich denke auch, mit der Regelung soll "Arbitragehandel" unterbunden werden, also dass man die nicht vorhandene Ware schon verkauft und dann günstig zurückordert.
Dass man Bekannten/Freund einen Gefallen tut, wenn man sicher ist, dass die Ware von einwandfreier Beschaffenheit ist und er zu 100 % zu seinem Wort steht, ist das ein Problem?
Wenn hier jemand "ja" schreit, kann er entsprechende Angebote ja ignorieren.